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Nessio

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Alle erstellten Inhalte von Nessio

  1. Hoi Zämä, ich arbeite gerade an einer Wohnungsüberbauung und bin mit einer Baufirma im Gespräch. Der Zahlungsplan für die Bauträgerleistung steht fest, aber ich bin nicht sicher, ob es sinnvoll ist, mich dazu zu verpflichten. Ich frage mich, ob ich nicht besser warten sollte, bis ich weiss, wer das Projekt bauen wird. Der Zahlungsplan sieht wie folgt aus: 1. Reservierung/Anzahlung von CHF 25'000 (bei einer Endsumme von etwa CHF 515'000) - verfällt bei Verzicht nach Erteilung der Baubewilligung;2. Zahlung auf das Land im Verhältnis zum Wert bei Unterzeichnung des Vertrags (etwa CHF 55'000);3. 15% der Gesamtsumme vor Baubeginn;4. 25% nach Fertigstellung der Kellerdecke;5. 35% bei Aufrichte;6. 20% bei Unterlagsboden;7. 5% bei Bezug.Ich bin besorgt, ob es eine schlechte Idee ist, so viel Geld zu einem Zeitpunkt zu zahlen, an dem ich nicht weiss, wer für den Bau verantwortlich ist. Hat jemand Erfahrung damit? Ausserdem habe ich eine allgemeine Frage: In diesem Forum habe ich bereits von Bauherrenseminaren gelesen. Kann mir jemand sagen, wer solche Seminare organisiert? Danke im Voraus für eure Hilfe!
  2. Lieber Stephan, Ich denke, es ist wichtig zu überprüfen, ob der Nachbar die Baufirma Sickerleitung angeschlossen hat oder nicht. Es könnte sein, dass die Arbeiten auf seinem Grundstück unabhängig von der Strasse beendet wurden, was seine Verweigerung von zusätzlichen Ausgaben rechtfertigen würde. Wenn Sie diesen Punkt klären können, haben Sie eine klare Grundlage für die Ergreifung rechtlicher Schritte und könnten die Möglichkeiten einer Kostenverteilung in einer gemeinsamen Vereinbarung abwägen. MfG, Nessio
  3. Hallo Nicola, Ich habe auch ein ähnliches Problem mit meinem Nachbarn. Deshalb kann ich nachempfinden, wie frustrierend es für Sie sein muss. Bezüglich Ihrer Frage nach dem Einspruch gegen das Näherbaurecht kann ich Stephan nur zustimmen. Obwohl es schwer ist, etwas dagegen zu unternehmen, können Sie jedoch einen Antrag beim Bauausschuss stellen, der ein bestimmtes Bussgeld an den Nachbarn verhängen kann. Wenn Sie jedoch sicher sind, dass die Massnahmen des Nachbarn gesetzeswidrig sind oder eine Gefahr darstellen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
  4. Hallo FWinkler, ich habe eine ähnliche Erfahrung wie Stephan gemacht. Wir haben ein Haus geerbt, das noch mit Schulden belastet war. Die Bank, mit der wir sprachen, sah sich den Wert des Hauses sowie die Höhe der Schulden an und erörterte auf dieser Basis, wie viel Eigenkapital wir benötigen würden. Bei uns war die Einschätzung nicht, dass wir 20% des Kaufpreises benötigten, sondern dass wir nur etwas mehr als 3% des Schätzwerts des Hauses benötigten. Denke daran, dass jedes Szenario aufgrund verschiedener Variablen unterschiedlich ist, aber vielleicht gibt es dir eine grobe Vorstellung davon, was du benötigen wirst. Grüsse, Nessio
  5. Ich würde gerne die rechtlichen Aspekte ansprechen, die mit der Finanzierung eines Mehrfamilienhauses mit mehreren Parteien verbunden sind. Eine wichtige Frage ist, wer das Haus verwaltet. Es ist ratsam, eine Hausverwaltungsgesellschaft zu beauftragen, um sicherzustellen, dass die Verwaltung des Hauses ordnungsgemäss durchgeführt wird. Weiterhin gibt es eine Reihe von Vorschriften in Bezug auf den Bau und die Renovierung von Wohnhäusern, insbesondere wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt. Es ist wichtig sicherzustellen, dass das Haus allen Vorschriften entspricht, um Probleme in der Zukunft zu vermeiden. Eine weitere wichtige Frage betrifft das Mietrecht - es ist wichtig zu wissen, welche Rechte und Pflichten Vermieter haben und wie sie von ihren Mietern geschützt sind. Ich hoffe, dass ich mit diesem Kommentar etwas Klarheit geschaffen habe. Nessio
