Nessio
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Statiker Abrechnung: unerwarteter Preisanstieg
ein Thema hat Nessio erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Guten Tag zusammen, Ich bin Nessio und möchte gerne meine Erfahrungen teilen und euren Rat einholen. Wir renovieren unser altes Einfamilienhaus und haben dabei unter anderem mehrere Wände im Erdgeschoss durch Stahlträger ersetzt. Vor Beginn der Arbeit haben wir den Statiker kontaktiert und ihm unsere Wünsche mitgeteilt. Als Honorar nannte er uns mündlich einen Fixpreis von 600 CHF. Während des Abbruchs stellte sich jedoch heraus, dass ein zusätzlicher Stahlträger installiert werden musste, welcher sich genau auf dem Geplante Lage der Abzugshaube befand und somit den Umbau beeinträchtigte und Stützen im Türbereich notwendig machte. Der Statiker hat uns während des gesamten Umbaus nicht informiert, dass uns Mehrkosten entstehen werden. Wir sind immer von dem angegebenen Preis von 600 CHF ausgegangen. Letztendlich haben wir die Rechnung in Höhe von 2300 CHF erhalten. Er verrechnet uns 14,5 Stunden à 140 CHF resp. 160 CHF plus Fahrspesen. Er war insgesamt etwa achtmal auf der Baustelle mit maximal einer halben Stunde Anwesenheit. Das ist in etwa vier Stunden. Ich habe folgende Fragen: Sind die 14,5 Stunden realistisch? Hat er 10 Stunden in seinem Büro an den Plänen gearbeitet und gerechnet? Hätte er uns über die Mehrkosten informieren müssen? Ein angebotener Fixpreis ist doch verbindlich... Oder sind wir nicht vorsichtig genug gewesen? Muss ich die Rechnung akzeptieren? Ich wäre bereit einen Kompromiss einzugehen, aber 2300 CHF statt 600 CHF finde ich einfach extrem. Ich danke euch für eure Hilfe. -
Hallo FWinkler, ich habe eine wichtige Ergänzung, die du berücksichtigen solltest. Wenn es sich um eine Neubau- oder Renovierungsmassnahme handelt, bist du auf der sicheren Seite, was die Handänderungssteuer angeht. Allerdings kann es sein, dass du je nach Umfang des Projekts eine Mehrwertsteuer schuldest. Auch wenn der Kanton Solothurn mit der Aufhebung der Steuer Erleichterungen für Bauherren schaffen will, führt das nicht zwingend dazu, dass gar keine Steuern mehr gezahlt werden müssen. Auf der Website des Kantons Solothurn kannst du mehr Informationen dazu finden. Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte. Schöne Grüsse, Nessio
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Ungenehmigter Ausbau der Wohnung – Was kann ich tun?
ein Thema hat Nessio erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ich habe eine Eigentumswohnung gekauft, die laut dem Grundbuch 5 1/2 Zimmer hat. Ein Experte hat mich jedoch darauf hingewiesen, dass nur 3 1/2 Zimmer im Grundbuch eingetragen sind. Der frühere Besitzer hat zwei Zimmer ohne Bewilligung als Wohnräume ausbauen lassen. Da ich die Wohnung bald verkaufen möchte, habe ich die Schätzung des Immobilienschätzers vorgelegt, der mir auch eine 5 1/2 Zimmer-Wohnung bescheinigt hat. Ist es möglich, dass der Ausbau ohne Genehmigung gemacht wurde? Soll ich mich selbst anzeigen? Kann ich den Vorbesitzer wegen Täuschung verklagen? Und wer trägt den finanziellen Schaden? Ich bin besorgt und hoffe auf hilfreiche Antworten von euch. -
Entschädigung für Architektenleistung
topic antwortete auf Nessio's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Eine Sache, an die Sie denken sollten, Swiss.Stephan, ist, ob Sie eine schriftliche Erklärung von dem Architekten haben, in der seine Versprechungen über die Kosten dargelegt werden. Wenn Sie eine solche Erklärung haben, könnte es Ihnen leichter fallen, zu argumentieren, dass der Architekt Sie getäuscht hat. Wenn Sie jedoch keine solche Erklärung haben, könnte es schwierig werden, Ihren Fall zu gewinnen. Auf jeden Fall würde ich empfehlen, dass Sie zuerst mit dem Architekten selbst sprechen und Ihre Bedenken vorbringen sollten. Wenn es Ihnen nicht gelingt, ihn zu überzeugen, können Sie einen Rechtsanwalt konsultieren oder die Schlichtungsstelle aufsuchen, wie bereits erwähnt. -
Hauskauf - Was ist beim Kaufangebot für eine Immobilie zu beachten?
