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Nessio

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Alle erstellten Inhalte von Nessio

  1. Hallo zusammen, Ich wohne seit einem Jahr in einem Doppelreihenfamilienhaus und überlege, ob ich es kaufen soll. Der Vermieter, ein Architekt, stellt pro Jahr 5000 CHF Amortisation in Rechnung. Ich frage mich, wie viel das Haus in einem Jahr oder zwei Jahren noch wert sein wird, wenn der Grundpreis 500'000 CHF betrug. Das Haus ist bereits seit einem Jahr bewohnt und war kein Musterhaus, das leer stand. Ich habe gehört, dass es Tabellen gibt, die den Wertverlust von Immobilien basierend auf verschiedenen Faktoren wie Standort und Alter aufzeigen. Kann mir jemand dabei helfen, die Wertentwicklung meines Hauses zu berechnen? Besten Dank im Voraus. Liebe Grüsse, Nessio
  2. Hallo FWinkler, Zusätzlich zum Thema des Baurechts möchte ich auf die Möglichkeit der Umwandlung des Baurechts in ein Wohnrecht hinweisen. Das Wohnrecht kann übertragen werden und ist erblich und veräusserbar. Häufig ist dies eine Alternative, um das Land als Eigenkapital zu nutzen, insbesondere wenn es sich um ein wertvolles Grundstück in einer guten Lage handelt. Das Einrichten eines Wohnrechts kann jedoch mit einigen rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen einhergehen, deshalb sollte man sich im Vorfeld immer beraten lassen. Beste Grüsse, Nessio
  3. Mit Sicherheit eine knifflige Frage, aber ich denke, es hängt sehr davon ab, wo sich Ihr Haus und Garten befinden. Wenn Sie z.B. in einer boomenden Gegend wohnen, wo viele junge Familien leben und die Nachfrage nach gepflegten Häusern hoch ist, könnte ein schöner Garten definitiv wertsteigernd sein. Umgekehrt könnte ein weniger attraktiver oder unfertiger Garten Käufer potenziell abstossen und folglich den Wert Ihres Hauses senken. Vielleicht sollten Sie neben der Wertsteigerung auch die Kosten berücksichtigen, die mit dieser Entscheidung verbunden sind, sowie die langfristige Zeit, die Sie planen, in diesem Haus zu leben. Wenn Sie es so oder so lieben, in diesem Haus und der Nachbarschaft zu wohnen, dann sollten Sie es einfach tun.
  4. Wenn Sie planen, ein Haus zu bauen, sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. Einer der wichtigsten Schritte ist, einen Architekten zu engagieren. Ein Architekt kann Ihnen bei der Planung und Umsetzung Ihrer Ideen helfen. Ich habe kürzlich auch ein Haus gebaut und der Architekt hat mir bei der Kostenplanung sehr geholfen. Ein guter Architekt wird Ihnen sagen können, was Sie sich leisten können und wo Sie Einsparungen machen können. Zum Beispiel haben wir unsere Garage und Keller auf eine Seite gebaut, um Geld zu sparen und mehr Platz für einen Garten zu haben. Wenn Sie den Architekten engagieren, sind einige Dinge zu beachten. Sie sollten sicherstellen, dass der Architekt Erfahrung hat und Ihnen Referenzen vorlegen kann. Der Architekt sollte auch Ihre Ideen und Wünsche in Betracht ziehen. Sprechen Sie darüber, was Sie sich vorstellen und welche Funktionen das Haus enthalten soll. Eine weitere wichtige Überlegung ist die Grösse des Hauses. Ein Haus mit 180 m² Wohnfläche und Minergie-P-Standard liegt in der Regel zwischen CHF 700'000 und CHF 1'000'000. Genauere Zahlen können jedoch nicht genannt werden, da viele Faktoren eine Rolle spielen. Zum Beispiel können die Anzahl der Bäder, Zimmer und der gewünschte Luxusausbau den Preis beeinflussen. Es ist auch wichtig, bei der Planung des Hauses an die zukünftige Nutzung zu denken. Beispielsweise, wenn Sie planen, Kinder zu haben, sollten Sie mehrere Zimmer und einen Garten in Betracht ziehen. Wenn Sie im Alter das Haus nutzen möchten, sollten Sie auch an Barrierefreiheit und einfache Wartung denken. Eine gute Möglichkeit, die Kosten zu senken, ist der Einsatz von erneuerbaren Energieressourcen. Sie sollten auch über die Verwendung energieeffizienter Geräte und Materialien nachdenken. Diese können zwar eine höhere Anfangsinvestition bedeuten, sparen aber langfristig Geld und tragen zum Umweltschutz bei. Ein Hausbau ist eine aufregende Erfahrung, aber es kann auch stressig werden. Es ist wichtig, sich Zeit zu nehmen und alle Aspekte sorgfältig zu planen. Der Einsatz eines Architekten kann dabei helfen, Ihre Vision in die Realität umzusetzen und den Prozess reibungsloser zu machen.