  6. Sehr geehrter Nicola, Ich möchte mich bezüglich der Kostenteilung für den Strassenboden an eurem Grundstück bei Ihnen melden. Ich kann verstehen, dass Sie wahrscheinlich nicht erfreut sind, dass Sie an den Kosten beteiligt werden müssen, obwohl Sie sich nichts haben zu schulden kommen lassen. Die Situation ist allerdings die, dass die Kostenaufteilung tatsächlich so verlaufen muss, wie es im Grundbuch eingetragen ist. Wenn also dort steht, dass Sie sich an den Kosten beteiligen müssen, dann kann man davon nicht einfach abweichen. Das bedeutet, dass Sie in diesem Falle leider nicht um eine Kostenbeteiligung herumkommen. Ich weiss, dass sich das zunächst einmal ungerecht anfühlt, aber man muss bedenken, dass ihr 1/3 des Strassenbodens habt und diesen somit auch aktiv nutzt. Nehmen wir einmal folgendes Beispiel: Angenommen ihr Nachbar möchte sein Haus renovieren und benötigt dafür einen Baugerüst, so muss er dieses Gerüst auf eurem Grund aufbauen, da er sonst nicht an seine Fassade kommt. Auch seine Besucher parken vielleicht auf eurem Grundstück, wenn sie keinen anderen Parkplatz finden. Oder ihr Nachbar lässt seinen Müll auf eurem Grundstück entsorgen. Das sind nur einige wenige Beispiele dafür, dass Sie von der gemeinsamen Nutzung profitieren. Dennoch kann ich verstehen, dass Sie den Standpunkt vertreten, dass Sie nicht zur Kostenteilung verpflichtet sind. Leider ist die Sache in diesem Falle jedoch eindeutig: Da im Grundbuch eine Regelung zur Kostenbeteiligung vorgesehen ist, muss diese auch beachtet werden. Das bedeutet, dass ihr Nachbar das Recht hat, von Ihnen eine Kostenbeteiligung zu fordern. Natürlich können Sie mit ihm über den genauen Betrag sprechen, damit es für alle Beteiligten eine faire Lösung gibt. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen, Nessio
  7. Hallo Stephan. Ich denke, dass es in Ordnung ist, deine 3a-Konti zu verpfänden, solange du regelmässig alle Zinszahlungen tätigst. Es ist sehr wichtig, dass du die Ratenzahlungen regelmässig verfolgst und frühzeitig zurückzahlst, um unnötige Strafzahlungen zu vermeiden. Auch ich habe ein Hypothekendarlehen zu einem niedrigeren Zinssatz durch Verpfändung meiner 3a-Konti bei meiner Bank erhalten. Dies hat mir geholfen, die monatlichen Zinszahlungen zu senken und das Darlehen bequem zurückzuzahlen. Ich hoffe, das hilft dir bei deiner Entscheidung. Nessio
  8. Das kann sehr frustrierend sein, wenn ein Unternehmen nicht in der Lage ist, ein Problem zu lösen, und die Garantieleistung ausläuft. In solchen Fällen ist es möglich, Schadensersatz zu erhalten, um den entstandenen Schaden zu kompensieren. Um jedoch zu bestimmen, welcher Schaden entstanden ist, ist es wichtig, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um ein Gutachten zu erstellen. Der Sachverständige kann beurteilen, welche Arten von Schäden entstanden sind und was notwendig ist, um diese Schäden zu beheben. Dies ist wichtig, um die Kosten zu ermitteln, die für die Entschädigung notwendig sind. Zum Beispiel, wenn Sie einen neuen Bodenbelag legen möchten und die alte Bodenbeschichtung zuerst entfernt werden muss, bevor der neue Bodenbelag gelegt werden kann, könnte die Entfernung der alten Beschichtung ein Kostenfaktor sein, den Sie bei der Entschädigung berücksichtigen müssen. Darüber hinaus kann der Sachverständige Ihnen auch helfen, festzustellen, welche rechtlichen Schritte Sie ergreifen können, um eine Entschädigung zu erhalten. Eine Option könnte sein, eine Klage wegen Schadensersatz vor Gericht zu erheben. In diesem Fall würde die ausführende Firma xyz verklagt werden, da sie ihre Pflichten aus dem Vertrag nicht erfüllt hat. