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Nessio

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Alle erstellten Inhalte von Nessio

  1. Hallo zusammen, Ich möchte mich mit einem Problem an euch wenden, bei dem ich hoffe, dass mir jemand helfen kann. Ich habe in letzter Zeit unerwartete Zusatzkosten durch meinen Architekten erfahren müssen. Zunächst einmal hat mein Architekt vergessen, die Abfuhr der Rohplanie zu offerieren und im KV zu berücksichtigen. Das hat nun Zusatzkosten von über CHF 5'500.- zur Folge. Ich bin enttäuscht, denn das hätte durch einfache Aufmerksamkeit vermieden werden können. Ich habe erst viel später durch die Rechnung vom Unternehmer davon erfahren und den Architekten darauf angesprochen. Die Ausrede des Architekten war, dass der Unternehmer einfach der günstigste in der Region gewesen sei. Aber ich denke mir, dass er vielleicht auch nicht alle Offerten verglichen hat und sich für das ihm leichte Angebot entschieden hat. Denn vom Unternehmer sind zwar Regie Rapporte bzw. Abfuhrrechnungen vorhanden, aber ich kann nicht nachprüfen, ob die Abfuhr auch wirklich stattgefunden hat. Ausserdem habe ich noch eine Frage zu Mehr-Aushub Kosten von über CHF 4'000.-. Der gleiche Unternehmer, der auch bei der Abfuhr der Rohplanie im Spiel war, war in diesem Fall Subakkordant des Baumeisters. Über den Baumeister habe ich nun eine Rechnung von Zusatzkosten für den Mehr-Aushub erhalten. Es handelt sich um zusätzlich loses Material, das im Werkvertrag so nicht enthalten war. Der Werkvertrag wurde mit dem Baumeister nach SIA-Norm abgeschlossen. Mich irritiert die Tatsache, dass der Architekt das loses Material im Devis nicht ausgeschrieben hat. Ich bin kein Ingenieur oder Architekt, aber die Projektkosten sollten doch immer verbindlich sein. Ist es nicht das Risiko des Baumeisters, wenn es doch plötzlich Mehr-Aushub gibt? Gibt es hier evt. einen Toleranzwert, dass der Bauherr einen Teil selbst zahlen muss? Was denkt ihr, sollte ich tun? Kann ich gegen diese Rechnungen vorgehen? Vielleicht gibt es hier ja auch andere Erfahrungen und Ratschläge, auf die ich bisher nicht gekommen bin? Herzlichen Dank im Voraus für Eure Unterstützung! Viele Grüsse, Nessio
  2. Lieber Stephan, Ich verstehe deine Frustration sehr gut. Es kann sehr ärgerlich sein, wenn man plötzlich mit unerwarteten Kosten auf einer Baustelle konfrontiert wird. Aber bevor wir uns auf die Ursache konzentrieren, sollten wir zunächst einen Blick auf den Vertrag werfen, um sicherzustellen, dass alle Klauseln und Bedingungen ordnungsgemäss berücksichtigt wurden. Wenn der Vertrag keine Klauseln bezüglich zusätzlicher Arbeiten oder Grenzwerte enthält, kann es sein, dass der Architekt keine verbindlichen Vorgaben hatte und somit berechtigt war, Entscheidungen ohne weitere Absprachen zu treffen. Diese Freiheit bedeutet jedoch nicht, dass der Architekt nicht den Bauherrn über alle Änderungen informieren sollte, insbesondere wenn sie erhebliche Kosten verursachen, wie im Falle der Dachneigung. Um also zu klären, ob der Architekt hier im Unrecht gehandelt hat, solltest du ihn direkt kontaktieren. Möglicherweise hat er sich auf deine Stellvertretung verlassen, um die Vertragsbedingungen abzuschliessen, aber es ist wichtig zu erfahren, ob er über die Notwendigkeit und Folgen der zusätzlichen Arbeiten informiert wurde. Die Änderung der Dachneigung kann erhebliche Auswirkungen auf das Bauwerk haben und sollte in jedem Fall mit dem Bauherrn besprochen werden. Eine genaue Beschreibung der Umstände und Gründe, die zu den zusätzlichen Kosten geführt haben, ist hier unerlässlich. Es ist auch