Es kommt auf die Größe an und wo der Baum steht.
Ich hatte neulich den Förster da, weil ein Nachbar wollte, daß ich 2 Bäume, zk. 40 cm Stammumfang, fällen laß.
Der Förster sagte mir, er könne dafür eine Bewilligung erteilen und machte Fotos.
Natürlich heißt das nicht, daß man bei jedem Strauch oder Baum eine Bewilligung brauch zum Fällen. Wer einen kleinen Obstbaum fällen will, den er selbst mal pflanzte, das ist bewilligungsfrei. Aber wenn man einen großen Walnußbaum, der schon jahrzehntelang auf dem Grundstück steht und entsprechend groß ist, dann bedarf es einer Bewilligung.
In Thusis z. B. muß man für eine Pflanzung einer Hecke oder für dasn Roden einer Hecke eine Bewilligung einreichen. Finde ich bescheurt, ist aber so. Es kann jede Gemeinde auch noch separate Vorschriften erlassen.
In der Nachbargemeinde Cazis sind sogar die Gartenbepflanzungen vorgeschrieben. Auszug aus dem Baugesetz, Zitat: "Bepflanzungen sind mit ortstypischen Pflanzen durchzuführen."
Also, wenn Sie dort auf die Idee kommen, irgendeine Palme oder sowas in den Garten zu setzen oder Bambus, dann kann es Ihnen passieren, daß der Gemeindepräsident (er kontrolliert Gärten, war auch schon bei mir vorbeigegangen!) sagt, daß ne Palme ins TEssin gehört und nicht ortstypisch ist. Oder daß Bambus nach Japan gehört.
Also wehe, Sie denken, Sie könnten da einfach ohne Bewilligung alles in den Garten pflanzen : - )
Kein Scherz leider.
Nachzulesen im Baugesetz der Gemeinde Cazis: https://www.cazis.ch/Online-Schalter/Gesetzessammlung/