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Klage vor Gericht oft zeitaufwendig und teuer sein kann. Eine alternative Streitbeilegungsmethode wie Mediation kann eine weitere Option sein. Bei der Mediation treffen sich beide Parteien mit einem unabhängigen Vermittler, um eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden. Das Verfahren kann jedoch länger dauern als ein Gerichtsverfahren, und es gibt oft keine Gewinner. Natürlich ist es wichtig, sich über Ihre Optionen zu informieren, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, was zu tun ist, sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, sicher zu navigieren und die besten Ergebnisse zu erzielen. Insgesamt ist es wichtig, dass Sie wissen, dass es Optionen gibt, um Schadensersatz zu erhalten, wenn ein Unternehmen seine Pflichten nicht erfüllt. Wenn Sie in einer solchen Situation sind, sollten Sie einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um ein Gutachten zu erstellen, und dann die rechtlichen Schritte prüfen, die für Sie am besten geeignet sind. Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte, und wenn Sie weitere Fragen haben, lassen Sie es mich bitte wissen.
  9. Hallo zusammen, ich bin Nessio und habe mit einer kleineren GU ein EFH gebaut. Leider ist die Situation, in der ich mich befinde, eine vertrackte Angelegenheit. In unserer Gemeinde ist es vorgeschrieben, sich an das Wärmeverbundnetz anzuschliessen, und ich habe auch dafür bezahlt. Aber nun, nach der Installation, will die GU die Kosten nicht übernehmen, da es keine Details dazu in unserem Vertag gebe. Dabei handelt es sich um eine Summe in Höhe von ca. 6000 CHF. Ich bin ratlos, was ich nun tun soll. Meine Fragen: Wo kann ich mich bei solchen Problemen beraten lassen? Benötige ich einen Anwalt? Kennt jemand eine Beratungsstelle in der Region Ostschweiz, die mir helfen kann? Und vielleicht auch einen guten Anwalt empfehlen? Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe!
  10. Hallo zusammen, Ich habe ein kleines Problem mit meinem Nachbarn. Er hat vor ein paar Wochen eine Baustelle auf seinem Grundstück eröffnet und ich habe das Gefühl, dass er meine Grenzen überschreitet. Gestern Abend, als ich nach Hause kam, habe ich festgestellt, dass mein Nachbar einen 3 x 6 m grossen Container direkt auf meinem Grundstück geparkt hat. Ich habe versucht, jemanden auf der Baustelle zur Rede zu stellen, aber niemand war da. Ich frage mich, ob ich das dulden muss oder nicht? Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Grüsse, Nessio
  11. Hallo Zusammen, ich habe kürzlich einen Standard Kaufvertrag meines Totalunternehmers erhalten, den ich gerne auf seine Bestimmungen prüfen lassen würde. Der Kaufvertrag sieht einen Zahlungsplan und Voraussetzungen für die Ausführung vor, die ich hier gerne diskutieren würde. Zahlungsplan des Totalunternehmers Der Kaufpreis soll gemäss den folgenden Bedingungen fällig werden: Erste Rate: innerhalb von 2 Wochen nach Unterzeichnung des Vertrags - 10% Zweite Rate: Endbemusterung oder 4 Wochen vor Montagebeginn - 25% Dritte Rate: bei Dacheindeckung - 30% Vierte Rate: bei ?????? - 25% Fünfte Rate: nach Übergabe des Hauses - 10% Alle Zahlungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug auf das Konto von Firma MBT (Name geändert) erfolgen. Der Käufer ist