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B.Anrig

Stockwerkeigentum Sondernutzungsrecht Garten

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Hi Bruno,

 

Eigentlich ist der Garten eine gemeinschaftliche Anlage. Vor allem der Grund und Boden gehört allen Stockwerkeigentümern. Hier hast du aber ein Nutzungsrecht, jedoch darfst du keine Umbauten oder Veränderungen vornehmen.

 

Sonst musst du einen qualifizierten Mehrheitsbeschluss durchführen lassen.

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Gast
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