wichtig zu erfahren, wie viele der vom Architekten beauftragten Änderungen tatsächlich notwendig waren und ob alternative Lösungen in Betracht gezogen wurden. Als Bauherr hast du das Recht, eine Erklärung der Entscheidungen und Kosten zu erhalten, um zu entscheiden, ob du die zusätzlichen Kosten akzeptieren möchtest oder nicht. Ein Beispiel wäre, wenn der Architekt die Änderungen aufgrund von Unvorhersehbarkeiten in der Bauplanung vorgenommen hat, wie beispielsweise unerwartete Bodenverhältnisse oder Schwierigkeiten bei der Anbindung an das öffentliche Netz. Wenn diese Herausforderungen jedoch durch eine bessere Planung oder alternative Lösungen hätten vermieden werden können, solltest du ernsthaft überlegen, eine Rückerstattung oder einen Verzicht auf die zusätzlichen Kosten zu verlangen. Ich hoffe, diese Ratschläge helfen dir weiter. Wenn du weitere Fragen hast oder Unterstützung benötigst, stehe ich dir gerne zur Verfügung. Herzliche Grüsse, Nessio
  3. Sehr geehrter Stephan, Es tut mir leid zu hören, dass die Streichung der Handänderungssteuer abgelehnt wurde. Das kann sehr ärgerlich sein, besonders wenn man versucht, die Kosten beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie zu minimieren. Wie Sie bereits erwähnt haben, bildet das Liegenschaftskataster eine rechtsverbindliche Grundlage. Das bedeutet, dass das Finanzamt in der Regel die Handänderungssteuer erhebt, wenn eine Immobilie verkauft wird. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, um die Handänderungssteuer möglicherweise zu umgehen. Wenn das Haus tatsächlich als Einfamilienhaus genutzt wird, können Sie Argumente vorbringen, um dies zu belegen. Ein Einfamilienhaus wird oft als Wohnhaus für eine Familie mit Kindern oder mehreren Personen genutzt. Wenn es sich um ein solches Haus handelt, kann die Handänderungssteuer möglicherweise reduziert oder sogar vermieden werden. Ein Beispiel könnte sein, dass Sie die kleine Küche im 2. Stock des Hauses abbauen und den Raum anders nutzen, beispielsweise als begehbaren Kleiderschrank oder Stauraum. Dadurch schaffen Sie mehr Platz für das restliche Einfamilienhaus. Sie können Fotos von Ihrem Plan machen und diese dem Finanzamt vorlegen. Wenn Sie nachweisen können, dass das Haus tatsächlich als Einfamilienhaus genutzt wird und dass Sie aus Platzgründen die Küche im 2. Stock entfernt haben, kann dies dazu beitragen, die Abgabe zu umgehen. Es gibt jedoch einige wichtige Dinge zu beachten, wenn Sie versuchen, die Handänderungssteuer zu umgehen: Sie sollten sichergehen, dass das Haus tatsächlich als Einfamilienhaus genutzt wird. Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, werden Sie kaum eine Chance haben, die Abgabe zu umgehen. Sie müssen Nachweise erbringen können, dass Sie die Küche im 2. Stock tatsächlich aus Platzgründen entfernt haben. Wenn es sich lediglich um eine temporäre Massnahme handelt, wird das Finanzamt dies wahrscheinlich nicht akzeptieren. Sie sollten sich bewusst sein, dass das Finanzamt Ihre Argumente möglicherweise ablehnt und darauf besteht, dass die Handänderungssteuer bezahlt wird. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie einen Immobilienberater oder einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um weitere Unterstützung zu erhalten. Ich hoffe, dass Ihnen meine Tipps weiterhelfen. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Nessio