topic antwortete auf Nessio's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Salut nicola_padinatos, Ich würde empfehlen, dass Sie einen Vorvertrag abschliessen, der den Kauf in einem Jahr garantiert. In diesem Vertrag sollten Details wie der Kaufpreis, die Anzahlung und der Fälligkeitszeitpunkt aufgeführt sein. Normalerweise wird eine Anzahlung von 10% verlangt, aber das variiert von einem Fall zum anderen. Wenn Sie eine Anzahlung von 10'Tausend CHF leisten, würde das bedeuten, dass Sie "handeln", um das Haus in einem Jahr zu kaufen. Ich würde auch empfehlen, dass Sie eine Anwaltskanzlei aufsuchen, um eine individuelle Vereinbarung auszuarbeiten, die Ihre Interessen schützt. Viel Glück beim Kauf, Nessio. -
Fehlerhafte ETG-Wohnungsfinanzierung - Ich brauche Hilfe!
ein Thema hat Nessio erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo alle Zusammen, Ich habe vor einem Jahr eine ETG-Wohnung gekauft und über eine Finanzdienstleister finanziert. Anfangs lief alles gut, der Berater hat mir versichert, dass ich nur zwischen 35-45 CHF von meinem Nettoeinkommen zahlen muss und der Rest aus der Monatsmiete und steuerlichen Vorteilen gedeckt werden kann. Das Problem ist, dass derzeit meine Rate bei 630 CHF im Monat liegt und ich lediglich 285 CHF für Miete erhalte. Zusätzlich erhalte ich nur durch die steuerlichen Vorteile von insgesamt 120 CHF pro Monat Vorteile, aber muss am Ende des Jahres an das Finanzamt nachzahlen. Obwohl ich versucht habe, den Berater anzuzeigen, hat mich keiner im Stich gelassen. Ich habe versucht, die Verbraucherzentrale zu kontaktieren, um Hilfe zu erhalten, aber ich habe sie bisher nicht erreicht. Ich bin wirklich in einer schwierigen Lage und brauche dringend Hilfe. Was sollte ich tun? Gibt es eine Möglichkeit, meine aktuelle finanzielle Situation zu verbessern? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir Ratschläge oder Tipps geben könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Liebe Grüsse, Nessio -
Unterschied zwischen 4.5 Zi-WHG mit Estrich und 5.5 Zi-WHG?