  5. Hi Swiss.Stephan, Das klingt wirklich ärgerlich. Ich frage mich, ob Spross ihre Rechnungen immer auf diese Weise verschicken oder ob das nur ein einmaliger Fehler war. Auf jeden Fall würde ich dir empfehlen, sie anzurufen und sie freundlich darauf anzusprechen. Beruhige dich aber vorher ein bisschen, damit du nicht zu aufgebracht klingst. Fragen kostet ja nichts! Falls das nichts nützt, würde ich ihnen per E-Mail schreiben und sie an ihre Pflicht erinnern, euch über die Kostenpflichtigkeit ihrer Offerte aufzuklären. Mach auch klar, dass ihr keinerlei Absicht hattet, sie zu beauftragen, und dass ihr nicht bereit seid, die Rechnung zu begleichen. Hoffentlich gibt es eine schnelle Lösung für dein Problem! Nessio
  6. Salut Swiss.Stephan, Die in der vorherigen Antwort vorgeschlagenen Massnahmen sind wirklich gut. Ich habe noch einen anderen Vorschlag für Sie. Eine mögliche Option wäre, ein Unternehmen zu gründen und das Haus im Namen des Unternehmens zu kaufen. Auf diese Weise würde das Eigentum des Hauses mit dem Unternehmen verbunden sein und nicht mit Ihnen und Ihrem Mann als natürliche Personen. Wenn Sie später den Wunsch haben, das Haus zu verkaufen, könnten Sie die Anteile des Unternehmens verkaufen, um die Immobilie zu übertragen, anstatt das Haus selbst zu verkaufen. Jedoch bringt dieser Vorschlag rechtliche und finanzielle Aspekte mit sich, welche Sie zuerst sorgfältig prüfen sollten. Ich würde raten, dass Sie sich von einem Notar oder einem Anwalt beraten lassen, bevor Sie über dieses Thema entscheiden. Ich hoffe, ich konnte helfen. Beste Grüsse, Nessio.
  7. Lieber Nicola, Die SIA-Normen haben tatsächlich spezifische Vorgaben für die Leistungen, die ein Architekt erbringen muss. Wenn der Architekt seine Pflichten nicht erfüllt hat, können Sie das von ihm verlangte Honorar kürzen. Es gibt jedoch auch eine Frist, in der dies geschehen muss. Wenn zu viel Zeit verstrichen ist, kann es schwieriger sein, die Gebühren zurückzufordern. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Sie einen Dritten beauftragen, den von Ihrem Architekten angegebenen Plan zu überprüfen. In der Regel gibt es hierfür qualifizierte Fachleute. So lassen sich mögliche Unstimmigkeiten im Plan aufzeigen. Beste Grüsse, Nessio
  8. Hallo zusammen, ich möchte mir mit meiner Frau ein Grundstück kaufen und darauf bauen. Wir haben jedoch ein Problem mit den Bäumen, die auf dem Nachbargrundstück zu hoch sind und unsere Aussicht beeinträchtigen. Einige davon ragen sogar auf unser zukünftiges Land und es besteht die Gefahr, dass sie bei einem Sturm auf uns fallen. Ich würde gerne wissen, welche Rechte ich in diesem Fall habe: Kann ich den Nachbarn auffordern, die Bäume zu fällen?Kann ich die Bäume auf meinem Land eigenhändig zurückschneiden?Was sollte ich weiterhin beachten oder vermeiden?Ich wäre für Tipps und Ratschläge sehr dankbar. Liebe Grüsse, Nessio
  9. Hallo zusammen, Ich wollte nur einen kleinen Punkt ansprechen, der in Bezug auf Bedingungen aufgenommen werden kann. Wir haben in unserem Vertrag eine Klausel gesehen, die besagt, dass eine Überprüfung des Brandschutzes durchgeführt werden muss, bevor der endgültige Verkauf stattfindet. Obwohl es zunächst wie eine Kleinigkeit erscheint, ist es eigentlich sehr praktisch, da es die Sicherheit bietet, dass Sie ein Gebäude erwerben, das sicher ist und allen geltenden Vorschriften entspricht. Also das ist auch ein wichtiger Punkt, den ich nur empfehlen kann!
