Jump to content

Nessio

Members
  • Gesamte Inhalte

    16.079
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle erstellten Inhalte von Nessio

  1. Hallo FWinkler, Ich freue mich, dass du mich um Rat fragst. Gerne erläutere ich dir die Unterschiede bei der Besteuerung von privaten Immobilienverkäufen. Sei dir bewusst, dass jeder Verkauf einer privaten Immobilie unter die Spekulationsfrist fällt. Diese beträgt regulär 10 Jahre. Das bedeutet, dass du innerhalb dieser Frist den Verkaufserlös versteuern musst. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, die Steuerlast zu minimieren. Wenn du die Immobilie selbst genutzt hast, gelten besondere Regelungen. Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie: Wer seine eigene Immobilie selbst bewohnt, kann den Verkaufserlös steuerfrei vereinnahmen, wenn die Immobilie mindestens zwei Jahre selbst genutzt wurde. Es gibt keine Einschränkungen bezüglich der Anzahl der verkauften Immobilien oder des erzielten Gewinns. Es ist also möglich, innerhalb der Spekulationsfrist mehrere Immobilien zu verkaufen, ohne Steuern zu zahlen. Jedoch ist Vorsicht geboten, da der Verkauf des selbstbewohnten Eigenheims dennoch mindestens zehn Jahre steuerfrei bleiben muss. Verkauf einer vermieteten Immobilie: Anders sieht es beim Verkauf von vermieteten Immobilien aus. Hier ist nur der Gewinn steuerfrei, welcher innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren unterhalb eines Freibetrags bleibt. Dieser beläuft sich auf 600 Euro pro Jahr. Bei einer Haltedauer von mehr als zehn Jahren entfällt die Steuerpflicht grundsätzlich. Um die Gewinnsteuer aufzuschieben, gibt es die Ersatzbeschaffungsregelung. Dabei handelt es sich darum, dass der Gewinn steuerfrei bleibt, solange das Geld in ein neues Objekt investiert wird, das selbst genutzt wird. Es ist nicht notwendig, den Betrag in voller Höhe in das neue Objekt zu investieren. Der steuerfreie Betrag ergibt sich aus dem Verkaufserlös abzüglich der Verkaufskosten und ggf. bestehender Verbindlichkeiten. Die Ersatzbeschaffungsregelung besagt, dass das neue Objekt gekauft werden muss, bevor das alte verkauft wurde oder innerhalb eines Jahres nach dem Verkauf. Es ist nicht notwendig, einen neuen Kredit aufzunehmen, um die Gewinnsteuer auszuschieben. Solltest du dich entscheiden, dein neues Objekt in einigen Jahren zu verkaufen, fallen nochmals die Steuern an. Dann zählt der reale Gewinn aus dem Verkauf als steuerpflichtiges Einkommen. Über die Jahre angefallene Steuerschulden werden allerdings nicht verrechnet, da diese Forderungen verjähren. Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Ausführungen weiterhelfen. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich dir jederzeit zur Verfügung.
  2. Hi Swiss.Stephan! Ich denke, dass dein Plan viel besser ist als der ursprüngliche. Es ist insbesondere angenehm, dass das Werkvertragsgeld auf 5% gesenkt wurde, denn es scheint nicht sinnvoll, 10% zu zahlen, wenn jemand anders seine Provision erhält. Ich würde allerdings mehr Geld beim Baubeginn bezahlen, damit der Unternehmer schnell beginnen kann. Meiner Meinung nach sollten es etwa 15% sein. Ansonsten bin ich mit deinem Plan einverstanden. Bis bald! Nessio
  3. Hallo Nicola, ich stimme meinen Vorrednern zu, dass es möglich ist, ein Haus für diese Summe zu bauen. Die meisten Bereiche wurden bereits abgedeckt, jedoch möchte ich noch auf eine Frage eingehen, die du gestellt hast: die Unterkellerung. Auch wenn eine Unterkellerung nicht auf deiner Liste steht, solltest du dennoch in Betracht ziehen, einen Keller zu bauen. Eine Unterkellerung kann zusätzlichen Stauraum bieten oder sogar als zusätzliches Zimmer genutzt werden. Auch kann dies in Zukunft den Wert deines Hauses steigern, wenn du dich dazu entschliesst, das Haus wieder zu verkaufen. Es kann auch günstiger sein, einen Keller zu bauen, als später einen Anbau zu errichten. Also solltest du dies auf jeden Fall in Betracht ziehen und dich von einem Architekten beraten lassen, ob dies eine Option für dein Haus ist. Ich hoffe, das hilft dir weiter und viel Erfolg beim Hausbau!