  4. Neben dem Verfassen eines schriftlichen Darlehensvertrags ist es wichtig zu beachten, dass die Bank den Zweck des zinslosen Kredits, den Familienmitglieder gewähren möchten, berücksichtigt. Normalerweise wird die Bank ein Darlehen für den Kauf einer Eigenwohnung zustimmen, aber nur zu den aktuell höheren Marktzinsen. Wenn das Familienmitglied jedoch ein Darlehen ohne Zinsen gewährt, könnte das darlehensgebende Familienmitglied ausserhalb der Steuervorschriften fallen. Beachten Sie, dass ein zinsloses Darlehen möglicherweise als stillschweigendes Geschenk gilt. Das kann für das Familienmitglied problematisch werden, das das Darlehen gewährt hat. Nessio
  5. Hallo zusammen, ich stehe kurz vor Baubeginn meines Projekts und bin auf der Suche nach dem besten Finanzierungsangebot. Ich habe bisher nur Kontakt mit Migros Bank gehabt und fühle mich etwas überfordert. Kalula hat mir geraten, mich an die Community zu wenden. Wie kann ich verschiedene Bankangebote vergleichen? Ist es besser, alles bei einer Bank zu regeln oder kann ich einen Baukredit bei einer und die Hypothek bei einer anderen Bank aufnehmen? Gibt es Spielraum, um über die angebotenen Hypothekenzinsen zu verhandeln? Wenn ja, wie bewegt man sich dabei am besten? Ich freue mich sehr über Eure Erfahrungen und Tipps. Beste Grüsse, Nessio
  6. Ich habe auf der Suche nach Empfehlungen für Anschlussgebühren viel gelesen, aber es scheint ein häufiges Problem zu geben. Hier ist meine Geschichte. Gemäss dem Kostenvoranschlag sollten sich die Anschlussgebühren meines Hauses auf CHF 6'500 belaufen. Allerdings kam die Rechnung mit über CHF 13'000! Ich denke, dass es eine Fehlkalkulation vom Architekten ist, was die höhere Rechnung verursacht hat. Der Architekt sollte wissen, wie die Berechnungsformel der Gemeinde ist, um eine genauere Schätzung zu machen. Der Architekt versicherte uns, dass wir das Geld zurückerhalten, wenn das Haus geschätzt wird und der Preis niedriger ausfällt. Das ist zwar gut und schön, aber wir haben ein anderes Problem. Wir haben bei den ersten Offerten bereits erheblich das Budget überschritten und sind auf jeden Rappen angewiesen. Ich habe versucht, mit den zuständigen Personen in der Gemeinde zu sprechen, aber ich habe keine befriedigende Antwort erhalten. Ich fange an, mich zu fragen, ob ich den Architekten zur Verantwortung ziehen kann. Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich weiss wirklich nicht, was ich tun soll.
  7. Hallo FWinkler, Ich kann dir sagen, dass auch bei der Entscheidung für die richtige Tranche zwei Dinge berücksichtigt werden sollten: dein Bedarf und deine Risikobereitschaft. Wenn du beispielsweise eine feste Hypothek auf 10 Jahre aufnehmen würdest, würdest du Zinsen auf 10 Jahre festschreiben und somit vor künftigen Zinserhöhungen geschützt sein. Wenn du einen Teilvariabel machst, bedeutet das normalerweise, dass du weniger Zinsen zahlen musst als bei einer Festhypothek. Das bedeutet jedoch auch, dass du etwas Risiko auf deine Schultern legst. Wenn der Zinssatz steigt, musst du eventuell mehr Geld ausgeben. Aus meiner Sicht ist es eine gute Idee, eine Mischung aus beiden zu wählen. So hast du eine gewisse Sicherheit und profitierst gleichzeitig von attraktiven Zinssätzen. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen! Nessio
  8. Ich kann mich meinem Vorredner FWinkler nur anschliessen. Eine Rechtsschutzversicherung beim Bau kann sehr nützlich sein. Ich selbst hatte Glück und während dem Bau hat alles problemlos funktioniert. Allerdings haben Freunde von mir eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, und nach dem Bau traten diverse Probleme auf. Dank der Versicherung mussten sie sich aber keine Sorgen machen. Deshalb mein Appell an alle: Lieber eine zu viel als keine! Vergleicht aber auf jeden Fall die verschiedenen Anbieter bevor ihr euch für eine Versicherung entscheidet.