  10. Hallo Stephan, Ich hatte vor zwei Jahren ein ähnliches Problem bei der Renovierung meines Hauses. Ich hatte ein Budget für eine bestimmte Anzahl von Arbeitstagen, aber die Bauunternehmer benötigten zusätzliche Zeit. Die zusätzlichen Kosten musste ich tragen. Ich denke, du solltest das Unternehmen auffordern, eine genaue Aufschlüsselung der Arbeitsstunden vorzulegen. Wenn sie dich bereits zweimal zur Kasse gebeten haben, wird dieser Vorfall sich wahrscheinlich wiederholen. Du solltest auf eine Rückerstattung bestehen, falls sich herausstellt, dass du zu viel bezahlt hast. Viel Erfolg! Nessio
  11. Salut Nicola, das Bauen eines schlüsselfertigen Hauses ist auf jeden Fall eine grosse Investition, bei der man jeden Franken überdenken sollte. Die Kosten können je nach Region sehr unterschiedlich sein, aber ich habe ein paar Richtwerte gefunden, die dir vielleicht weiterhelfen können. Grundsätzlich solltest du mit mindestens CHF 550.000 bis 600.000 für ein schlüsselfertiges Haus in der Schweiz rechnen. Natürlich können die Kosten je nach Bauweise und Grundstück erheblich steigen. Eine Möglichkeit, Kosten zu sparen, wäre ein einfaches Design und eine Standardgrösse. Jeder zusätzliche Quadratmeter kostet Geld. Wenn Sie jedoch ein Haus mit vielen Extras möchten, sollten Sie sich auf höhere Kosten einstellen. Für den Bau eines Einfamilienhauses mit 140 bis 150qm Nutzfläche solltest du in etwa folgende Kosten einplanen: Grundstück: CHF 150.000 bis 300.000 Baukosten: CHF 250.000 bis 350.000 Nebenkosten wie Notar, Architekt oder Baugenehmigung: ca. CHF 50.000 Kosten für Ausstattung und Einrichtung: CHF 50.000 bis 100.000 Grundstück: Die Kosten für das Grundstück machen oft den grössten Teil der gesamten Kosten aus. Je nach Lage und Grösse des Grundstücks können die Preise stark variieren. Beispielsweise in ländlichen Gebieten sind die Grundstückspreise oft günstiger als in städtischen Gegenden. Baukosten: Die Baukosten hängen von vielen Faktoren ab, wie z.B. Materialien, Grösse des Hauses und Komplexität des Designs. Es ist wichtig, dass Sie einen vertrauenswürdigen Bauunternehmer finden, der Ihnen ein detailliertes Angebot erstellen kann. Nebenkosten: Zusätzlich zu den Hauptkosten sind auch Nebenkosten wie Notar, Architekt oder Baugenehmigung zu berücksichtigen. Diese können häufig den Baukosten entsprechen. Kosten für Ausstattung und Einrichtung: Die Kosten für die Ausstattung und Einrichtung können auch stark variieren und hängen von Ihren individuellen Vorlieben ab. Eine einfache, zweckmässige Einrichtung kann günstiger sein als eine aufwendige Luxuseinrichtung. Die endgültigen Kosten hängen natürlich von deinem individuellen Vorhaben und den genehmigten Plänen ab, aber hoffentlich hilft dir das ein wenig bei der Kosteneinschätzung. Liebe Grüsse, Nessio
  12. Hallo zusammen, wir haben uns vor kurzem an einer Stockwerkeigentümergemeinschaft beteiligt und haben nun einige Fragen bezüglich unseres Küchenbudgets. Wir haben gemerkt, dass der Gesamtunternehmer (GU) uns die genauen Kosten unserer Standardsküche nicht preisgegeben hat, sondern nur die Mehrkosten bei Abweichung von dieser. Wir haben ihn daraufhin angesprochen, aber er meinte, dass die Neubesitzer unserer Wohnungen nicht die genauen Kosten von Küchen und Co erfahren dürfen. Ich frage mich, ob solch ein Vorgehen überhaupt zulässig ist und ob jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht hat? Wäre toll, wenn ihr eure Meinung dazu mit uns teilen würdet. Liebe Grüsse, Nessio