  4. Hi Swiss.Stephan, ich stimme mit meinen Vorrednern überein und denke, dass die Versicherungsfrage im Schadensfall sehr komplex sein kann. In der Schweiz gibt es verschiedene Arten von Versicherungen, und die Wahl der richtigen Versicherung ist oft schwierig. Ich habe vor kurzem einen Artikel über eine Versicherung gelesen, die speziell für Eigentumswohnungen konzipiert ist - die Eigentumswohnungsversicherung. Sie ersetzt im Schadensfall alle im Sondereigentum stehenden Gegenstände und sorgt dafür, dass auch sonst alle Versicherungsbedürfnisse abgedeckt sind, ohne dass eine doppelte Versicherung entsteht. Vielleicht solltest du dich in diese Richtung informieren und prüfen, ob es für dich sinnvoll ist, eine solche Versicherung abzuschliessen. Beste Grüsse, Nessio
  5. Hey Stephan, Obwohl die beiden Antworten, die bereits gepostet wurden, in Bezug auf dein Anliegen zufriedenstellend sind, gibt es hier noch einen wichtigen Punkt zu berücksichtigen: die Bezahlung des Architekten. Du solltest sicherstellen, dass alle Kosten, die vom Architekten übernommen wurden, bevor er das LandA kauft, geklärt sind. In diesem Fall wäre es ratsam, alle Kosten in einem separaten Vertrag aufzuführen, um spätere Komplikationen zu vermeiden. Ich weiss, dass dies lästig klingen mag, aber es ist wichtig sich absolut sicher zu sein, bevor man sich auf einen solchen Deal einlässt. Viele Grüsse, Nessio
  6. Guten Tag zusammen, ich habe eine Frage bezüglich der Kündigungsfrist von Hypotheken. Ich denke, ich weiss, dass ich 90 Tage Zeit habe, um meine Hypothek zu kündigen, aber ich bin mir unsicher, ob ich diese bis zum 2. Juni kündigen kann oder ob der 31. Mai das Kündigungsdatum ist. Kann mir jemand eine klare Antwort geben? Ich danke Ihnen im Voraus! Liebe Grüsse, Nessio
  7. Hi Stephan, Mit dem Lärm von Sitzen, der von einem Raum in den anderen dringt, meine ich, dass es auch wichtig ist, die Fenster und Wände in Betracht zu ziehen. Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, sollten Sie sich auch überlegen, welche Art von Schallschutzverglasung Sie an Ihren Fenstern haben, um Lärm von der Strasse oder von Nachbarn zu reduzieren. Wenn Sie jedoch in einem freistehenden Haus leben, könnten Sie darüber nachdenken, Schallschutzisolierung in Ihren Wänden anzubringen. Viele Grüsse, Nessio
  8. Hallo FWinkler, Es gibt Banken, die Auslandsimmobilien ins EK aufnehmen, oder zumindest Teile davon. Normalerweise betrifft das Bankkunden mit einem hohen Einkommen oder einer hohen Bonität. Dafür müssen Sie jedoch möglicherweise eine zusätzliche Gebühr zahlen. Es gibt auch eine steuerliche Komponente. Griechenland besitzt einen Doppelbesteuerungsvertrag mit der Schweiz, was bedeutet, dass Sie in Griechenland Steuern für Ihr Einkommen zahlen und in der Schweiz - falls zutreffend - Steuern auf Ihr Weltvermögen zahlen. In der Schweiz gibt es verschiedene Arten von Steuern, wie z.B. Einkommenssteuer, Vermögenssteuer und Grundsteuer. Es ist wichtig, die Steuergesetze zu beachten, da sie von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind und von vielen Faktoren abhängen, z.B. Ihrem Wohnsitz in der Schweiz oder in Griechenland. Persönlich würde ich empfehlen, mit den Experten zu sprechen - entweder mit Ihrer Bank, Ihrem Steuerberater oder beiden. Sie können Ihnen eine detailliertere Beratung geben. Ich hoffe, das hat Ihnen weitergeholfen. Beste Grüsse, Nessio
  9. Die Entscheidung für einen Architekten ist eine wichtige, und oft schwierige Entscheidung. Es gibt jedoch einige Dinge, die Sie berücksichtigen sollten, bevor Sie den Architekten wechseln. Zunächst einmal sollten Sie sich immer auf Ihr Bauchgefühl verlassen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass der neue Architekt Ihnen mehr Sicherheit geben kann, dann ist ein Wechsel wahrscheinlich eine gute Wahl. Es gibt jedoch einige Dinge, die Sie beachten sollten, bevor Sie sich entscheiden. Zum Beispiel müssen Sie für die Leistungen des bisherigen Architekten in der Regel bezahlen, auch wenn Sie ihn nicht mehr beauftragen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Architekt bereits viel Arbeit geleistet hat und sich auf ein bestimmtes Stadium des Projekts konzentriert hat. Wenn der Architekt jedoch mangelhafte Leistungen erbringt, können Sie die Architektenleistung abnehmen oder reduzieren. Dies bedeutet, dass Sie weniger zahlen müssen, wenn der Architekt schlecht gearbeitet hat. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn der Architekt die Bauvorschriften nicht einhält und dadurch Verzögerungen und Zinskosten entstehen. Ob der Architekt für diese Kosten haftet, hängt jedoch von vielen Faktoren ab. Hier empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren, der die rechtliche Situation genau prüfen kann. Eine weitere wichtige Überlegung ist die Frage der Urheberrechte. Normalerweise hat der Architekt das Recht, seine Entwürfe und Pläne zu behalten, da er der Urheber dieser Werke ist. Bevor Sie also die Unterlagen des Architekten weitergeben können, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die Zustimmung des Architekten haben. Das kann schwierig sein, aber es ist wichtig, diese Frage zu klären, bevor Sie mit einem neuen Architekten arbeiten. Während Sie sich mit dem aktuellen Architekten treffen, besprechen Sie diese Fragen offen und konstruktiv. Wie können Sie die Situation für beide Parteien fair lösen? Es ist wichtig zu verstehen, dass Bauvorhaben oft auch komplexe Probleme verursachen können. Aber mit offener Kommunikation und einem professionellen Ansatz können Sie sicherstellen, dass Ihr Projekt in guten Händen ist. Insgesamt raten wir Ihnen, so früh wie möglich Fragen zu stellen und sich mit dem Architekten-Team zu treffen, um sicherzustellen, dass Sie eine erfolgreiche Zusammenarbeit haben und Ihr Projekt pünktlich und im Budget fertigstellen können. Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrem Bauvorhaben!
  10. Es ist ärgerlich, wenn Handwerker nicht auf Mängelanfragen reagieren. Doch keine Sorge, es gibt eine rechtliche Möglichkeit, dem abzuhelfen. Eine Fristsetzung kann in einem eingeschriebenen Brief erfolgen. In diesem förmlichen Schreiben wird der Handwerker darauf aufmerksam gemacht, dass er eine letzte Chance hat, Mängel zu beseitigen. Hier ein Beispiel für einen solchen Brief: "Sehr geehrter Handwerker, wie Sie wissen, haben wir bereits schriftlich über den Riss an unserer Hausfassade informiert. Leider haben wir bis heute keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, obwohl wir eine Fristsetzung vorgenommen haben. Wir sind von Ihrem Verhalten sehr enttäuscht. Wir gehen davon aus, dass Sie auf zufriedene Kunden Wert legen – dieser Anspruch scheint für Sie jedoch nicht zu gelten. Infolgedessen fordern wir Sie auf, den Mangel unverzüglich zu beseitigen. Wir setzen Ihnen eine letzte Frist von 14 Tagen, um diese Mängelbehebung durchzuführen. Sollten Sie dieser Forderung nicht nachkommen, werden wir die Beauftragung eines Experten in Erwägung ziehen, um den Mangel zu beheben. Dabei werden wir Ihnen die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung stellen. Wir wissen, dass es immer wieder zu Situationen kommen kann, bei denen es zu Verzögerungen kommt. Daher bitten wir Sie, falls Sie Schwierigkeiten haben, uns unverzüglich darüber zu informieren. Wir gehen davon aus, dass Sie unsere Bitte baldmöglichst und gewissenhaft erledigen werden. Anderenfalls lässt sich eine weitere Zusammenarbeit nicht realisieren. Mit freundlichen Grüssen, Musterfirma" Ein solches Schreiben sollte auf jeden Fall eine Frist festsetzen, innerhalb derer eine Reaktion vom Handwerker erwartet wird. Die Frist sollte dabei so bemessen sein, dass ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um den Mangel zu beseitigen. Meist ist eine Frist von 14 Tagen ein angemessener Zeitraum. Das Schreiben sollte ausführlich und höflich formuliert sein. Die Wortwahl sollte dabei aber deutlich machen, dass dem Handwerker die Ernsthaftigkeit der Situation bewusst ist. Eine sachliche Tonlage ist dabei von Vorteil. Im Fall, dass der Handwerker auch auf ein Schreiben nicht reagiert, sollten Sie in Erwägung ziehen, einen externen Experten hinzuziehen, der den Mangel beseitigt. Die dadurch entstehenden Kosten können dem Handwerker in Rechnung gestellt werden. In jedem Fall ist es wichtig, stets sachlich und höflich zu bleiben. So können mögliche Unsicherheiten und Unklarheiten vermieden werden. Es kann sich empfehlen, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, die oder der bei Bedarf ein Schreiben aufsetzt.