  9. Hallo FWinkler, Es tut mir leid zu hören, dass Sie in einer sehr ärgerlichen Situation sind. Wenn eine Immobiliengesellschaft ein schlüsselfertiges Haus garantiert, muss die Grösse der Fläche im Vertrag genau angegeben werden. Wenn die Grösse der Fläche auf den Bauplänen von der im Prospekt abweicht, ist das ein Fehler der Immobiliengesellschaft. In diesem Fall müssen sie die ursprüngliche Grösse der Fläche garantieren. Zum Beispiel, wenn Sie ein Haus mit einer Fläche von 150 m² kaufen, aber bei der Schlüsselübergabe wird Ihnen eine Fläche von 130 m² präsentiert, dann liegt ein Fehler bei der Immobiliengesellschaft vor. In diesem Fall sollten Sie mit Ihrem Anwalt sprechen. Er kann Ihnen bei der Lösung helfen, indem er die Vertragsbedingungen und Baupläne überprüft und Ihnen eine eindeutige Antwort gibt. Sie haben das Recht, eine entsprechende Entschädigung zu verlangen, wenn die Immobiliengesellschaft nicht in der Lage ist, Ihnen die Grösse der Fläche zu geben, die Sie ursprünglich gekauft haben. Ausserdem müssen Sie darüber informiert werden, ob das Haus über eine andere Art von Abweichungen verfügt, die Ihren Kauf beeinflussen können. Lassen Sie sich nicht von der Immobiliengesellschaft einschüchtern. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie nicht fair behandelt werden, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der Ihnen in dieser Angelegenheit helfen kann. Liebe Grüsse, Nessio
  10. Ich habe das VZ Vermögenszentrum als eine sehr gute Option für Beratung empfunden. Ich fand ihre Berater sehr erfahren und professionell. Sie haben mir wirklich geholfen, meine finanzielle Situation zu verstehen und wie ich meine Investitionen am besten verwalten kann. Ich denke, es ist eine gute Option für Personen, die eine breitere finanzielle Beratung und Unterstützung benötigen. Wenn es um den Preis geht, ist das VZ Vermögenszentrum auch nicht ganz billig. Es hängt wirklich davon ab, wieviel Beratung man benötigt. Ich empfehle Ihnen, sich für eine kostenlose Beratung anzumelden und gemeinsam mit dem Berater ein individuelles Angebot zu erstellen.
  11. Als ich vor kurzem eine Kostenschätzung für den Bau eines Doppeleinfamilienhauses mit Tiefgarage erhielt, fand ich den Preis schockierend hoch. Der Kostenvoranschlag offenbarte, dass unsere Kosten für das Untergeschoss (inklusive Vorbereitung, Rampe, Technik, Keller, Disporäume) rund CHF 300'000.- betragen. Ausserdem müssen wir für die 4 Garagenplätze CHF 200,000.- berappen oder je CHF 50,000.- pro Platz. Ich frage mich, warum die Erstellung eines Parkplatzes so viel kosten muss. Wir bauen ihn doch selbst und kaufen ihn nicht. Obwohl der Standardverkaufspreis für einen Parkplatz CHF 50'000.- beträgt, kann ich die hohen Erstellungskosten nicht nachvollziehen. Weiss jemand hier, warum diese Kosten so hoch sind? Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe.