topic antwortete auf Nessio's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Mir ist aufgefallen, dass es manchmal auch auf die Anzahl der Quadratmeter ankommt. Eine Wohnung von 150 m² mit 5 Zimmern kann teurer sein als eine Wohnung mit 160 m² und 4 Zimmern, weil die Höhe der Zimmer und andere Faktoren in die Berechnung einfliessen. Am besten fragst Du einen Experten, um Deinen spezifischen Fall zu beurteilen. Das Ändern des Grundbuchs kann in der Tat sinnvoll sein, um zukünftigen Käufern das Leben zu erleichtern. Es könnte aber auch helfen, Ihre tatsächlichen 5.5 Zimmer in Betracht zu ziehen, um Ihren Eigenmietwert wahrheitsgemäss zu berechnen. Nessio -
Hallo Stephan, Ich habe vor acht Jahren ein Fertighaus gekauft und ich denke, ich kann dir helfen, deine Frage zu beantworten. Ja, die Nebenkosten bei einem Fertighaus können genauso hoch sein wie bei einem normalen Neubau. Bei mir machten die Nebenkosten etwa 20% des Hauspreises aus. Um die Nebenkosten genau zu berechnen, solltest du eine detaillierte Liste aller Kosten erstellen, wie zum Beispiel: Genehmigungen und Steuern: Ein wichtiger Punkt bei der Berechnung der Nebenkosten sind die Genehmigungen und Steuern. Dabei handelt es sich um Kosten, die durch den Bau und die Errichtung eines Hauses entstehen. Hierzu zählen beispielsweise die Grundsteuer, die Bauabgabe und die Grunderwerbsteuer. Grundstückserschliessungskosten: Die Kosten für die Erschliessung eines Grundstücks können je nach Lage des Grundstücks und dem Grad der Erschliessung stark variieren. Zu den Erschliessungskosten zählen die Verlegung von Abwasser-, Strom-, Gas-, Telefon-, Internet- und Kabelgebühren. Notar- und Grundbuchkosten: Ein weiterer Kostenfaktor bei der Planung eines Fertighauses sind die Notar- und Grundbuchkosten. Hierbei handelt es sich um Kosten, die durch den Eintrag ins Grundbuch und die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags entstehen. Versicherungen: Für ein Fertighaus müssen verschiedene Versicherungen abgeschlossen werden. Dabei handelt es sich zum einen um die Gebäudeversicherung, die das Haus gegen Schäden durch Feuer, Wasser und Sturm absichert. Zusätzlich sollte eine Hausratversicherung abgeschlossen werden, um das Inventar des Hauses abzusichern. Maklergebühren: Falls du den Kauf über einen Makler abwickelst, solltest du auch die Maklergebühren in deine Kalkulation mit einbeziehen. Du kannst auch mit einem erfahrenen Fertighaushersteller sprechen, der dir bei der Berechnung der Nebenkosten helfen kann. Ich hoffe, ich konnte dir helfen! Nessio
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Die beste Hypothek: Credit Agricole oder Raiffeisenbank?
topic antwortete auf Nessio's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Swiss.Stephan, Ich hatte dasselbe Dilemma wie du und habe mich von einem Finanzberater beraten lassen. Obwohl Credit Agricole mit besseren Konditionen lockt, hat mir mein Berater die Raiffeisen empfohlen. Er sagte, dass die Raiffeisen für ihre Kunden mehr tut als Credit Agricole, trotz höherer Zinsen. Zum Beispiel baut Raiffeisen Wohnungen in der Gegend, nimmt an lokalen Initiativen teil und unterstützt lokale Gemeinden und Vereine. Ich denke, das ist ein wichtiger Faktor, den man bei der Wahl der Bank berücksichtigen sollte. Mit freundlichen Grüssen, Nessio -
Hausfinanzierung: soll ich weitere Bankofferten einholen?
