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Nessio

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Alle erstellten Inhalte von Nessio

  1. Hallo Schweizer Stephan, da Du seit langem in der Schweiz lebst, solltest Du auch bedenken, dass Du Steuern in beiden Ländern zahlen musst. Es lohnt sich, einen Steuerberater einzuschalten, der sich mit grenzüberschreitenden Fällen auskennt. Informiere Dich auch über das Europäische Erbrecht, wenn Du planst, das Haus weiterzugeben. Ich hoffe, ich konnte Dir damit helfen. Gruss,Nessio
  2. Hi, ich bin Nessio und ich finde es schwierig, zwischen den beiden zu entscheiden. Ich bin schon seit Jahren bei der UBS und ich konnte keine Probleme bemerken. Aber, wenn Raiffeisen eine Bank in deiner Nähe hat, dann ist das definitiv ein wichtiger Punkt, den du berücksichtigen solltest. Wenn die Zinssätze die gleichen sind, kann es dazu führen, dass sich ein Umzug zur Raiffeisen-Bank lohnt. Aber, wie FWinkler schon sagte, kommt es bei Banken auf den Service an und das bezieht sich auch auf die Lebensqualität.
  3. Hallo FWinkler, Beim Aufwärmen eines älteren Hauses sind die Kosten der Isolierung ein wichtiger Faktor. Wenn das Haus nicht isoliert ist, kann es zusätzliche Kosten verursachen und zu einem unangenehmen Wärme- und Kühlungsproblem führen. Möglicherweise möchten Sie spezielle Dämmstoffe aufwenden, um die Energieeffizienz Ihres Hauses zu verbessern und um Heizkosten zu sparen. Ich würde empfehlen, dass du mit einem Experten sprechen und herausfinden solltest, welches die beste Lösung für dein Haus ist. Eine gute Isolierung kann die Lebensqualität verbessern und den Wert des Hauses erhöhen. Nessio
  4. Hallo zusammen, ich bin vor Kurzem mit meinem Freund in eine Dachwohnung eingezogen, aber leider war der TV-Anschluss im Schlafzimmer und nicht im Wohnzimmer. Ich habe die Verwaltung kontaktiert und sie haben mir einen Elektriker geschickt, um den Anschluss in das Wohnzimmer zu verlegen. Aber kurz darauf erhielt ich die Rechnung und frage mich jetzt, wer dafür bezahlen muss. Ich habe mich bereits bei anderen Mietern im Haus erkundigt und sie haben alle den Anschluss im Wohnzimmer. Was meint ihr, wer für die Kosten aufkommen soll? Liebe Grüsse, Nessio
  5. Hey zusammen, Ich stecke momentan in einem finanziellen Dilemma bei unserem Bauprojekt. Wir haben ein Bauland erworben, das eigentlich voll erschlossen war. Im Vertrag steht, dass alle erforderlichen Erschliessungsanlagen bis zur Baureife verlegt wurden. Doch jetzt wurde uns von der Elektrogesellschaft mitgeteilt, dass sie das Verlegen der Leerrohre vorfinanziert haben und das nun beim Anschluss an uns weiterverrechnet wird. Meine Frage: Muss ich das wirklich so hinnehmen oder ist das Aufgabe des Verkäufers der Parzelle? Und es gibt noch einen zweiten Punkt: Eine Entwässerungsleitung der Gemeinde verläuft genau über unsere Parzelle und wir müssen jetzt die Umverlegungskosten beim Bau übernehmen. Gemäss der Gemeinde gibt es da keine andere Möglichkeit. Wir haben allerdings auch andere Aussagen gehört. Kann jemand Klarheit schaffen, wie und wo das geregelt ist? Ich danke im Voraus für eure Antworten! Grüsse, Nessio
  6. Hey alle zusammen, ich habe gerade meine Kostenzusammenstellung für unser Traumhaus erhalten und ich bin ein bisschen schockiert... Ich denke, der Preis für die Feinerschliessung und Anschlussgebühren inklusive Baubewilligung ist etwas zu hoch. Ich meine, ist das wirklich normal, über CHF 50'000.00 für diese Arbeiten auszugeben? Was denkt ihr darüber? Gruss, Nessio