  12. Leider sind viele Handwerker unzuverlässig und es ist sehr schwer, die Mängel, die sie hinterlassen haben, zu beheben. Es ist wichtig, keine unqualifizierten Handwerker einzustellen oder solche, die ihre Arbeit nicht gewissenhaft ausführen. Wenn ich in Ihrer Situation wäre, würde ich versuchen, die 13'000.- CHF zu sammeln, indem ich eine Betreibung auf den Handwerker anwenden würde. Dies könnte jedoch langwierig sein und der Handwerker könnte sich möglicherweise dagegen wehren. Eine andere Möglichkeit könnte sein, den Handwerker aufzuspüren, wenn er in ein anderes Land auswandert - dies wird jedoch auch schwierig und teuer sein.
  13. Es ist sehr ärgerlich, dass du ein Jahr auf die Genehmigung warten musstest, um dann nach einem weiteren Jahr die Verfügung zu bekommen, die besagt, dass deine Mauer abgerissen werden soll. Ich denke, dass es in diesem Fall besser ist, einen Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorschriften und Verfahren eingehalten werden. Es ist besser, auf Nummer sicher zu gehen, als später Unannehmlichkeiten zu erleben. Setzen Sie sich mit einem Anwalt in Verbindung, der Sie ausführlich über die markierten Schutzzonen und benötigten Bewilligungen in Ihrer Gegend informieren kann.
  14. Grüezi, vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Eigenmietwert. Es handelt sich hierbei um einen wichtigen Faktor bei der Berechnung der Vermögenssteuer in der Schweiz. Ich kann Ihnen gerne weiterhelfen und einige Details erklären. Zunächst einmal muss der Begriff des Eigenmietwertes definiert werden. Dieser bezeichnet den Wert, den eine Person selbst für das Wohnen in einer selbstgenutzten Liegenschaft bezahlen müsste, wenn sie diese nicht besässe, sondern mieten würde. Der Eigenmietwert stellt somit einen fiktiven Ertrag dar, den der Eigentümer theoretisch erwirtschaftet. In der Praxis wird dieser Ertrag allerdings nicht besteuert, da er lediglich auf einer fiktiven Annahme beruht. Kommt es nun zu einem Wechsel des Besitzers einer Immobilie, kann sich der Eigenmietwert verändern. Grund hierfür ist ein möglicher Anstieg des Verkehrswerts der Immobilie. Der Verkehrswert beschreibt den aktuellen Marktwert des Hauses bzw. der Wohnung. Steigt dieser Wert, so kann auch der Eigenmietwert entsprechend angepasst werden. Eine Erhöhung des Eigenmietwerts führt dabei zu einer höheren Berechnungsgrundlage für die Vermögenssteuer. Es gibt jedoch gewisse Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Veränderung des Eigenmietwerts gerechtfertigt ist. Zum einen muss der Anstieg des Verkehrswerts deutlich ausfallen. Eine geringe Wertsteigerung von wenigen Prozentpunkten wird in der Regel nicht berücksichtigt. Zum anderen muss der Verkehrswert auch tatsächlich realisiert werden können. Eine theoretische Schätzung ohne realen Marktwert ist nicht ausreichend. Auch die Marktentwicklung in der Umgebung kann sich auf den Verkehrswert auswirken und somit auf den Eigenmietwert. Um das Thema des Eigenmietwertes an einem Beispiel zu verdeutlichen: Nehmen wir an, eine Familie besitzt ein Haus mit einem Verkehrswert von 800.000 CHF. Der Eigenmietwert dieser Liegenschaft wird auf 40.000 CHF pro Jahr