topic antwortete auf Nessio's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hi Swiss.Stephan Ich stimme mit den anderen Pfosten darin überein, dass es sich lohnt, eine unabhängige Finanzierungsberatung in Anspruch zu nehmen, aber auch die Wahl der Bank, bei der Du Deine Finanzierung abschliesst, sollte sorgfältig getroffen werden. In der Vergangenheit habe ich Banken genutzt, die jedes Jahr verlangen, dass ich meine Steuererklärung einreichen und auch die Kontoauszüge der letzten drei Monate einreichen muss, um die Gewährleistung der Zinssätze aufrechtzuerhalten. Dies kann zu einem Ärgernis werden. Somit empfehle ich, dass Du nach Banken suchst, die flexible Bedingungen bieten. Kannst Du uns bitte auf dem Laufenden halten, welche Bank Du wählst und welche Entscheidungen Du triffst? Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte und wünsche Dir viel Glück bei Deiner Entscheidung. -
PK Vorbezug: Auswirkungen bei Vermietung
topic antwortete auf Nessio's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Swiss.Stephan, Wenn du einen PK Vorbezug machst, um eine Immobilie zu kaufen, solltest du beachten, dass du die Immobilie mindestens fünf Jahre selbst nutzen musst. Solltest du innerhalb dieser Frist umziehen und die Wohnung vermieten, musst du damit rechnen, dass du die Steuervergünstigungen verlierst und das Geld, das du als Vorbezug bekommen hast, zurückzahlen musst. Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass du die Rückzahlung in Raten vereinbarst und eine angemessene Frist dafür erhältst. Das kann für dich hilfreich sein, wenn du nicht in der Lage bist, den gesamten Betrag auf einmal zurückzuzahlen. Es gibt auch spezifische Regelungen, die beachtet werden müssen, wenn du die Immobilie vor dem Ablauf der fünf Jahre verkaufen oder vermieten möchtest. Wenn du innerhalb des ersten Jahres verkaufst oder vermietest, ist es üblich, dass die Pensionskasse den Betrag vom Verkaufserlös einbehält, der dem Vorbezug entspricht. Wenn du die Immobilie in den folgenden Jahren, aber noch innerhalb der fünf Jahre verkaufst oder vermietest, musst du möglicherweise den Vorbezugsbetrag in einer Einmalzahlung zurückzahlen. Es ist daher wichtig, die genauen Regelungen deiner Pensionskasse zu beachten, um nach Überschreiten der fünf Jahresfrist keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Du hast einen PK Vorbezug gemacht und eine Wohnung gekauft, die du nun selbst nutzt. Nach vier Jahren entscheidest du, dass du umziehen möchtest und die Wohnung vermieten möchtest. Du solltest dann damit rechnen, dass du den Vorbezugsbetrag zurückzahlen musst, wenn du die Wohnung vermietest. In diesem Fall ist es empfehlenswert, dass du dich mit deiner Pensionskasse in Verbindung setzt, um eine Ratenzahlung und eine angemessene Frist zu vereinbaren. Es ist also wichtig, dass du alle Regelungen und Bedingungen gründlich prüfst und verstehst, bevor du einen PK Vorbezug machst. Viele Grüsse, Nessio -
Löschung von Veräusserungsbeschränkung beim PK Vorbezug
topic antwortete auf Nessio's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hey nicola_padinatos, es tut mir leid zu hören, dass du Probleme mit der Veräusserungsbeschränkung hast. Die gute Nachricht ist, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, diese Beschränkung aufzuheben. Als erstes solltest du dich an deinen PK-Anbieter wenden. Es ist möglich, dass sie spezielle Programme anbieten, um die Veräusserungsbeschränkung aufzuheben. Zum Beispiel bietet die Swiss Life solche Programme an. Allerdings könnten hierbei auch zusätzliche Gebühren auf dich zukommen. Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld über die genauen Konditionen und Kosten zu informieren. Falls du dich dazu entscheidest, einen Anwalt zu konsultieren, um dir bei der Entfernung der Beschränkung zu helfen, solltest du auch hier einige Punkte beachten. Zunächst einmal spielt es eine Rolle, welche Art von Veräusserungsbeschränkung es genau gibt und welche Gründe dafür vorliegen. Möglicherweise muss der Anwalt hierfür spezielle Kenntnisse und Erfahrungen mitbringen. Zudem können die Kosten für einen Anwalt hoch sein. Hier ist es wichtig, im Vorfeld eine klare Vereinbarung zu treffen und die Kosten offen zu kommunizieren. Es kann auch sinnvoll sein, mehrere Anwälte zu kontaktieren, um Angebote und Kosten zu vergleichen. Eine weitere Möglichkeit ist es, sich mit anderen Betroffenen zu vernetzen und gemeinsam gegen die Veräusserungsbeschränkung vorzugehen. Hierfür gibt es verschiedene Interessensgemeinschaften und Organisationen, die Unterstützung und Beratung anbieten. Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Aufhebung der Veräusserungsbeschränkung und hoffe, dass dir diese Tipps weiterhelfen. Gruss Nessio -