  7. Hey alle zusammen, ich habe eine Offerte für Heizung und Lüftung für mein EFH im Raum Zofingen/Dagmersellen erhalten. Ich habe eine Wohnfläche von 175 Quadratmetern und soll für eine Wärmepumpen-Lüftungskombi, eine Bodenheizung und ein System zur Brauchwassererwärmung insgesamt 45'000 CHF bezahlen. Ich finde, dass das ein fairer Preis ist. Wie sieht das bei euch aus? Habt ihr für ein ähnliches Projekt mehr oder weniger gezahlt? Ich freue mich auf eure Rückmeldungen. Liebe Grüsse, Nessio
  8. Ich stimme Stephan zu. Der Kauf von Grundstücken als Kapitalanlage mit dem Ziel der Vermietung ermöglicht es, Hypothekenzinsen abzusetzen. Wenn man jedoch das Grundstück zur Errichtung eines Eigenheims nutzt, gibt es keine steuerlichen Abzüge. Aber es gibt auch Ausnahmen. Wenn Sie zum Beispiel planen, ein Teil des Grundstücks als Homeoffice oder als Vermietungsobjekt zu nutzen, kann es möglicherweise steuerlich absetzbar sein. Sie sollten auch prüfen, ob es spezielle regionale Vorschriften gibt, die das beeinflussen könnten. Gibt es sonst noch Fragen, die Sie bezüglich des Kaufs des Grundstücks haben?
  9. Hi Stephan, ich denke Nicola hat in ihrem Kommentar gute Punkte aufgeführt. Ich arbeite in der Immobilienbranche und habe schon viele Fälle gesehen, in denen Gemeinden Gebühren auf unbebaute Grundstücke erheben. Meistens ist das jedoch erst dann gerechtfertigt, wenn es sich um Land handelt, das innerhalb der planerischen Nutzungszonen liegt, aber nicht erschlossen ist. Ich würde empfehlen, dass du in Erfahrung bringst, welche Gesetze oder Verordnungen die Gemeinde als Grundlage für ihre Entscheidung anführt. Du könntest auch eine offizielle Einsprache gegen die Gebühr einlegen, wenn du der Meinung bist, dass sie nicht gerechtfertigt ist. Viel Glück! Nessio
  10. Grüsse, Nicola, Ich habe kürzlich einen Zementestrich in meiner Werkstatt gegossen und musste dabei 25 CHF/m2 bezahlen. Allerdings waren bei mir nicht viele Quadratmeter erforderlich. Wenn du einen Neubau planst, könnten die Kosten etwas günstiger sein. Allerdings sollten sich die Preise in etwa im selben Bereich befinden. Hier sind einige Details zur Vorbereitung des Bodens, die es zu beachten gilt: Reinigung des Untergrunds mit einem Staubsauger oder Besen - Dadurch wird Staub und Schmutz beseitigt und eine ausgleichende Ebene geschaffen. Auftragen einer Ausgleichsschicht (bei Bedarf) - Je nach Zustand des Untergrunds kann es erforderlich sein, eine Ausgleichsschicht aufzutragen, damit der Estrich später eben ist. Verlegen einer Dampfsperre - Eine Dampfsperre ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Estrich nicht nass wird. Dadurch kann ein einwandfreies Aushärten des Estrichs gewährleistet werden. Installation der Bodenisolierung - Eine Bodenisolierung ist erforderlich, wenn du eine beheizte Bodenkonstruktion wünschst. Die Isolierung verhindert das Entweichen von Wärme durch den Boden und hilft dabei, den Raum besser zu temperieren. Verlegen der Heizrohre - Wenn eine beheizte Bodenkonstruktion gewünscht wird, müssen die Heizrohre unter dem Estrich verlegt werden. Giessen des Estrichs auf eine Stärke von ca. 7 cm - Nachdem alles vorbereitet wurde, kannst du den Estrich giessen. Hier ist ein Beispiel aus meinem aktuellen Projekt: Ich verwende Dampfsperren und Isolierungen für alle meine Bodenkonstruktionen. Hier ist ein Beispiel, wie ich einen Estrich mit einer Dampfsperre und Isolierung eingebaut habe: Der vorhandene Boden wurde gereinigt und ausgleichende Schichten wurden aufgetragen, um sicherzustellen, dass der Untergrund eben ist. Eine Dampfsperre wurde auf dem Boden ausgelegt, um Feuchtigkeit zu verhindern. Anschliessend wurde eine Schicht isolierendes Material verlegt, um eine beheizte Bodenkonstruktion zu ermöglichen. Die Heizrohre wurden verlegt. Zum Schluss wurde der Estrich auf eine Stärke von ca. 7 cm gegossen. Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.