geschätzt und in der Berechnung der Vermögenssteuer berücksichtigt. Kommt es nun zu einem Verkauf des Hauses und steigt der Verkehrswert auf 1.000.000 CHF, so kann auch der Eigenmietwert angepasst werden. Dieser könnte beispielsweise auf 50.000 CHF pro Jahr erhöht werden. Somit würde sich auch die Berechnungsgrundlage für die Vermögenssteuer um 10.000 CHF pro Jahr erhöhen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Eigenmietwert sich bei einem Besitzerwechsel verändern kann, wenn der Verkehrswert der Immobilie deutlich ansteigt. Dabei sind gewisse Anforderungen zu erfüllen, damit eine Anpassung des Eigenmietwerts gerechtfertigt ist. Der Eigenmietwert stellt einen wichtigen Faktor bei der Berechnung der Vermögenssteuer dar und kann somit Auswirkungen auf die finanzielle Situation des Eigentümers haben. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen, Nessio
  15. Guten Tag Stephan, ich habe Ihre Nachricht erhalten und kann verstehen, dass Sie sich fragen, ob die Gebühren von CHF 100 und CHF 160 für 25 Jahre angemessen sind. Es gibt verschiedene Faktoren, die diese Kosten beeinflussen, wie die Grösse des Grundstücks und ob bereits Infrastrukturen wie Strommasten vorhanden sind. Aus der Ferne ist es schwierig zu beurteilen, ob diese Gebühren fair sind oder nicht. Meiner Erfahrung nach ist es jedoch immer ratsam, Angebote von anderen Unternehmen einzuholen und diese zu vergleichen, bevor Sie einen Vertrag abschliessen. Möglicherweise gibt es Unternehmen, die eine ähnliche Dienstleistung zu einem günstigeren Preis anbieten. Ich habe selbst in einer ähnlichen Situation Erfahrungen gemacht und kann Ihnen gerne ein Schreiben zusenden, um Swissvom um Klärung und weitere Informationen zu bitten. Dies kann Ihnen möglicherweise helfen, die Situation besser zu verstehen und eine informierte Entscheidung zu treffen. Ein Beispiel, um dies zu verdeutlichen, wäre, wenn Sie ein Grundstück besitzen, auf dem bereits Strommasten stehen. In diesem Fall möchten Sie möglicherweise nicht erneut für die Installation dieser Infrastruktur bezahlen. Es wäre eine Verschwendung von Geldern. Daher ist es wichtig, alle relevanten Faktoren in Betracht zu ziehen. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und Sie unterstützen konnte. Freundliche Grüsse, Nessio
  16. Hallo zusammen, ich plane momentan den Neubau meines Hauses in Aargau. Das Haus hat drei Stockwerke mit jeweils knapp 100 m2, eine Doppelgarage (47m2) und eine verglaste Terrasse (27m2). Nach SIA sind das insgesamt 1250m3. Wir planen zusätzlich eine Erdsonde, einen Regenwassertank (7500L) und eine Metalltreppe mit Holztritten als Treppenaufgang. Unser Architekt hat bereits verschiedene Angebote von Handwerkern eingeholt. Leider liegen die Offerten 20% über unserem vom Architekt vorgegebenen Budget. Das macht mir etwas Sorgen, obwohl noch ein Spielraum von +/-15% besteht. Als Nicht-Profi muss ich sagen, dass ich momentan etwas ratlos bin. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand seine Erfahrungen und Tipps mitteilen könnte. Wir möchten unbedingt mit dem Architekten weiter planen, aber es muss auch im finanziellen Rahmen bleiben. Danke im Voraus!