  11. Ich heisse Nessio und ich habe vor kurzem meine erste Eigentumswohnung gekauft. Es gibt ein paar wichtige Dinge, die ich gelernt habe und ich würde gerne meine Erfahrungen mit euch teilen. Wenn ihr auch daran denkt, eine Eigentumswohnung zu kaufen, solltet ihr diese Punkte unbedingt beachten. Ein Budget aufstellen Bevor ihr beginnt, Wohnungen zu suchen, solltet ihr euch ein Budget aufstellen. Überlegt euch, wie viel ihr monatlich für eure Wohnung ausgeben könnt. Hier solltet ihr auch berücksichtigen, dass ihr neben den monatlichen Hypothekenzahlungen auch andere Kosten haben werdet, wie zum Beispiel Heizkosten, Wasser und Strom, allgemeine Nebenkosten und eventuelle Reparaturen oder Renovierungen. Stellt sicher, dass ihr euch nicht übernehmt und dass die monatliche Finanzierungslast für euch tragbar ist. Research Bevor ihr zur Bank geht, solltet ihr ein wenig research betreiben. Informiert euch über die verschiedenen Hypothekarmodelle und die damit verbundenen Vor- und Nachteile. So könnt ihr besser abschätzen, welches Angebot für euch das beste ist. Ich habe zum Beispiel meine Hypothek bei einer anderen Bank als meiner Hauptbank abgeschlossen, da das Angebot für mich einfach besser war. Eigentumswohnung finden Wenn ihr ein Budget habt und euch über die verschiedenen Hypothekarmodelle informiert habt, könnt ihr beginnen, Wohnungen zu suchen. Hier ist es wichtig, dass ihr eine Wohnung findet, die euch gefällt und in eurem Budget liegt. Überlegt euch, welche Kriterien euch wichtig sind, wie zum Beispiel die Grösse der Wohnung, die Lage und die Anzahl der Zimmer. Baureglement und Eigentümergemeinschaft überprüfen Wenn ihr eine Eigentumswohnung gefunden habt, die euch gefällt, solltet ihr das Baureglement der Gemeinde sowie die Eigentümergemeinschaft überprüfen. Das Baureglement gibt Auskunft darüber, welche Regeln es für eure Wohnung und das Gebäude gibt. Die Eigentümergemeinschaft regelt die gemeinsamen Angelegenheiten des Gebäudes, wie zum Beispiel die Reinigung und Instandhaltung der gemeinsamen Flächen. Stellt sicher, dass ihr euch mit diesen Regeln einverstanden erklären könnt, bevor ihr den Kauf abschliesst. Fazit Insgesamt ist der Kauf einer Eigentumswohnung eine grosse Investition und sollte gut geplant werden. Stellt sicher, dass ihr ein Budget aufstellt, euch über die verschiedenen Hypothekarmodelle informiert, eine Wohnung findet, die euren Anforderungen entspricht und das Baureglement der Gemeinde sowie die Eigentümergemeinschaft überprüft. Wenn ihr diese Punkte beachtet, kann der Kauf einer Eigentumswohnung eine tolle Erfahrung sein. Ich hoffe, dass ich euch mit meinen Erfahrungen weiterhelfen konnte und wünsche euch alles Gute bei der Suche nach eurer Traumwohnung!