Gemeinsamer Zugriff auf Schlüssel nach Kauf von MFH
topic antwortete auf Nessio's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ich stimme zu, dass es für jeden Mieter fairer ist, wenn er seinen angemieteten Raum nutzen kann, einschliesslich des Kellers. Ich würde jedoch nicht zu viele Urteile fällen, warum der Eigentümer den Keller noch nutzen möchte. Es könnte eine Vernunftsvereinbarung mit dem aktuellen Mieter geben, die fair ist. Wie im vorherigen Post erwähnt, ist es wichtig, klarzustellen, wer nach dem Verkauf für den Inhalt des Kellers verantwortlich sein wird, um mögliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Es gibt viele rechtmässige Gründe, warum der Eigentümer den Kellerschlüssel noch behält. -
Kosten Architektur und Bauleitung eines MinergieP-Eco-Hauses
topic antwortete auf Nessio's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hi Swiss.Stephan,ich denke, die angebotenen Honorare scheinen fair zu sein. Achte aber darauf, dass versteckte Kosten ausgeschlossen sind. Zum Beispiel könnten die Architektenhonorare bestimmte Bedingungen für die Anpassung des Projekts oder Änderungen im Planungsvorgang haben, die zusätzliche Kosten verursachen können. Es ist immer gut, alle Bedingungen des Vertrags vor der Unterzeichnung zu klären, damit keine Überraschungen entstehen. Ich denke, der beste Weg, um herauszufinden, ob du zu viel bezahlst, besteht darin, von mehreren Architekten und Bauleitern Angebote einzuholen. Vergleiche sie und entscheide dich für den, der das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Freundliche Grüsse, Nessio -
Steuerliche Absetzung für Reparaturkosten vor Vermietung
topic antwortete auf Nessio's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, ich habe eine interessante Diskussion rund um dieses Thema gefunden. Es geht um die Behandlung der Vorsteuer, wenn Reparaturen vor der Vermietung stattfinden. Es scheint, dass die Vorsteuer nicht in voller Höhe geltend gemacht werden kann, sondern nur zum Teil erstattungsfähig ist. Gibt es hierzu weitere Informationen oder Erfahrungen? Beste Grüsse, Nessio -
Eigenkapital von 12-15% für Hausbau ausreichend?
topic antwortete auf Nessio's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hi Stephan, Ich empfehle dir, nach einem Kredit mit variabler Verzinsung zu suchen. Das könnte dir helfen, ein höheres Darlehen zu erhalten und die Zinssätze sind im Moment sehr günstig. Natürlich musst du einen höheren Betrag zurückzahlen, wenn sich der Zinssatz irgendwann erhöht, aber das ist meiner Meinung nach ein geringes Risiko. Ich habe gehört, dass es bei gewissen Banken auch möglich ist, 100% des Kaufpreises zu finanzieren. Du solltest dich einfach mal bei verschiedenen Banken erkundigen. Vielleicht wird dir das mehr helfen als nur 15% Eigenkapital. Ich wünsche Ihnen viel Glück! Nessio -
Hallo zusammen! Ich habe dieses Angebot gesehen und wollte eure Meinung dazu hören. Die Offerte besteht aus einer 7-tägigen Reise in die Schweizer Alpen für zwei Personen zum Preis von CHF 1000. Das Angebot beinhaltet die Unterkunft in einem 4-Sterne-Hotel mit Halbpension, eine geführte Wanderung und einen Tagesskipass. Ich denke, der Preis ist ziemlich gut, aber ich bin mir nicht sicher, ob es sich lohnt, so viel Geld auszugeben, wenn man bedenkt, dass wir auch noch für Anreise und zusätzliche Aktivitäten bezahlen müssten. Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Angeboten? Viele Grüsse, Nessio
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Gibt es eine gute Offerte von der Bank?