  11. Hey Nicola, Wenn es um die Baufinanzierung eines Minergie-Hauses geht, gibt es spezielle Optionen, die man in Betracht ziehen sollte. Eine Möglichkeit ist beispielsweise eine reduzierte Zinssatzoption, die von bestimmten Banken oder Bausparkassen angeboten wird. Eine solche Option ermöglicht es Ihnen, Ihr Minergie-Haus zu einem niedrigeren Zinssatz zu finanzieren als bei herkömmlichen Bauten. Ich persönlich habe Erfahrung mit einer reduzierten Zinssatzoption in der Region Zürich gemacht. Die Baufinanzierung wurde bei einer Bank aufgenommen, die sich auf Minergie-Sparte spezialisiert hatte. Dadurch konnten wir einen Zinssatz von 5% anstatt 5,5% erhalten. Bei einem Darlehen von CHF 500.000 über 15 Jahre konnten wir insgesamt CHF 6.000 bis CHF 10.000 an Zinsen sparen. Pro Jahr entspricht das einem Betrag von ca. CHF 400 bis CHF 700. Eine weitere Option, um die Finanzierung eines Minergie-Hauses zu erleichtern, ist die Möglichkeit, es mit nur 15% Eigenkapital zu finanzieren. Ich weiss jedoch nicht, welche Banken oder Bausparkassen diese Option anbieten. Im Allgemeinen sollten Minergie-Häuser als Asset angesehen werden, da sie auf lange Sicht beim Energieverbrauch billiger sind als herkömmliche Bauten. Daher sind einige Banken bereit, ihre Finanzierungsoptionen darauf abzustimmen und ihren Kunden zu helfen, in diese Art von Gebäuden zu investieren. Wenn Sie zukünftig planen, ein Minergie-Haus zu bauen, empfehle ich Ihnen, sich im Voraus über die verschiedenen Finanzierungsoptionen zu informieren. Überspringen Sie diesen Schritt nicht, denn die richtige Wahl der Finanzierung kann in der Zukunft grosse Einsparungen bringen und somit Ihre Investition noch gewinnbringender machen. Schönen Tag noch, Nessio
  12. Sehr geehrter Nicola, es tut mir leid zu hören, dass Sie mit einem Schaden an Ihrem Haus konfrontiert sind und hoffe, dass ich Ihnen in diesem Fall weiterhelfen kann. Es ist verständlich, dass Sie versuchen möchten, den Verkäufer für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Doch leider scheint es in diesem Fall schwer zu sein, ihn hierfür zur Rechenschaft zu ziehen. Um den Verkäufer für den Schaden haftbar zu machen, müssen spezifische Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere muss es ein versteckter Mangel vorliegen. Ein versteckter Mangel ist ein Mangel, den der Verkäufer absichtlich verschwiegen hat und von dem er wusste oder müsste, dass er für den Käufer von Bedeutung ist. Im vorliegenden Fall scheint es allerdings, als hätte der Verkäufer keine Informationen vorenthalten oder den Mangel absichtlich verschwiegen. Daher handelt es sich hierbei nicht um einen versteckten Mangel. Es ist wichtig, sich im Rahmen des Kaufvertrags über die Geschichte und den Zustand des Hauses zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Im Vertrag hätte auch eine Klausel für die Zustandshaftung gestanden, die besagt, dass sichtbare Mängel gemeldet und innerhalb von zwei Jahren nach Kaufdatum behoben werden müssen. Das bedeutet, dass der Käufer auf anhaltende Schäden, die bereits vor dem Kauf des Hauses vorhanden waren, vom Verkäufer und dessen Versicherung Anspruch auf Reparatur und Instandhaltung hat. Allerdings tragen die Käufer normalerweise die Kosten für Reparaturen und Instandhaltung. Die Versicherung kann die Kosten für die Freilegung übernehmen, aber der Rest der Reparatur muss in der Regel von Ihnen selbst bezahlt werden. Es ist wichtig, eine gründliche Inspektion des Hauses durchzuführen, bevor man es kauft und gegebenenfalls Experten hinzu zu ziehen, falls bestimmte Sachverhalte unklar sind. So können eventuelle Mängel rechtzeitig erkannt werden und es können Massnahmen ergriffen werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen oder Bedenken haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