  12. Hi FWinkler, Ihr solltet auf jeden Fall auch noch an eine Pufferzone denken. Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass bei einem Bauprojekt unvorhergesehene Kosten anfallen können. Es ist immer besser, ein etwas grösseres Budget zu haben, das die unvorhergesehenen Kosten abdeckt. Eine Faustregel ist, 5-10% des Gesamtbudgets als Pufferzone einzuplanen. Ich hoffe das hilft dir weiter. Gruss, Nessio
  13. Hallo Stephan, Ja, ich bestätige, dass die meisten Banken in der Schweiz ein Eigenkapital von mindestens 10 % verlangen. Wenn du bei mehr als einer Bank nachfragst, bekommst du sicherlich einen besseren Überblick über die Konditionen. Ich habe selbst schon mehrere Immobilien finanziert und kann dir demnach einige Tipps geben. Mein Tipp wäre, dass du dich nicht auf eine einzige Bank verlässt, sondern bei mehreren anfragst. So kannst du Angebote vergleichen und das beste Angebot auswählen. Ausserdem solltest du je nach Bank auch zusätzliche Dokumente einreichen, wie zum Beispiel einen Arbeitsvertrag oder die Steuererklärung. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Beste Grüsse, Nessio
  14. Hallo Nicola, um Ihre Frage zu beantworten, ja, es ist normal, eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Auflösung von Festhypotheken zu berechnen, wenn man vorzeitig aus einem Hypothekenvertrag aussteigt. Die Höhe der Entschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschliesslich des Restbetrags, der Differenz der Zinssätze sowie der verbleibenden Zinssätze. Deshalb sind die berechneten Kosten Ihrer Bank wahrscheinlich angemessen. Um eine vorzeitige Auflösung zu vermeiden, könnten Sie auch darüber nachdenken, Ihre Hypotheken auf eine günstigere Bank zu übertragen. Eine andere Möglichkeit ist, die Höhe der verbleibenden Bankrate in niedrigere Raten zu refinanzieren. Diese Option wäre jedoch nur dann sinnvoll, wenn Sie ein stabiles Einkommen und gute Bonität haben. Ich hoffe, ich konnte helfen. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, sie zu stellen. Grüsse, Nessio
  15. Hallo zusammen! Ich denke darüber nach, ein Eigenheim zu kaufen und frage mich, ob mein Eigenkapital ausreicht. Ich könnte 55'000 CHF von meinem Sparkonto abheben und zusätzlich 60'000 CHF aus einer Erbschaft erhalten. Mein Mann verdient 6'300 CHF im Monat. Was denkt ihr, würde das ausreichen? Ich bin unsicher und würde gerne eure Meinung hören. Liebe Grüsse, Nessio
  16. Hallo nicola_padinatos, Zunächst einmal möchte ich Ihnen mein aufrichtiges Beileid ausdrücken, dass Sie sich in einer solchen Situation befinden. Es ist sehr frustrierend, wenn man eine Traumwohnung hat, aber nicht in der Lage ist, sie in vollem Umfang geniessen zu können. Ich kann verstehen, dass Sie nun nach einer Entschädigung suchen, um zumindest die finanziellen Verluste zu kompensieren, die Ihnen durch die Fehler des Architekten entstanden sind. Bezüglich der Entschädigungsmöglichkeiten würde ich Ihnen definitiv empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren. Wenn der Architekt tatsächlich Fehler gemacht hat, die zusätzliche Kosten verursacht haben, haben Sie in der Regel ein Recht auf Entschädigung. Allerdings ist es schwierig, allein zu bestimmen, wie viel Entschädigung gerechtfertigt ist, und Sie laufen Gefahr, zu wenig zu fordern und Ihre finanzielle Situation weiter zu gefährden. Um festzustellen, ob und in welchem Umfang Sie Anspruch auf Entschädigung haben, muss der Anwalt alle Umstände des Falles prüfen. Hier sind einige Beispiele für Situationen, in denen Sie möglicherweise Entschädigung erhalten könnten: Der Architekt hat Ihre Anforderungen nicht richtig verstanden und falsche Pläne erstellt, was zusätzliche Änderungen erfordert hat. Der Architekt hat Mängel in der Ausführung des Baus gelassen, was zusätzliche Arbeiten und Kosten verursacht hat. Der Architekt hat wichtige Komponenten des Designs vergessen, die Ihnen wichtig waren, und die jetzt kostenintensive Änderungen erfordern. Eine mögliche Entschädigung könnte beispielsweise die Übernahme der Kosten für zusätzliche Arbeiten oder Materialien sein, die aufgrund der Fehler des Architekten entstanden sind. Ihr Anwalt könnte auch einen finanziellen Ausgleich für entgangene Nutzungsmöglichkeiten oder Schmerzensgeld wegen des erhöhten Stressniveaus fordern, das durch die Unannehmlichkeiten verursacht wurde. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es keine pauschale Lösung oder einen bestimmten Betrag gibt, auf den Sie Anspruch haben. Jeder Fall ist individuell und hängt von vielen Faktoren ab, wie der Art und Schwere der Fehler des Architekten und den finanziellen Auswirkungen auf Sie. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt einen Anwalt zu Rate ziehen, um eine genaue Einschätzung und Empfehlungen zu erhalten, wie Sie vorgehen sollten und wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen könnte. Zum Beispiel könnte der Architekt für die zusätzlichen Kosten, die bei der Umgestaltung des Kamins entstanden sind, aufkommen müssen, wenn dadurch der bereits gekaufte Marmor im Raum kompromittiert wird. In diesem Fall könnte der Generalunternehmer auch eine Entschädigung von CHF 10.000 anbieten. Diese Sind jedoch nur Schätzungen und Sie sollten immer auf die professionelle Beratung eines spezialisierten Anwalts vertrauen. Insgesamt möchte ich nochmals betonen, dass eine juristische Unterstützung in dieser Situation unerlässlich ist. Ein auf Immobilienrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und gegebenenfalls zu verteidigen. Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen ein wenig weiterhelfen. Mit freundlichen Grüssen, Nessio
  17. Hey Leute, Ich interessiere mich dafür, welche Verträge man unterschreiben muss, wenn man eine Baueingabe machen möchte. Ich hoffe, dass jemand eine Antwort auf meine Frage hat. Besten Dank im Voraus! Viele Grüsse, Nessio
  18. Hallo zusammen, ich habe vor einigen Jahren zwei Festhypotheken abgeschlossen, aber jetzt gibt es günstigere Optionen und ich frage mich, ob es möglich ist, vorzeitig aus den Hypotheken auszusteigen. Die eine Hypothek beläuft sich auf CHF 200'000 mit einem Zinssatz von 3,55% bis zum 02.10.2023. Die andere Hypothek beläuft sich auf CHF 150'000 mit einem Zinssatz von 3,07% bis zum 31.12.2023. Gibt es irgendwelche Gebühren oder Einschränkungen, wenn ich vorzeitig aus den Hypotheken aussteigen möchte? Kann mir jemand eine zuverlässige Informationsquelle empfehlen oder vielleicht eine Berechnung durchführen? Ich denke darüber nach, auf die 5-jährige AXA Festhypothek zu wechseln, die jährliche Zinsen von 1,97% bietet. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe! Liebe Grüsse, Nessio
  19. Hoi zäme, Ich hoffe, es geht euch allen gut. Ich habe kürzlich eine Einladung zur Diskussion über eine Enteignung meiner privaten Parzelle durch den Kanton erhalten. Ich habe bis jetzt jedoch nichts über das Projekt zur Sanierung der Hauptstrasse - in der Nähe meines Grundstücks - erfahren, obwohl ich meine Liegenschaft seit 2006 besitze. Ich frage mich, wie ich in einer solchen Situation am besten vorgehen soll. Die Schatzungskommission hat eine Einladung an mich gesendet, um Ende Juni auf die Parzelle zu kommen und die Enteignung zu diskutieren. Das Problem ist, dass ich die Enteignung nie erwartet hatte und völlig überrascht bin. Ich habe der Gemeinde bereits bei meinem Zuzug ins Ausland mitgeteilt, dass mein Rechtsanwalt meine Rechtsvertretung über meine Liegenschaft übernehmen wird und sie jederzeit bei ihm nachfragen können. Ich habe jedoch bis jetzt keine Informationen über hinterlegte Pläne oder Projekte erhalten. Das ist frustrierend, da ich das Gefühl habe, dass ich meine Privatsphäre und meine Eigentumsrechte verliere. Des Weiteren möchte ich festhalten, dass die Schatzungskommission einen Teil meiner Privatstrasse und Einfahrt enteignen möchte, obwohl dieser Bereich nicht für die Sanierung der Hauptstrasse benötigt wird. Insgesamt werden jedoch nur 5 der 6 Privatstrassen an dieser Strasse unberührt bleiben. Ich glaube nicht, dass das gerecht ist. Ich bin mir unsicher, wie ich reagieren und mich in dieser Situation am besten verhalten soll. Wenn jemand einen ähnlichen Vorfall hatte oder einen guten Ratschlag hat, wäre ich dankbar für eure Hilfe und Überlegungen. Liebe Grüsse, Nessio