  13. Hallo Swiss.Stephan, Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass der Kauf eines Hauses mit Baupfandrechten kein Problem sein muss, solange alles ordnungsgemäss abgewickelt wird. Wie von anderen bereits erwähnt, solltest du jede Klausel und Bestimmung des Kaufvertrags sorgfältig lesen und klären lassen. Was die gemeinschaftlich genutzte Heizanlage angeht, solltest du vor dem Kauf einen Wartungsvertrag aushandeln, um zu gewährleisten, dass alle Instandhaltungsarbeiten ordnungsgemäss ausgeführt werden. Alternativ kannst du eine Hausverwaltung beauftragen, die sich um die Anlage kümmert. Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Wenn du noch Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung. Viele Grüsse, Nessio
  14. Grüezi Zusammen, Ich habe eine Frage zu einem Vertrag mit der Stadt, mit der wir ein altes Haus gekauft haben. Die Stadt möchte erst Ende Januar 2009 die Übertragung des Eigentums vornehmen und eine Anzahlung von etwa einem Sechstel des Kaufpreises als Sicherheit haben. Laut Vertrag können wir bereits jetzt alle baulichen Veränderungen im Haus durchführen, für die keine Baubewilligung erforderlich ist. Aber wir dürfen z. B. keine Wände entfernen oder Anbauten vornehmen. Ich frage mich, warum die Stadt das so macht; vielleicht gibt es steuerliche Vorteile oder andere Gründe. Dürfen wir bereits jetzt eine Baueingabe machen, damit wir im Februar gleich loslegen können, wenn wir das Eigentum übertragen bekommen haben? Wir möchten nicht nochmals drei Monate auf eine Baubewilligung warten müssen. Sollten wir den Vertrag von einem Fachmann prüfen lassen, und wer wäre dafür geeignet - ein Anwalt, eine Rechtschutzversicherung oder eine Bauherrenberatung? Wir sind gerade etwas ratlos, ob dies ein Vorteil oder Nachteil für uns ist. Was sagt ihr dazu? Liebe Grüsse von Nessio.
  15. Hi nicola_padinatos, ich kann FWinkler nur zustimmen. Die Augenscheinsverhandlung kann sehr hilfreich sein, wenn es darum geht, ein besseres Verständnis für eine bestimmte Situation zu erlangen. Eine weitere interessante Anwendungsmöglichkeit ist in der Baurechtsprechung zu finden, wo der Richter sich ein Bild von der Lage und den Gegebenheiten des Grundstücks macht. Ich hoffe, das beantwortet deine Frage! Wenn du noch weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung. Beste Grüsse, Nessio
  16. Hi Swiss.Stephan, Die Titelschuldpflicht bezieht sich auf die Verantwortung des Schuldners, die Schulden eines bestimmten Kreditgebers zu begleichen. Wenn beispielsweise der Vorbesitzer eine Hypothek auf das Haus aufgenommen hat, geht diese Verantwortung auf den Käufer über. Grundpfandrechte hingegen beziehen sich auf die Absicherung von Forderungen von Gläubigern (z. B. zur Sicherung eines Kredits), während Kurrentschulden auf laufenden Zahlungsverpflichtungen eines Schuldners beruhen. Hoffentlich klärt das deine Fragen.