  13. Hallo zusammen, Ich bin neu auf dieser Plattform und freue mich, hier zu sein! Ein grosses Dankeschön an alle Besucher, die hilfreiche Informationen auf dieser Seite teilen. Meine Frau und ich haben uns entschieden, unser Traumhaus zu bauen und befinden uns jetzt in der frühen Planungsphase. Wir haben einen Architekten mit einem kleinen Ideenwettbewerb ausgewählt und bereits die ersten Pläne und Budgets erhalten. Als nächstes werden wir den Architektenvertrag erstellen. Ich möchte sicherstellen, dass wir bei möglicherweise auftretender Kostenüberschreitung oder Verzögerungen geschützt sind. Ich möchte daher zum klassischen SIA-Vertrag eine zusätzliche Klausel aufnehmen, die den Architekten bei Verzögerungen oder Kostenüberschreitungen finanziell in die Verantwortung nimmt (ähnlich einer Penale). Mir ist bewusst, dass das nur für einen Teil des Betrages möglich sein kann, prozentual zum vereinbarten Honorar. Ich möchte die Honorierung jedoch mit einem Fixpreis versehen, um sicherzustellen, dass auch im Falle einer Kostenüberschreitung keine zusätzlichen Gewinne entstehen. Nun meine Fragen: Gibt es eine verfügbare Klausel, die ich verwenden kann? Wäre eine Honorierung von 10% der geschätzten Baukosten realistisch? Ich freue mich darauf, Ihre Antworten zu lesen. Herzliche Grüsse, Nessio
  14. Ich plane Stockwerkeigentum zu erwerben und bin gespannt, ob es weitere Kosten gibt, die berücksichtigt werden müssen und wie hoch diese sein könnten. Ich habe die Informationen des Architekten schon erhalten, jedoch gibt es weitere Faktoren wie Notargebühren, Schuldzinsen und Handänderungsgebühren, die nicht erwähnt wurden. Kann mir jemand bei der Klärung helfen? Ich würde auch gerne weitere Informationen über anfallende Nebenkosten wie Instandhaltung, Strom, Wasser und Heizung wissen, denn diese müssen ebenfalls finanziert werden. Als Laie in dieser Thematik wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihre Erfahrungen und Ratschläge teilen könnten. Vielen Dank im Voraus!
  15. Hallo Stephan, danke für die Infos. Ich habe auch schon eine Baugenehmigung für mein Mehrfamilienhaus in Zürich bekommen. Es hat fast 1 Jahr gedauert, bis ich alle notwendigen Genehmigungen hatte. Es war ein zeitaufwendiger Prozess, aber jetzt ist alles erledigt und der Bau wird bald beginnen. Liebe Grüsse, Nessio
  16. Hallo zusammen, Ich ziehe in drei Wochen in meine neue Eigentumswohnung und habe ein 120m² grosses Gartengrundstück erworben. Gemäss Objektbeschreibung ist auch ein Wasseranschluss inbegriffen (siehe Anhang Garten Detail Wasserhahn), jedoch wurde dieser in der öffentlichen Zone installiert, was bedeutet, dass ich über den Garten meines Nachbarn Wasser holen muss. Meine Wohnung sollte jedoch einen Schlauchhahn mit Abstell- und Entleerungshahn an der Verteilbatterie im UG haben (siehe Vertrag Wasserhahn Auszug). Als ich den Projektleiter darauf aufmerksam gemacht habe, antwortete er lapidar: "So sei es eben". Nun fordert er CHF 3000, um den Wasserhahn umzuplatzieren. Ich möchte wissen, ob ich ein Anrecht darauf habe, dass ein Wasseranschluss in meiner Parzelle installiert wird. Meiner Meinung nach sollte der Erbauer bzw. die projektleitende Firma die Kosten übernehmen, da sie den Anschluss ohne Rückfrage an dieser Stelle erstellt hat. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder verfügt über juristische Kenntnisse? Über jegliche Ratschläge würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank im Voraus, Nessio
  17. Hey Nicola, es tut mir leid zu hören, dass du in dieser unangenehmen Situation steckst. Solange der Hypothekenvertrag nach Ablauf der 5-jährigen Laufzeit nicht erneuert wurde, besteht auch keine Hypothek für das Haus mehr. Da das Haus jedoch deinem verstorbenen Freund allein gehört hat, ist es höchstwahrscheinlich Teil seines Nachlasses, und er hat wahrscheinlich einen Testament erstellt. Wenn nicht, werden die Erben das Haus gemäss dem Gesetz erben. Ich würde dir trotzdem raten, dich an einen Anwalt zu wenden, um dich zu informieren, ob dein Kollege in seinem Testament spezielle Anweisungen zum Haus gemacht hat und ob es irgendeine Auswirkung auf dich gibt. Liebe Grüsse, Nessio
  18. Hey Stephan, ich schliesse mich dir an und verstehe deine Bedenken. 5000 CHF pro Quadratmeter sind eine Menge Geld und können eine enorme Belastung für dein Budget darstellen. Ich kann verstehen, dass du in einer schwierigen Lage bist und nach Lösungen suchst, um die Kosten zu senken. Der erste Schritt dabei ist nach einem billigeren Architekten zu suchen, der trotzdem qualitativ hochwertige Arbeit liefert. Einige alternative Architekten können für dich gute Optionen darstellen. Hierbei solltest du jedoch bedenken, dass die Qualität nicht leiden sollte und du darauf achten musst, dass am Ende auch das von dir gewünschte Ergebnis erreicht wird. Wie wäre es mit einer Online-Recherche, um einige Angebote zu vergleichen? Wenn du einen Architekten finden kannst, der für ein etwas günstigeres Preissegment arbeitet, kann das eine echte Erleichterung für dich sein. Vielleicht gibt es auch in deinem sozialen Netzwerk Personen, die kürzlich eine ähnliche Arbeit durchgeführt haben und daher einen Experten empfehlen können. Es lohnt sich, diese Ressourcen zu nutzen, um herauszufinden, welche Alternativen es gibt und wie du die Kosten senken kannst. Ein anderer Tipp, den ich dir geben kann, ist, einen Blick auf die Materialien zu werfen, die du verwenden möchtest. Es gibt oft auch hierbei Einsparungspotenziale. Beispielsweise können Holzfertighäuser eine kostengünstige Alternative zu traditionell errichteten Häusern sein. Dort musst du allerdings aufpassen, dass die Qualität stimmt und du nicht an ungünstigen Stellen sparen musst. Ein anderes Beispiel wäre auch, die Anzahl der Fenster und Türen zu verringern, um die Baukosten zu reduzieren. Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Tipps helfen und wünsche dir viel Erfolg bei der Verwirklichung deines Traumhauses! Mit ein wenig Recherche und Überlegung kannst du sicher eine Lösung finden, die deinen Budgetvorstellungen entspricht und trotzdem ein qualitativ hochwertiges Ergebnis liefert.