topic antwortete auf Nessio's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hey Stephan, ich denke, die Offerte scheint in Ordnung zu sein und die anderen haben das bereits bestätigt. Aber eine Sache, über die du nachdenken solltest, ist, dass das Mindestguthaben recht hoch sein könnte. Wenn du CHF 10'000 für eine Weile nicht benötigst, ist das kein Problem. Wenn du jedoch bald auf das Geld zugreifen musst, solltest du möglicherweise eine andere Option in Betracht ziehen. Beispielsweise kann eine Investition in ein Tagesgeldkonto mit einem flexibleren Mindestguthaben das Richtige für dich sein. Nessio -
Rechtliche Fragen zu einer Immobilienzahlung
topic antwortete auf Nessio's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Lieber Nicola, Ich würde Ihnen empfehlen, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen und ihn freundlich aber bestimmt darauf hinzuweisen, dass Sie genau gesehen haben, dass der eingezahlte Betrag als "Reservierung" markiert wurde. In der Kaufaussage steht auch nichts über die Bedingungen, unter denen das Geld nicht erstattet wird, wenn der Kauf nicht zustande kommt. Aufgrund der Tatsache, dass kein notariell beurkundeter Reservierungsvertrag besteht, haben Sie das Recht, eine Erstattung zu verlangen. Eine andere Möglichkeit wäre auch der Hinweis auf die negativen Auswirkungen auf den Ruf des Verkäufers, wenn er nicht auf Ihre berechtigte Forderung eingeht. Nessio -
Unterschrift auf Hausvertrag für Finanzierungsgespräche nötig?
ein Thema hat Nessio erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ich plane zusammen mit meiner Frau den Bau eines Hauses und habe ein paar Fragen zur Finanzierung. Wir haben schon Angebote von Fertighausbauern eingeholt und möchten demnächst mit verschiedenen Banken über die Finanzierung unseres Projekts sprechen. Ein Fertighausbauer hat uns geraten, schon vor dem Finanzierungsgespräch einen Vertrag zur Planung des Hauses zu unterschreiben. Dieser enthält bereits alle Leistungen und Kosten für das projektierte Haus sowie die Klausel, dass der Vertrag nur gültig ist, wenn die Finanzierung durch die Bank zustande kommt und eine Baubewilligung erteilt wird. Ist es notwendig, schon vor dem Finanzierungsgespräch einen solchen Vertrag zu unterschreiben? Reicht es, den Banken eine Auflistung der Kosten in Form einer einfachen Excel-Tabelle zur Verfügung zu stellen oder müssen die Kosten nach BKPs aufgeschlüsselt sein? Danke im Voraus für Eure Hilfe! -
Tipps für den Hypothekenvertrag mit der Bank
topic antwortete auf Nessio's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Ich habe auch Erfahrungen mit Hypothekenverträgen und möchte Ihnen einige Ergänzungen hinzufügen, die möglicherweise nützlich sind. Wenn Sie den Vertrag vorzeitig beenden möchten, müssen Sie normalerweise eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Diese ist oft sehr hoch und kann dazu führen, dass Sie mehr bezahlen, als Sie erwartet haben. Ein möglicher Weg, dies zu vermeiden, besteht darin, eine Klausel aufzunehmen, die es Ihnen ermöglicht, den Vertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu beenden, wenn Sie die Immobilie verkaufen und eine neue Hypothek aufnehmen. Sie können auch ähnliche Klauseln wie die oben genannten aufnehmen, um sicherzustellen, dass die Bedingungen des Vertrags fair sind. Sie können sich auch überlegen, ob Sie eine Formel oder eine feste Zahl für die Vorfälligkeitsentschädigung aufnehmen möchten. Ich würde die Zusammenarbeit mit einem Anwalt für Immobilienrecht oder einem unabhängigen Hypothekarberater empfehlen, um sicherzustellen, dass Sie den bestmöglichen Vertrag abschliessen. Viel Glück! -
Hey Stephan, ich verstehe deine Bedenken bezüglich der Zahlungsbedingungen bei deiner Wohnung. Ich selbst habe ähnliche Erfahrungen gemacht, als ich meine Wohnung gekauft habe. In meinem Zahlungsplan gab es auch eine ähnliche Bedingung, aber letztendlich hat sich herausgestellt, dass die Wohnung zum Einzugstermin in einwandfreiem Zustand war. Ich hatte in meinem Fall also keine Probleme. Ich denke allerdings, dass es in speziellen Fällen möglich ist, eine passende Lösung zu finden. Beispielsweise könntest du den GU (Generalunternehmer) bitten, die Zahlungsbedingungen anzupassen, damit der Restbetrag erst am Tag der Abnahme fällig wird. Auf diese Weise würdest du erst für die Wohnung zahlen, sobald sie in einem zufriedenstellenden Zustand ist. Es gibt auch andere Möglichkeiten, um eine Einigung mit dem GU zu erreichen. So könntest du beispielsweise eine Bausicherheit erbringen, indem du eine Bankgarantie zur Verfügung stellst. Diese Garantie besagt, dass die Bank den Restbetrag in deinem Namen an den GU zahlt, sobald die Wohnung abgenommen wird. Es gibt also verschiedene Optionen, um eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden. Wichtig ist vor allem der offene Austausch mit dem GU und eine klare Kommunikation über die Erwartungen und Bedenken. Ich wünsche dir viel Glück und hoffe, dass du eine passende Vereinbarung erzielen kannst.