  17. Hey Leute, Ich habe gehört, dass im Herbst die Bindung des Mietzinses an die Hypothekarzinsen aufgehoben wird und mich gefragt, was das für Auswirkungen auf variable Hypotheken haben wird. Ich persönlich bin nämlich daran interessiert, eine variable Hypothek abzuschliessen und möchte gerne wissen, wie sich die Entkopplung auf die Hypothekarzinsen auswirken wird. Liebe Grüsse, Nessio
  18. Ich stimme mit der Anmerkung von FWinkler überein - es ist besser, eine neue Hypothek zu beantragen. Ich hatte das gleiche Problem und entschied mich für eine Erhöhung des Schuldbriefs, aber es war ein teurer Fehler, den ich gemacht habe. Etwas, das ich jedoch zu beachten empfehle, sind die Steuerimplikationen. Egal wie du die Hypothek erhöhst, erhöht sich auch dein steuerpflichtiges Einkommen. Dies kann in Zukunft zu einem höheren Steuersatz führen. Ich denke, es lohnt sich, mit deiner Bank zu sprechen und alle steuerlichen Implikationen sorgfältig zu prüfen, bevor du eine Entscheidung triffst. Ich hoffe, das hilft dir ein bisschen weiter. Beste Grüsse, Nessio
  19. Hallo allerseits, ich suche nach einem Tool, mit dem ich meine Baukosten überwachen kann. Wir bauen zurzeit an unserem Eigenheim und ich möchte sicherstellen, dass wir im Budget bleiben. Deshalb würde ich gerne selbst einen Überblick über die Kosten behalten, anstatt mich allein auf die Angaben des Architekten zu verlassen. Kennt jemand ein gutes Tool, um die Baukosten nach BKP zu überwachen? Danke im Voraus für eure Hilfe. Viele Grüsse, Nessio
  20. Hallo FWinkler, In meinem Fall war ich auch für die Einholung des Garantiescheins verantwortlich, bevor ich ein Haus gekauft habe. Ich denke jedoch, dass ein Architekt oder Bauleiter möglicherweise die Verantwortung übernehmen kann, wenn ihr einen Vertrag mit ihm habt. Sicher sein könnt ihr’s nur, wenn ihr in eurem Vertrag nachseht. Hoffentlich ist der Pleitegeier keine allzu grosse Belastung für euch!
  21. Hallo Nicola, Wie bereits erwähnt wurde, ist das Thema Baubewilligung in der Schweiz sehr streng geregelt. Jedoch ist es schwer, genaue Aussagen zu treffen, da jeder Kanton und jede Gemeinde eigene Regelungen hat. Bevor Sie mit den Renovierungsarbeiten anfangen, empfehle ich Ihnen daher, bei den zuständigen Behörden nachzufragen, welche Vorschriften Sie genau einhalten müssen. Zusätzlich würde ich Ihnen raten, sich darüber zu informieren, ob es spezielle Förderprogramme oder Zuschüsse gibt, die auf Ihre Renovierung zutreffen. Insbesondere umweltfreundliche Heizungsmethoden können gefördert werden. Ich wünsche Ihnen viel Glück bei Ihren Renovierungen und hoffe, dass Sie am Ende ein gemütliches und modernes Ferienhaus haben werden. Viele Grüsse, Nessio
  22. Hallo zusammen, Ich besitze eine Wohnung mit 120 qm, zwei Zimmern und einem Einstellhallenplatz im Kanton Zürich. Meine Wertquote beträgt 160. Ich frage mich, wie diese Quote berechnet wird und ob sie fair ist. Könnte mir jemand das erklären? Gibt es eine Regelung für die Höhe der Wertquote? Vielen Dank im Voraus. Viele Grüsse, Nessio
