mandy Geschrieben May 22, 2017 Melden Share Geschrieben May 22, 2017 Hoi Mitenand! Ich hab bald nen Garten in Würenlos, im schönen Aargau Soweit so gut. Bisher war ich aber immer Mieterin, d.h. ich hab keine Ahnung was ich jetzt überhaupt machen darf in dem Garten, ohne meine Nachbarn zu fragen. Ich würde gerne die Hecken rundherum ziehen (decken jetzt nur einen Teil ab), und auch noch einen Baum pflanzen, evlt. noch Sträucher -wenns dann nicht zu viel wird. Ich hab aber mal gehört, dass man Sachen über 1.5m höhe gar nicht pflanzen darf - stimmt das? Das war damals noch im Kanton Zürich, meine Hoffnung wäre natürlich jetzt, dass es hier etwas anders ist. Danke für die Feedbacks! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 22, 2017 Melden Share Geschrieben May 22, 2017 Also das ich jetzt den Nachbarn fragen muss, bevor ich auf meinem Grundstück nen Baum pflanze, wär mir völlig neu! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
meskaa Geschrieben May 23, 2017 Melden Share Geschrieben May 23, 2017 Hab da was gefunden vom HEV Aargau - siehe Anhang - beantwortet das deine Frage? HEV Aargau - Pflanzen unter Nachbarn.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
baldrian Geschrieben May 23, 2017 Melden Share Geschrieben May 23, 2017 Gut, dann wissen wir jetzt schonmal die Grenzabstände. Wenn sonst nichts geregelt ist, müsste man ja eigentlich in diesem Rahmen frei walten können: Was ich einfach nach wie vor der Hammer finde, ist das echt ALLES minutiös geregelt ist. Schweizer Bünzlitum in Reinkultur! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
baldrian Geschrieben May 23, 2017 Melden Share Geschrieben May 23, 2017 Hab grad folgendes noch gelesen, das ist auch noch interessant: "Trennen Pflanzenhecken Gärten, private Fahrwege, Haus- oder Abstellplätze dürfen sie bis an die Grenze gesetzt werden." und Pflanzenhecken dürfen ja bis 1.80m hoch sein. Das heisst, einfach ne fast zwei Meter hohe Pflanzenwand an die Grenze knallen, und gut ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
meskaa Geschrieben June 1, 2017 Melden Share Geschrieben June 1, 2017 Grundsätzlich ist das ja einfach das, was das Gesetz sagt. Absprache mit den Nachbarn bringt einen sicher am weitesten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
roofi Geschrieben June 3, 2017 Melden Share Geschrieben June 3, 2017 Wenn der Baum auf das Nachbargrundstück wächst, braucht man das Go des Nachbarns!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
penska Geschrieben June 11, 2017 Melden Share Geschrieben June 11, 2017 Also wenn du ins Aargau ziehst, dann bitte einfach die weissen Socken montieren bevor du bei den Nachbarn auf aufreuzt! :-P Nee, Scherz. Aber sonen Früchtekorb, könnte die Motivation glaub ich schon steigern. ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Martin-Flow Geschrieben July 3, 2017 Melden Share Geschrieben July 3, 2017 ....Hecke maximal 1.80 hoch, wo sind wir hier? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...