  19. Hallo zusammen, ich brauche eure Erfahrung und Hilfe dsbzgl. der Schuldbriefe hier in der Schweiz. Ich habe vor kurzem einen Finanzierungsvertrag mit meiner Bank unterschrieben und wir haben Einiges bzgl. Schuldbrief nicht verstanden. Also, wir haben mit der Bank eine Hypothek in der Gesamtsumme ausgehandelt. Ein Teil war für den Kauf des Hauses und der andere Teil war für Umbauarbeiten eingeplant, die später stattfinden werden. Wir wollten es so regeln, dass wir heute sowohl den Kaufbetrag als auch den Umbaukosten sicher haben. Nun möchte die Bank Schuldbriefe im Wert der Gesamthypothek erstellen lassen und diese "mitnehmen". Aber beim Kauf des Hauses werde ich nicht die Gesamthypothek ausgezahlt bekommen. Hat die Bank damit nicht bereits eine Forderung gegem mich in der Hand, wenn ich doch noch kein Geld bekommen habe? Nach meinem Verständmus muss ich die Schuldbriefe des Diffeenzbetrags, also nur den Geldbetrag, den ich noch nicht ausgezahlt habe, vorhalten und sie der Bank aushändigen, sobald sie die Resthypotehe auszahlt. Danke im Voraus, Nessio
  20. Hallo zusammen, ich frage mich, ob es bei verschiedenen Banken Unterschiede gibt, was die Höhe der möglichen Hypothek betrifft. Ein Beispiel: Ich suche eine Hypothek für ein Haus mit Grundstück, das CHF 700'000 kostet. Die Bank unterstützt mich mit CHF 480'000, während ich CHF 220'000 Eigenkapital habe. Dieser Vorschlag unzureichend scheint. Könnt ihr mir sagen, ob das "normal" ist oder ob es Banken gibt, die eine höhere Hypothek und weniger Eigenkapital erlauben? Bevor ich mich auf viele Termine bei verschiedenen Banken einlasse, wäre ich für eure Hilfe dankbar. Viele Grüsse, Nessio
  21. Hey Stephan, Ich kann dir bestätigen, dass die Kosten für Stipulation immer auf Verkäuferseite liegen. Je nach Kanton und Art des Grundstücks variieren diese Kosten. Es handelt sich jedoch in der Regel um einen Betrag zwischen CHF 500 und CHF 2.500. Sobald die Stipulation erstellt wurde, wird sie beim Grundbuchamt registriert und in der Übergabevereinbarung des Grundstücks erfasst. Deshalb ist es wichtig, dass Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig lesen und prüfen, ob alle Kosten korrekt und vollständig aufgelistet sind. LG, Nessio
  22. Hallo zusammen, ich habe ein schlüsselfertiges Haus von einer Privatperson gekauft und bin bei der Schlussabrechnung auf unerwartete Mehrkosten gestossen, die ich nicht erwartet hatte. Darunter befindet sich auch ein GU-Honorar, das nicht im Kaufvertrag enthalten war. Ich frage mich jetzt: Kann der Verkäufer mir jegliche (Fantasie)-Kosten in Rechnung stellen? Was kann ich in einer solchen Situation tun? Ich denke zunächst an ein freundliches Gespräch, aber ich bin nicht sicher, ob das ausreichend ist. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Liebe Grüsse, Nessio
  23. Ich habe mein Haus mit Swisshaus gebaut und sie haben die Geometerkosten im Gesamtpreis enthalten, wie sie es auch bei den bauchlichen Nebenkosten getan haben. Du solltest diesbezüglich vielleicht noch einmal mit deinem GU sprechen und deine Situation erklären, um zu erfahren, ob eine Änderung möglich ist. Viel Glück! Gruss, Nessio
  24. Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: Ich hatte einen Sanitär beauftragt, der seine Arbeit jedoch nicht vollständig ausgeführt hat. Er hatte bei seinem Lieferanten eine Wärmepumpe gekauft, diese jedoch nicht bezahlt. Ich habe ihm das Geld bereits ausgezahlt, da er sich nicht an unsere vertraglichen Vereinbarungen gehalten hat und ich ihn daraufhin gekündigt habe. Daraufhin habe ich eine andere Firma beauftragt, die Wärmepumpe anzuschliessen. Jetzt habe ich jedoch das Problem, dass die Lieferantenfirma die Bauschemas für die Wärmepumpe nicht herausgibt und meint, solange das Geld nicht eingezahlt ist, würde ich die Einbauschemas nicht bekommen. Ich frage mich, ob die Lieferantenfirma die Anschlussschemas nicht herausgeben darf? Ausserdem befürchte ich, dass der alte Sanitär Konkurs anmeldet. Was soll ich nun tun? Danke im Voraus für eure Antworten.
  25. Hallo zusammen, Ich habe eine Frage. Ich plane, ein Haus zu kaufen, das 2014 fertiggestellt wurde, und ich frage mich, ab wann ich eine Hypothek bei der Bank aufnehmen kann. Gibt es eine Wartezeit oder kann ich direkt nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags eine Hypothek aufnehmen? Und wie funktioniert das mit dem Zinssatz? Muss ich den Zinssatz akzeptieren, der im Zeitpunkt der Auszahlung gilt? Ich würde mich freuen, eure Erfahrungen und Ansichten dazu zu hören. Beste Grüsse, Nicola
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