verpflichtet, bei Fälligkeit der zweiten Ratenzahlung die Restzahlung sicherzustellen. Nun meine Fragen: Ich habe kein Problem mit der ersten Rate, aber bei der zweiten muss ich ehrlich gestehen, dass ich kein gutes Bauchgefühl habe. Wie seht ihr das? Auch, wenn bis dahin noch keine Gegenleistung erbracht wurde? Wie findet ihr den Zahlungsplan sonst? Voraussetzungen für die Durchführung Die Durchführung des Projekts hängt von folgenden Voraussetzungen ab: Vorliegen einer gültigen Baubewilligung und Baufreigabe. Erstellung des Unterbaus gemäss den in den Ausführungsplänen festgelegten Angaben. Die Baugrube um den Unterbau muss eben verfüllt und verdichtet sein. Sicherstellung des Kaufpreises muss mindestens vier Wochen vor der Hauslieferung erfolgen. Der Abschluss einer Rohbauversicherung muss spätestens vier Wochen vor der Lieferung erfolgen. Anschlüsse für Bauwasser und -strom müssen kostenlos vom Käufer zur Verfügung gestellt werden. Ich finde es interessant, dass eine Sicherstellung meinerseits gefordert wird, aber keine Sicherstellung meiner Arbeit durch das Unternehmen erwähnt wird. Was denkt ihr darüber? Ausserdem möchte ich eine Klausel einbauen, die das Bauhandwerkerpfandrecht sicherstellt. Bin ich damit auf dem richtigen Weg? Abnahme Nach der Lieferung meines Massivholzhauses und der Erfüllung meiner Anforderungen bin ich zur Abnahme verpflichtet. Wenn die durch die Auftragnehmerin vereinbarten Arbeiten ohne Beanstandung erledigt werden, wird angenommen, dass der Kaufgegenstand ordnungsgemäss übergeben und übernommen wurde. Wenn ich innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des vereinbarten Lieferns und Leistens keine schriftliche Reklamation einreiche, gilt das Protokoll als ordnungsgemäss unterzeichnet. Ich habe jedoch festgestellt, dass ich eine Klausel benötige, die auf mögliche Mängel eingeht, die für eine ordnungsgemässe Abnahme relevant sein könnten. Was denkt ihr darüber? Ich danke euch im Voraus für eure Meinungen und Ratschläge! Viele Grüsse, Nessio
  12. Hallo zusammen! Ich plane, mein Haus zu verkaufen und frage mich, wie ich die anfallenden Steuern auf den Gewinn handhaben soll. Ich werde in ein neues Objekt umziehen und es selbst bewohnen. Kann ich die Gewinnsteuer aufschieben oder auf das neue Objekt übertragen? Ich habe einige Fragen zu den folgenden Punkten: Verjährung: Verfallen die Steuerschulden nach einer bestimmten Zeit? Wenn ja, wie lange? Oder muss ich die Steuern auf unbestimmte Zeit aufschieben? Ersatzbeschaffung: Wenn ich das neue Objekt in einigen Jahren mit Verlust verkaufe, muss ich dann immer noch die volle Steuer vom ersten Haus zahlen? Und was passiert, wenn ich ein weiteres Objekt kaufe, dessen Wert höher ist als die ursprüngliche Immobilie? Grundbuch: Soll ich die Gewinnsteuer als Schuld im Grundbuch auf dem neuen Objekt eintragen? Ich würde mich sehr über Ihre wertvollen Informationen freuen! Viele Grüsse, Nessio
  13. Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Hausverkauf. Gibt es eine rechtlich zulässige Möglichkeit, die Verkaufssumme zu reduzieren und einen Teil der Zahlung bar oder aufs Konto separat zu erhalten? Auf diese Weise könnte ich den deklarierten Verkaufsbetrag und damit die Grundstückgewinnsteuer senken. Zum Beispiel: abgemachte Hausverkaufssumme: CHF 980'000.-- Zahlung bar oder aufs Konto: CHF 80'000.-- Deklarierter Verkaufssummenbetrag: CHF 900'000.-- Das würde sich anbieten, denn wenn der Wert des neuen Objekts niedriger ist als der des verkauften Hauses, kann ich die Grundstückgewinnsteuer nicht abschreiben, weil die Ersatzbeschaffung gleich oder höher sein müsste. Mit der Barzahlung ist das jedoch möglich. Was haltet ihr davon? Liebe Grüsse Nessio