  23. FWinkler, ich finde es grossartig, dass du dem Hauswart helfen möchtest. In schwierigen Situationen sollten wir immer zusammenarbeiten und einander unterstützen. Um deine Frage zu beantworten, ob es problematisch ist, dem Hauswart für seine Arbeit selbst zu bezahlen oder nicht, würde ich empfehlen, zuerst mit der STWE-Gemeinschaft zu sprechen. Jede Überbauung hat ihre eigenen Regeln und es kann sein, dass es nicht erlaubt ist, den Hauswart privat zu bezahlen. Es ist besser, dies im Vorfeld abzuklären, um Missverständnisse oder Unstimmigkeiten zu vermeiden. Falls es erlaubt ist, dem Hauswart für seine Arbeit zu bezahlen, sollte man sich Gedanken darüber machen, wie viel Entlohnung angemessen ist. Einige Hauswarte verlangen CHF 30-40 pro Stunde, aber das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel spielt die Grösse und Komplexität der Überbauung eine Rolle. Wenn es sich um ein grosses und kompliziertes Gebäude handelt, kann dies mehr Arbeit bedeuten und somit eine höhere Entlohnung rechtfertigen. Ausserdem sollten die spezifischen Aufgaben, die der Hauswart erledigt, berücksichtigt werden. Wenn der Hauswart zusätzliche Aufgaben übernimmt, wie zum Beispiel die Pflege des Gartens oder die Betreuung des Schwimmbads, sollte dies in der Entlohnung berücksichtigt werden. Es ist auch eine gute Idee, einen Vertrag aufzusetzen, in dem die zu erledigenden Arbeiten und die Entlohnung festgelegt werden. Dadurch sind beide Parteien klar über ihre Erwartungen und Verpflichtungen informiert. Der Vertrag sollte auch die Häufigkeit und Dauer der Arbeitssitzungen sowie die Zahlungsmethoden und -fristen festlegen. Kurz gesagt, es ist eine grossartige Idee, dem Hauswart zu helfen und ihn für seine Arbeit zu bezahlen. Man sollte jedoch zuerst mit der STWE-Gemeinschaft sprechen und sicherstellen, dass es erlaubt ist. Wenn ja, sollte man die Grösse und Komplexität der Überbauung sowie die spezifischen Aufgaben berücksichtigen, um eine angemessene Entlohnung festzulegen. Schliesslich sollte man einen Vertrag aufsetzen, um Erwartungen und Verpflichtungen klar zu definieren.
  24. Grüezi Stephan, Ich weiss, dass dies keine Antwort auf Ihre eigentliche Frage ist, aber ich wollte nur betonen, wie wichtig es ist, beim Bauen von Gebäuden nachhaltig zu sein, insbesondere, wenn es um Energie geht. Minergie-P ist eine grossartige Möglichkeit, um sicherzustellen, dass Ihr Haus energieeffizienter ist und hilft, um die Umweltbelastung zu reduzieren. Ich denke, wir sollten alle versuchen, sowohl bei unseren Bauvorhaben als auch in unserem täglichen Leben, umweltbewusster zu sein. Viele Grüsse, Nessio
  25. Guten Tag zusammen, ich frage mich, ob eine Risiko-Lebensversicherung wirklich notwendig ist oder einfach nur ein unnötiger Kostenfaktor? Wie seht ihr das? Angenommen, es kommt zum tragischen Fall meines Ablebens: Mein Partner erhält eine Versicherungssumme von CHF 200'000, um die Restschuld der Hypothek abzubezahlen. Ist das notwendig oder eher nicht? Ich kann mir vorstellen, dass man in einer solchen Situation nicht in der Lage wäre, finanzielle Entscheidungen zu treffen oder gar in der Lage wäre, eine Rückzahlung auf einmal zu leisten. Aber ist es nicht besser, einen Notgroschen auf einem Konto bereit zu haben? Ich bin gespannt auf eure Meinungen. Liebe Grüsse, Nessio
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