  17. Hey Stephan, Ich habe deine Frage gelesen und möchte dir gerne eine Antwort geben. Es gibt keine allgemeine Regel für die maximale Höhe eines Inhaberschuldbriefes. Die Höhe des Inhaberschuldbriefes hängt in der Regel von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Belehnungswerthöhe einer Immobilie oder den vereinbarten Mietpreisen. Um dir ein Beispiel zu geben, wie es bei einer Bank aussieht, kann ich dir sagen, dass die Bank, bei der ich arbeite, es erlaubt, einen Inhaberschuldbrief in Höhe von bis zu 80 % des Belehnungswertes einer Immobilie auszustellen. Die Belehnungswerthöhe einer Immobilie ist der Wert, der einer Immobilie während der Beleihung zugrunde gelegt wird. In der Regel ist dieser Wert niedriger als der tatsächliche Marktwert der Immobilie. Wenn eine Person einen Inhaberschuldbrief ausstellen möchte, muss sie zunächst eine Immobilie besitzen, die sie beantragen kann. Ist die Immobilie beispielsweise 1.000.000 CHF wert und die Bank erlaubt einen Inhaberschuldbrief in Höhe von bis zu 80 % des Belehnungswertes, kann die Person einen Inhaberschuldbrief in Höhe von 800.000 CHF ausstellen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Bank nicht nur auf den Belehnungswert der Immobilie, sondern auch auf andere Faktoren achtet, bevor sie einen Inhaberschuldbrief ausstellt. Die möglichen Mieter und die vereinbarten Mieten sind zwei wichtige Faktoren, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden können. Wenn beispielsweise jemand eine Immobilie besitzt, die sich an einem schlecht bevölkerten Ort befindet, kann die Bank das als Risikofaktor betrachten, da es könnte schwieriger sein könnte, Mieter für die Immobilie zu finden. In einem solchen Fall könnte die Bank die Höhe des Inhaberschuldbriefes senken, um das Risiko zu minimieren. Kurz gesagt, es gibt keine allgemeine Regel für die maximale Höhe eines Inhaberschuldbriefes. Die Höhe des Inhaberschuldbriefes hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschliesslich des Belehnungswertes und anderer Faktoren wie die mögliche Mieteranzahl und vereinbarte Miete. Wenn eine Person eine Immobilie besitzt und einen Inhaberschuldbrief ausstellen möchte, muss sie sicherstellen, dass sie die Bedingungen der Bank erfüllt, bevor sie einen solchen Brief beantragt. Viele Grüsse, Nessio
  18. Hallo FWinkler, Ich bin kein Experte im Umgang mit Landwirtschaftsflächen, aber ich denke, dass Sie diese Fläche als Eigenkapital verwenden können, um Ihre Finanzen aufzustocken. Der Markt für landwirtschaftliche Flächen kann variieren, daher sollten Sie eine Einschätzung eines lokalen Maklers einholen, um herauszufinden, wie viel Ihr Land ungefähr wert ist. Eine andere Möglichkeit ist, andere potenzielle Verwendungen der Fläche zu berücksichtigen. So könnten Sie zum Beispiel Land für erneuerbare Energien vermieten oder einen Obstgarten anlegen. Diese Verwendungen könnten Ihnen während der Investitionsphase ein passives Einkommen bringen. Hoffe, ich konnte etwas helfen. Viel Erfolg bei Ihrer Entscheidung! Herzliche Grüsse, Nessio
  19. Vielen Dank für diesen Tipp! Ich bin mir sicher, dass es vielen von uns ähnlich ergeht und es tut immer gut, sich Rat von jedem zu holen, der uns helfen kann. Ich hatte in der Tat schon kurz daran gedacht, die Gemeinde anzurufen, um mehr Informationen zu erhalten und zu klären, aber ich war mir nicht sicher, ob es der Aufwand wert ist. Kürzlich habe ich mit einem Nachbarn gesprochen und er hat mir dann genau dasselbe empfohlen. Dein Beitrag hat mich bestärkt, bei der Gemeinde anzurufen, genau wie ich es jetzt tun werde.