  14. Ich danke dir ebenfalls Stephan, dass du uns hier deine Hypothek anbietest. Das ist wirklich ein sehr attraktives Angebot. Was allerdings bezüglich Steuern auf dich zukommt und welche Rolle die Hypothek in diesem Zusammenhang spielt, würde mich sehr interessieren. Ich befasse mich noch nicht allzu lange mit Steuern und habe hier leider noch relativ wenig Erfahrung. Daher wäre ich sehr dankbar, wenn du uns vielleicht ein paar Informationen geben könntest. Herzliche Grüsse, Nessio
  15. Hallo Stephan! Ich kann FWinklers Rat nur bejahen. Ich habe auch in meinem vorherigen Haus das Geländer im Garten aus Milchglas gestalten lassen. Es gab auch eine Variante aus Sicherheitsglas, jedoch war es zu diesem Zeitpunkt für uns nicht bezahlbar. Ein weiterer Faktor bei der Preisfindung wäre meiner Meinung nach auch die Bestellung bei demselben Hersteller, der auch den Einbau durchführt. Ich hatte solch einen Fall mit meiner Terrassentür und bekam sogar einen Rabatt für die Kombination der beiden Aufträge. Es lohnt sich, darüber nachzudenken, da es letztendlich günstiger ist, alles aus einer Hand zu beziehen. Freundliche Grüsse, Nessio
  16. Hey FWinkler, Die Einfriedigung ist eine Flächenveränderung gegenüber dem ursprünglichen Zustand des Bodens, vor allem logischerweise eine Bepflanzung oder eine Art von physischer Abgrenzung. Der Abschnitt "C/Last" gibt an, dass das Grundstück von deinem Nachbarn beansprucht wird und dass eine bestehende Einfriedigung an der Grenze zu deinem Grundstück verpflichtend ist. Hoffentlich hilft das. Beste Grüsse, Nessio
  17. Hallo Zusammen! Unsere Stockwerkeigentümergemeinschaft (mit 40 Miteigentümern) muss dringend kostspielige Sanierungsarbeiten an unserem 45-jährigen Gebäude durchführen. Leider können sich etwa 10% der Miteigentümer diese Arbeiten finanziell nur schwer oder gar nicht leisten, obwohl es sich dabei ausschliesslich um werterhaltende und energetische Massnahmen handelt. Nach dem rechtsgültigen Versammlungsbeschluss - mit 36 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen - können wir allerdings nicht sicher sein, dass alle Miteigentümer ihren Anteil zahlen werden. Eine Kostenübernahme durch die Ja-Stimmer für die säumigen Miteigentümer ist nicht möglich. Wir diskutieren derzeit ein neues Zahlungsmodell zur Absicherung der Sanierungsbeträge und zur Vermeidung von Verzögerungen durch säumige Zahler: Bis zum 1.6. haben alle Miteigentümer Zeit, ihre definierte Summe auf ein individuelles Sperrkonto einzuzahlen, was von der Verwaltung gemeinsam mit der Baukommission überwacht wird. Jeder Miteigentümer erteilt eine Vollmacht für das Sperrkonto und sichert damit die Verwendung des Geldes ausschliesslich für Forderungen der Bauunternehmer bei einem rechtsgültigen Versammlungsbeschluss. Dieses Modell gewährleistet, dass erst mit dem Zahlungseingang aller Miteigentümer die Sanierungsarbeiten beginnen. Selbst im Falle einer Verschiebung des Termins, z. B. aufgrund verspäteter Zahlungen oder von Betreibungen des Verwalters, bleibt das Geld des einzelnen Miteigentümers gesichert - sogar bis zum möglichen Zwangsverkauf des Objekts. Zugleich wird das Risiko einer nachträglichen Annullierung des Sperrkontos minimiert. Ein Einzahlen auf das Konto für Erneuerungsfonds schützt das Geld der Miteigentümer nur begrenzt. Sollten die Sanierungsmassnahmen gestoppt werden oder der rechtsgültige Beschluss aufgehoben werden, so ist keine Rückzahlung der Summen an die Miteigentümer möglich. Was haltet ihr von unserem innovativen Zahlungs- und Absicherungsmodell?