  20. Hey zusammen, Ich arbeite gemeinsam mit einem Architekten an meinem Haus und habe kürzlich einen sehr knappen Vertrag erhalten. Leider fehlt darin der Baubeschrieb, mit dem ich mehr zu den Details erfahren könnte - etwa zur Anzahl der Zimmer, dem Minergiestandard, dem Ausbaustandard pro Raum und so weiter. Meiner Meinung nach ist dies ein wichtiger Bestandteil des Vertrags. Wie sieht euer Architekturvertrag aus? Ich baue nicht mit einem Generalunternehmer (GU) zusammen, aber ich würde gerne mehr darüber erfahren, wie mein Vertrag aussehen sollte, um sicherzustellen, dass ich alle notwendigen Informationen für mein Bauprojekt erhalte. Gibt es bestimmte Elemente, auf die ich achten sollte? Besten Dank, Nessio
  21. Hallo zusammen, ich habe gerade erfahren, dass unser Baugesuch Einspruch bekommen hat. Der Einsprechende behauptet, dass unser Terrain nicht natürlich gewachsen sei, sondern aufgeschüttet wurde. Dies würde bedeuten, dass das geplante Haus weniger hoch gebaut werden darf, als im Baugesuch angegeben. Die Verkäufer haben uns bei Kauf des Landes nicht darauf hingewiesen, dass es diese Einschränkung gibt. Zurzeit laufen Abklärungen, ob das Terrain tatsächlich aufgeschüttet wurde. Die Sitzung mit der Baukommission und der Einsprachepartei findet in etwa ein bis zwei Wochen statt. Ich mache mir Sorgen, dass ich von der Einsprachepartei ausgetrickst werden könnte, da sie selbst Architekten sind und somit besondere Kenntnisse auf dem Gebiet haben. Meine Frage an euch ist: Was soll ich tun? Ich habe bereits meinen Architekten informiert, aber brauche ich auch einen Anwalt? Ich möchte betonen, dass unser geplantes Haus nicht besonders hoch sein wird und sich vollständig im Rahmen der Vorschriften befindet. Wir planen ein zweistöckiges Haus mit Flachdach in der Zone W2. Nachbarschaftlich gibt es Gebäude mit Satteldach, die mindestens drei Meter höher sind und keine Einspruchbekommen haben.
  22. Hallo zusammen, ich plane ein Doppelhaus im ZH-Oberland zu kaufen und habe nun einen Entwurf für den Kaufvertrag erhalten. Leider bereitet mir der Vertrag einige Schwierigkeiten, da ich ihn in Teilen nicht verstehe. Ehrlich gesagt, scheint mir der Verkäufer sehr abgesichert zu sein. Hier sind einige Passagen, die mir Sorgen bereiten: 1. Die Anzahlung ist weder zu verzinsen noch sicherzustellen. Aber was passiert, wenn der Bauunternehmer Konkurs geht? Sind meine 180.000 CHF sicher? 2. „720.000 CHF sind der veräussernden Partei anlässlich der Eigentumsübertragung zu bezahlen, unter Berücksichtigung der Sicherstellung der allfälligen Grundstückgewinnsteuer.“ Was bedeutet das genau? Kann das jemand für mich aufschlüsseln? 3. Bei Unvollständigkeiten oder Mängeln müssen wir trotzdem den vollen Preis zahlen, auch wenn uns dadurch Mehrkosten entstehen. Das kann doch nicht sein, oder? 4. Die Garantiefrist beträgt 2 Jahre für sichtbare Mängel ab Abschluss der Arbeiten und 1 Jahr für Geräte ab der Lieferung. Aber sollte die Garantie nicht erst nach der Übergabe gelten? 5. „Die veräussernde Partei hat auch ausserhalb dieses Vertrages keine Zusicherungen für das Vertragsobjekt abgegeben.“ Was bedeutet das genau? Heisst das, dass der Verkäufer uns keine Aussagen zur Qualität des Objekts gemacht hat? 6. Öffentlich-rechtliche Einschränkungen können auch ohne Annotation im Grundbuch bestehen. Was bedeutet das? 7. Die Garantiefristen werden eingehalten, aber die Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel wird ausserhalb dieses Vertrages aufgehoben. Aber was passiert, wenn der Verkäufer die fehlerhaften Mängel verheimlicht? Kann mir jemand bei der Aufklärung der Unklarheiten helfen? Was würdet ihr sagen, welche Passagen bedenklich sind? Vielen Dank im Voraus! Gruss, Nessio
