hansjo Geschrieben June 14, 2016 Melden Share Geschrieben June 14, 2016 Ich spiele mit dem Gedanken in unseren Einfamilienhaus eine Einliegerwohnung zu bauen um in 1-2 Jahren meine Mutter mit bei uns im Haus unterzubringen. Der Platz ist vorhanden, aber es muss so einiges umgebaut werden. Weiss jemand, ob so ein Umbau im allgemeinen genehmigt wird? Brauche ich für den Bau einer Einliegerwohnung eigendlich eine Baugenehmigung? Nach aussen hin wird nichts verändert, Es werden aber neue Wasserleitungen verlegt werden müssen für das Badezimmer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OlliHaentschl Geschrieben June 14, 2016 Melden Share Geschrieben June 14, 2016 Wenn der Bereich in dem du die neue Einliegerwohnung bauen willst auch jetzt schon als Wohnraum genutzt wird, sollte eine Baugenehmigung kein Problem sein. Wenn die Einliegerwohnung eines Tages einmal vermietet werden soll, könnte dies schon ganz anders ausschauen. Du wirst um eine Anfrage beim Kanton kaum herumkommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cdreyer Geschrieben August 11, 2016 Melden Share Geschrieben August 11, 2016 Eine Baugenehmigung wirst du brauchen, wenn du Glück hast gibt es dafür ein vereinfachtes Verfahren. Das Risiko nachher alles wieder Rückgängig machen zu müssen ist doch einfach zu gross. Ich gebe meinem Vorredner recht, dass sicherlich ganz andere Regelungen greifen, wenn die Einliegerwohnung irgedwann einmal vermietet werden soll. Auch hierfür würde ich gleich Informationen beim Kanton mit erfragen. Vielleicht lassen sich ganz einfache Dinge gleich jetzt berücksichtigen, die eine spätere Abtrennung als Wohneinheit ermöglichen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...