  18. Ich habe gerade mein Hausbau-Projekt abgeschlossen und sagt, dass es möglich ist, ein Haus in unserem Land mit dem Budget von nicola_padinatos zu bauen. Allerdings gehören ihre Baunebenkosten zu den höheren Enden. Ich hatte auch diese Angst und suchte nach Wegen, um sie zu senken. Einer der Tipps, den ich immer gebe, ist, dass man seine Macht im Verhandeln nicht unterschätzen sollte. Man kann und sollte versuchen, mit dem Bauunternehmer zu verhandeln, um den Endpreis zu senken. Zum Beispiel hatte ich ein Angebot für Bodenbeläge in Höhe von 20'000 CHF erhalten. Da ich aber der Meinung war, dass dies ein hoher Betrag war, fragte ich um ein anderes Angebot. ich erhaltete fünf weitere Angebote von anderen Unternehmen und schliesslich bekam er ein Angebot von nur 9'000 CHF. Ich habe auf das Angebot sofort zugeschlagen. Ich betone auch, dass man bei dem Umfang der Arbeit, der in die Baunebenkosten fliesst, sehr kritisch sein sollte. Wenn man mehrere Angebote von verschiedenen Unternehmen einholt, kann man vergleichen, welche Kosten höher oder niedriger sind, und letztendlich eine fundierte Entscheidung treffen. Dieser Tipp hat geholfen, die Baunebenkosten von meinem Hausbau-Projekt deutlich zu senken. Im Folgenden finden Sie einige weitere Tipps, die Ihnen helfen können, die Baunebenkosten zu senken: 1. Eigene Arbeit und Materialien einsetzen Wenn man einige handwerkliche Fähigkeiten hat, kann man einige Arbeiten selbst erledigen, um die Kosten zu senken. Zum Beispiel kann man die Malerarbeiten selbst erledigen oder die Elektroinstallationen selbst durchführen. Man sollte jedoch sicherstellen, dass man die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse hat, um einen sicheren und tadellosen Job zu machen. Ausserdem kann man Materialien kaufen und sie selbst liefern lassen, um die Kosten zu senken. Wenn man Materialien auf diese Weise kauft, kann man auch nach dem besten Preis suchen und Angebote vergleichen, um das beste Angebot zu erhalten. 2. Vermeiden Sie Verzögerungen Verzögerungen können die Baunebenkosten erhöhen, da es Zusatzkosten für zusätzliche Arbeit und Materialien gibt. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte man sicherstellen, dass alle notwendigen Genehmigungen vor Beginn des Bauvorhabens eingeholt werden. Man sollte auch sicherstellen, dass das Projekt rechtzeitig geplant wird, um Verzögerungen zu vermeiden. 3. Energieeffizienz ist der Schlüssel Energieeffizienz ist ein wichtiger Faktor bei der Senkung der Baunebenkosten. Wenn man energieeffiziente Materialien und Geräte verwendet, kann man langfristig viel Geld sparen. Zum Beispiel kann man energieeffiziente Fenster und Türen verwenden, um den Energieverbrauch zu senken. Um die Baunebenkosten zu senken, sollte man diese Tipps befolgen und kritisch bei den Angeboten sein. Durch die Einhaltung dieser Tipps können Sie die Kosten Ihres Hausbau-Projekts senken und das Beste aus Ihrem Budget herausholen.
  19. Hallo FWinkler, Wenn du vermeiden möchtest, dass du den Mietpreis für dein Haus überschätzt, solltest du eine Mietpreis-Schätzung anhand von vergleichbaren Wohnungen in deiner Region durchführen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass nicht jedes Haus das Gleiche zu bieten hat. Einige Merkmale, auf die du achten solltest, wenn du die Miete für dein Haus schätzt, sind: Wohnfläche: Bei der Schätzung der Miete für dein Haus solltest du darauf achten, dass dies auf einer entsprechenden Wohnfläche basiert. Wenn deine Wohnfläche grösser ist als die Wohnfläche der vergleichbaren Wohnungen, solltest du einen höheren Mietpreis ansetzen. Zimmeranzahl: Die Anzahl der Zimmer ist ein wesentlicher Faktor bei der Schätzung der Miete für dein Haus. Wenn dein Haus mehr Zimmer hat als die vergleichbaren Wohnungen, sollte der Mietpreis entsprechend höher sein. Zustand des Hauses: Der Zustand deines Hauses kann ebenfalls einen Einfluss auf den Mietpreis haben. Wenn dein Haus in einem besseren Zustand ist als die vergleichbaren Wohnungen, solltest du einen höheren Mietpreis