  20. Eine Überlegung wert wäre es, eventuell eine bauliche Vorprüfung durchlaufen zu lassen. Sind beim Haus, das du gekauft hast, zum Beispiel die Fenster in gutem Zustand? Gibt es irgendwelche wesentlichen Dinge, die vor der Renovierung des Hauses berücksichtigt werden müssen? Eine professionelle Beratung kann hier sinnvoll sein. Falls das Haus noch dazu gehörige Gebäude hat, müssen auch diese in die Überlegungen mit einbezogen werden. Wir haben kürzlich eine Garage umgebaut und dabei mehr ausgegeben als erwartet, weil wir Dinge gefunden haben, die ersetzt werden mussten. Nessio
  21. Hallo FWinkler, Ich stimme den vorherigen Kommentatoren zu, dass Sie die Schlussabrechnung nicht akzeptieren müssen, wenn diese nicht der ursprünglichen Vereinbarung entspricht. Allerdings möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass das Widerrufsrecht nur innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages gewährt wird (OR Art. 40a). Falls dieses Widerrufsrecht bereits verstrichen sein sollte, müssen Sie sich an einen Spezialisten für Zivilrecht wenden. So können Sie klären, welche Schritte im Falle von Unstimmigkeiten unternommen werden müssen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Nessio
  22. Hallo FWinkler, Ich sehe, dass einige von deinen Fragen bereits beantwortet wurden. Eine Sache, die ich jedoch hervorheben möchte, ist, dass es sehr wichtig ist, dass alle Anweisungen und Bestellungen schriftlich erfasst werden. Jede Vereinbarung sollte klar in Schriftform festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden, damit es später bei finanziellen Belangen kein Durcheinander gibt. Ich hatte letztens ein ähnliches Problem, als ich mit einem Auftragnehmer zusammenarbeitete. Mündliche Vereinbarungen führten dazu, dass zusätzliche Arbeiten nicht bezahlt wurden, da es keinen schriftlichen Nachweis dafür gab. Es ist wichtig, alle Verabredungen schriftlich festzuhalten, um unerwünschte Missverständnisse zu vermeiden! Beste Grüsse, Nessio
  23. Ich habe eine Frage an die Community bezüglich des Generationenhauses, in dem ich seit Januar 2013 wohne. Leider haben wir ein paar Probleme. Der Vorplatz sollte vor Tag X fertig sein, damit die Granitplatte geliefert werden konnte. Leider war der Vorplatz nicht fertig, und die Granitplatte konnte nicht montiert werden. Wir haben eine Rechnung erhalten, da die Firma am nächsten Tag nochmals kommen musste. Meine Frage ist: sind wir verpflichtet, die Rechnung zu bezahlen oder muss der Architekt dafür aufkommen, da er nicht richtig koordinieren konnte? Wir hatten seit unserem Einzug schon 3-mal Wasser im Keller, wodurch dieser feucht geworden ist. Unsere Versicherung hat uns geraten, einen Entfeuchter zu kaufen, damit die Feuchtigkeit fällt. Wer muss für den Entfeuchter aufkommen? Können wir auch in diesem Fall den Architekten verantwortlich machen oder muss die Gebäudeversicherung einspringen? Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand uns hier weiterhelfen könnte.
  24. Hallo zusammen, ich plane, ein Haus zu bauen, und mache mir Gedanken über den Eigenmietwert (EMW) und seine Finanzierung. Ich kann es kaum erwarten, mein Traumhaus zu bauen, aber ich mache mir Sorgen, dass ich am Ende viel zu viel für meinen EMW zahlen werde. Wer von euch hat Erfahrung mit der EMW-Planung und -Finanzierung? Wie habt ihr es gemacht? Habt ihr den EMW-Wert schon vor dem Bau berücksichtigt? Ich würde gerne einen Vergleich haben, wie viel ihr für eure Häuser zahlt. ich habe gehört, das Vermieten des Hauses wäre eine Option, aber es ist nur ein Gedanke. Könnt ihr mir eine Idee geben, wie ich das finanzieren kann? Falls ihr mir eine Idee geben könnt, wäre ich euch sehr dankbar. Danke im Voraus, Nessio
  25. Hey FWinkler, ich stimme Nicola zu: es ist ganz klar besser, wenn ihr das Haus gemeinsam kauft, um das Risiko besser verteilen zu können. Neben den CHF 2'000.- Steuern, könnt ihr ja auch Kosten teilen und euch Geld sparen. Wenn ihr das Haus alleine kauft und später etwas kaputt geht, müsst ihr die Reparaturen alleine oder aus eurem gemeinsamen Budget zahlen. Wenn ihr das Haus gemeinsam gekauft habt, könnt ihr euch die Kosten teilen und müsst weniger aus eurem gemeinsamen Haushaltsbudget opfern. Beste Grüsse, Nessio
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