  23. Hallo FWinkler, Im Vertrag kann es einen Abschnitt geben, in dem eine Bauverzögerung in Rechnung gestellt wird. Das bedeutet, dass falls eine Verzögerung des Bauprojekts eintritt, der GU Sie im Vertrag darauf hinweisen müsste, dass dadurch Mehrkosten entstehen. Wenn das der Fall ist, hast du möglicherweise eine Chance, zumindest einen Teil dieser Zahlung zurückzufordern. Überprüfe deinen Vertrag nochmal sorgfältig auf solche Bedingungen. Viele Grüsse Nessio
  24. Ich glaube, ich habe auch so ein Problem mit meiner Bank. Ich zahle jedes Jahr an meine Hypothek, aber ich will sie nicht jedes Mal für ein paar Franken abändern lassen. Ich bezahle auch Strafgebühren, wenn sie nicht alle gezahlt sind. Wenn ich dich richtig verstehe Swiss.Stephan, muss ich also eine Schlussabrechnung verlangen, damit ich das Geld im Voraus bezahlen und Verwaltungskosten sparen kann. Ist es klug, dies dieses Jahr zu tun oder gibt es andere Tipps oder Vorschläge, die ich beachten sollte? Danke für Eure Antwort. Nessio
  25. Hey FWinkler, Wenn du darüber nachdenkst, eine Hypothek aufzunehmen, solltest du dir Gedanken über den Zinssatz machen, den die Bank anbieten würde. Der Zinssatz hat einen grossen Einfluss auf deine monatlichen Zahlungen und die Gesamtkosten deiner Hypothek Es ist wichtig, dass du dich über die Zinssätze der verschiedenen Banken informierst, um das beste Angebot zu finden. Einen Unterschied von einem halben Prozentpunkt mag nicht viel erscheinen, aber er kann über die Laufzeit der Hypothek zu Tausenden von Dollar/Mäusen/Äpfeln in Einsparungen oder Mehrkosten führen. Während du dich mit verschiedenen Banken unterhältst, solltest du auch fragen, welche Hypothekarmodelle für dich am besten geeignet sind. Einige Optionen umfassen Festhypotheken, variable Hypotheken und Libor-Hypotheken. Bei einer Festhypothek ist der Zinssatz während des vertraglich vereinbarten Zeitraums festgeschrieben. Wenn du dich beispielsweise für einen Zinssatz von 3% für eine 10-jährige Festhypothek entscheidest, zahlst du während der gesamten Laufzeit 3% Zinsen auf dein Darlehen. Du hast damit die Gewissheit, dass deine monatlichen Zahlungen in dieser Zeit konstant bleiben. Eine Festhypothek ist eine gute Option, wenn du eine Vorstellung davon hast, wie lange du in deinem Haus bleiben und deine Hypothek abbezahlen möchtest. Eine variable Hypothek ist komplizierter. Der Zinssatz variiert während der Laufzeit deiner Hypothek, abhängig von den Marktzinsen. Wenn der Zinssatz steigt, erhöhen sich auch deine monatlichen Zahlungen. Wenn der Zinssatz sinkt, zahlst du weniger. Du hast jedoch weniger vorhersehbare monatliche Zahlungen und mehr Unsicherheit über deine Gesamtkosten. Eine Libor-Hypothek ist eine Hybridoption zwischen einer Festhypothek und einer variablen Hypothek. Die Zinsen für eine Libor-Hypothek sind für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben, ähnlich wie bei einer Festhypothek. Nach Ablauf des Zeitraums wird der Zinssatz aber jedes Jahr auf der Grundlage des aktuellen Libor-Satzes angepasst. Eine weitere wichtige Überlegung bei einer Hypothek ist deine Anzahlung. Banken bevorzugen es, wenn Kreditnehmer eine Anzahlung leisten können, da dies zeigt, dass sie stabil und kreditwürdig sind. Je höher deine Anzahlung ist, desto niedriger ist dein Hypothekendarlehen, was wiederum deine monatlichen Zahlungen und deine Gesamtkosten reduziert. Eine Anzahlung von 20% des Kaufpreises ist in der Regel ein guter Richtwert. Es ist entscheidend, dass du dir über deine Optionen im Klaren bist, bevor du eine Hypothek aufnimmst. Ein kurzes Beratungsgespräch mit einem Bankvertreter kann dir helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen, die deine finanzielle Gesundheit unterstützen. Liebe Grüsse, Nessio
×
×
  • Neu erstellen...