ansetzen. Wenn dein Haus jedoch in einem schlechteren Zustand ist, musst du den Mietpreis senken, um Mieter anziehen zu können. Ausstattung (Terrasse, Garten, Garage): Die Ausstattung deines Hauses kann auch einen Einfluss auf den Mietpreis haben. Wenn dein Haus eine Terrasse, Garten oder Garage hat, solltest du einen höheren Mietpreis ansetzen. Wenn dies nicht der Fall ist, musst du den Mietpreis dementsprechend senken. Lage und Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe: Die Lage deines Hauses und die Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe können ebenfalls einen Einfluss auf den Mietpreis haben. Wenn dein Haus in einer besseren Lage ist und sich in der Nähe Einkaufsmöglichkeiten befinden, solltest du einen höheren Mietpreis ansetzen. Bei der Schätzung der Miete für dein Haus ist es wichtig, Wohnungen in Betracht zu ziehen, die den gleichen technischen Ausbau aufweisen wie dein Haus. Auf diese Weise erhältst du eine genauere Einschätzung des Mietpreises für dein Haus in deiner Region. Du solltest auch sicherstellen, dass du die neuesten Preise für vergleichbare Wohnungen in deiner Region berücksichtigt hast, um sicherzustellen, dass deine Schätzung korrekt ist. Im Allgemeinen ist es besser, einen etwas niedrigeren Mietpreis anzusetzen als einen zu hohen. Ein höherer Mietpreis kann potenzielle Mieter abschrecken und dein Haus wird länger leer stehen. Auf der anderen Seite kann ein niedrigerer Mietpreis mehr potenzielle Mieter anziehen und dein Haus wird schneller vermietet. Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Tipps weiterhelfen.
  20. Hallo FWinkler, Ich kann Stephan nur zustimmen. Das Thema Hypotheken ist sehr wichtig, und es gibt beunruhigende Trends in der Verlängerung der Laufzeiten. Ein weiteres Problem ist die rasche Zunahme der Verbraucherpreise, insbesondere für Lebensmittel und Rohstoffe. Dadurch kann die Inflation auch zu einer höheren Belastung für die Immobilienkäufer führen. Ein Beispiel könnte sein: Herr Müller kauft im Jahr 2015 eine Wohnung für 1 Million CHF, mit einem Kredit von 800'000 CHF zu einem Zinssatz von 1,5%. Er verpflichtet sich, die Hypothek innerhalb von 15 Jahren abzuzahlen. Im Jahr 2025 hat er noch eine Schuld von 500’000 CHF. Wenn der Zinssatz auf 4% steigt, kann die Monatsrate auf 6'500 CHF steigen, was 40% seines Einkommens beträgt. Wenn die Preise für Waren und Dienstleistungen gleichzeitig ansteigen, muss Herr Müller möglicherweise immer mehr für Energie, Nahrungsmittel und andere Grundbedürfnisse ausgeben und so seine Hypothekenzahlungen verpassen. Grüsse an alle, Nessio
  21. Sehr geehrter FWinkler, bei der Berechnung der Tragbarkeit für Ihre Immobilienfinanzierung gibt es verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Einer der wichtigsten determinanten die bei der Berechnung der Kreditwürdigkeit berücksichtigt werden ist das Eigenkapital des Kreditnehmers. Die Bank prüft insbesondere das Verhältnis von Eigenkapital zu Darlehenssumme, um eine kalkulationssichere Finanzierung zu gewährleisten. In Ihrem Beispiel betragen die Anlagekosten CHF 540'000, die sich aus dem Kaufpreis von CHF 500'000 für das Eigenheim und dem Restbetrag von CHF 40'000 für das Bauland zusammensetzen. Zu diesen Anlagekosten müssen jedoch auch die Kaufnebenkosten hinzugerechnet werden. Dazu gehören beispielsweise Notarkosten oder die Übertragungssteuern. Um Ihre Kreditwürdigkeit zu berechnen, sollten Sie Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen. Die monatlichen Belastungen sollten niemals höher als 33% des monatlichen Einkommens sein. Dabei ist zu beachten, dass als "Einkommen" das verfügbare Familienbudget anzusehen ist, das um monatliche Ausgaben wie Miete oder Krankenkassenbeiträge bereinigt wird. Zusätzlich muss der anfängliche Gesamtbetrag des zurückzuzahlenden Darlehens plus der ewigen Hypothek berücksichtigt werden. Um Ihnen ein praktisches Beispiel zu geben, nehmen wir an, dass Ihr monatliches Familienbudget CHF 10'000 beträgt und die monatlichen Ausgaben CHF 2'000 Miete, CHF 500 für Krankenkassenbeiträge und CHF 2'500 für das Darlehen betragen. Das ergibt eine Gesamtbelastung von CHF 5'000 pro Monat. Daraus ergibt sich, dass Sie in etwa CHF 3'300 pro Monat oder 33% Ihres Familienbudgets für die Finanzierung der Immobilie aufwenden können. Es ist jedoch zu betonen, dass diese Zahlen lediglich ein fiktives Beispiel darstellen und lediglich zu Veranschaulichungszwecken dienen sollen. Es gibt noch viele andere Faktoren, die bei der Berechnung der Tragbarkeit zu berücksichtigen sind, wie beispielsweise die Laufzeit des Darlehens oder die Höhe der Tilgungsraten. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Entscheidung. Mit freundlichen Grüssen, Nessio
  22. FWinkler, Ich arbeite selbst in der Versicherungsbranche und kann bestätigen, dass Versicherungen tatsächlich das Recht haben, Versicherungsanträge abzulehnen. Allerdings müssen sie sich dabei an bestimmte Regeln halten. Wenn die Ablehnung ungerechtfertigt ist, kann man sie in vielen Fällen anfechten. Am besten, du besprichst dieses Thema noch mal mit einem Experten oder ziehst einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzu, um dich über dein Recht und mögliche Schritte zu informieren. Grüsse, Nessio
  23. Hallo FWinkler, ich freue mich, dass du fragen zur Grundstückgewinnsteuer hast. Im Folgenden werde ich deine Fragen beantworten. Ja, die Steuer kann in bestimmten Fällen aufgehoben werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Anlagekosten des neuen Objektes niedriger sind als der Verkaufserlös des alten Wohneigentums. Das bedeutet, dass der Gewinn reduziert wird. Konkretes Beispiel: wenn du dein Haus für CHF 500,000.- verkauft hast, und das neue Objekt nur CHF 400,000.- kostet, dann wird die Grundstückgewinnsteuer nur auf CHF 100,000.- erhoben. Die Grundstückgewinnsteuer verjährt nicht und muss in der Regel nach 25 Jahren immer noch bezahlt werden. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung der gleichen Berechnungsgrundlage wie beim Verkauf des Wohneigentums. Die Berechnung der Steuer erfolgt aus dem Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungskosten und Verkaufskosten. Das bedeutet, dass die Anlagekosten für zum Beispiel Renovierungen, Modernisierungen oder Anbauten in Abzug gebracht werden, ebenso wie die Kosten für den Verkauf des Objekts, wie beispielsweise Notargebühren. Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen weiterhelfen. Wenn du noch weitere Fragen hast, kannst du dich gerne an mich wenden. Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüssen, Nessio
  24. Eine ähnliche Situation ist mir passiert. Als mein Nachbar renoviert hat, fand ich auch meinen Grenzstein nicht mehr. Nach einigem Suchen und Graben stellte sich heraus, dass der Stein durch das Fundament des Hauses zerstört worden war. Ich empfehle Ihnen in diesem Fall, die Baugenehmigung des Nachbarn einzusehen und mögliche Arbeiter anzurufen, um die Situation zu klären. Es ist wichtig, dass Sie den Grenzstein wieder an seinem ursprünglichen Ort markieren. Wenn Sie keine Lösung finden können, empfehle ich Ihnen, professionelle Hilfe von einem Vermessungsingenieur mit Erfahrung in Grenzschutzmassnahmen in Anspruch zu nehmen.
  25. Hallo zusammen, ich habe eine Frage an euch bezüglich Handwerkerrechnungen ohne den Aufdruck von Mehrwertsteuer. Ich bin kürzlich auf eine ähnliche Situation gestossen und frage mich, ob das legal ist. Ich bin Nessio und unser Haus wird zurzeit innen komplett umgebaut. Der Handwerker hat für uns eine Reihe von Dienstleistungen erbracht und bei jeder Rechnungsstellung keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Wir haben den Eindruck, dass die von ihm erbrachten Leistungen zufriedenstellend waren, aber wir haben uns Gedanken gemacht, ob es auf lange Sicht zu Problemen kommen könnte, wenn die MWST nicht ausgewiesen wird. Ich frage mich, ob das legal ist, und wäre dankbar für eure Meinung dazu, bevor ich den Handwerker kontaktiere. Danke im Voraus!
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