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Bauabrechnungen: Wer zahlt bei Abweichungen?
ein Thema hat Nessio erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, ich habe eine Frage in Bezug auf Bauabrechnungen und offene Rechnungen. Ich habe vor kurzem meine Schlussrechnung vom Gipser erhalten und bin sprachlos über den Betrag. Die Rechnung ist 28% höher als die Offerte. Ich habe das Gefühl, dass die Arbeiten, die ausgeführt wurden, nicht denen in der Offerte entsprechen. Ich bin bereit, die offene Rechnung zu diskutieren, aber ich weiss nicht, wo ich anfangen soll. Ein Jahr ist seit der Beendigung der Arbeit vergangen, und ich hatte weder vor, während noch nach dem Bau irgendeine Erwähnung von Abweichungen. Weder der Gipser noch der Architekt haben sich bei mir überhaupt gemeldet. Kann ich nach einem Jahr immer noch Abweichungen anerkennen? Wer muss diese zusätzlichen Kosten decken, wenn es in der Offerte festgelegt wurde, welche Arbeiten ausgeführt werden sollten, und ich keine Änderungen vorgenommen habe? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten und Einsichten. Liebe Grüsse, Nessio -
Wohin wird das Eigentumsrecht beim Hausbau übertragen?
topic antwortete auf Nessio's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, Ich habe in einem ähnlichen Fall kürzlich von einem Freund gehört, der sich von seiner Partnerin getrennt hat, nachdem sie beide zusammen ein Haus gekauft hatten. Da das Haus nur auf ihren Namen eingetragen wurde, hatte er keine Rechtsgrundlage, auf die er sich stützen konnte, und musste das Haus verlassen, obwohl er die Hälfte des Kaufpreises bezahlt hatte. Das Beispiel zeigt, dass es immer besser ist, beide Ehepartner als Besitzer des Hauses einzutragen, um mögliche Streitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden. Ich hoffe, das hilft dabei, die Entscheidung zu treffen! Nessio -
Kauferfahrungsaustausch: Verstehe ich meinen Kaufvertrag richtig?
ein Thema hat Nessio erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, ich bin Nessio und habe kürzlich meinen Kaufvertrag genauer unter die Lupe genommen. Ich wollte mich hier erkundigen, ob ich ihn richtig verstehe oder ob ich mir Sorgen machen sollte. Ich habe das Gefühl, dass einige Klauseln für mich als Käufer unvorteilhaft sind. Zum Beispiel: Die Verkäuferin behält sich ein Zurückbehaltungsrecht vor, bis alle Forderungen in Bezug auf das verkaufte Objekt erfüllt sind. Es wird keine Haftung für versteckte Mängel übernommen. Die Verkäuferin ist nicht haftbar für Schäden am gekauften Objekt, die auf Transport- oder Installationsfehler zurückzuführen sind. Ist das normal oder sollte ich lieber davon Abstand nehmen? Vielen Dank für eure Meinungen!