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Nessio

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Alle erstellten Inhalte von Nessio

  1. Hallo Nicola, Ich habe eine interessante Option für diejenigen, die lieber keinens Maklers in Anspruch nehmen möchten. Ist es möglich, dein Haus auf Online-Immobilienportalen zu bewerben, anstatt es einem Makler zu übergeben? Das Inserieren auf Immobilienportalen ist heutzutage sehr verbreitet und bietet viele Vorteile. Du kannst dein Haus jederzeit von zu Hause aus bewerben und musst keine Maklerprovision bezahlen. Es ist jedoch wichtig, die Aufmerksamkeit der potenziellen Käufer auf dein Inserat zu lenken, um den Verkaufsprozess zu beschleunigen. Dazu musst du dein Inserat so gestalten, dass es sich zwischen den zahlreichen anderen Inseraten auf dem Portal abhebt. Mein Rat wäre daher, dein Haus auf mehreren Online-Immobilienportalen zu inserieren und eine gute Vorbereitung des Inserats zu treffen, um die Aufmerksamkeit von potenziellen Käufern zu erregen. Somit kannst du Geld sparen und hast eine bessere Kontrolle über den Verkaufsprozess.
  2. Hallo Nicola, mir ist es auch einmal so ergangen! Wie gut, dass ich mich damals entschieden habe, ein unabhängiges Gutachten einzuholen. Das hat Klarheit darüber gebracht, wo die Ursachen für überhöhte Baukosten liegen und welche Handlungsoptionen noch möglich sind. Hast du schon darüber nachgedacht und mit einem Experten darüber gesprochen? Viele Grüsse, Nessio
  3. Ich denke, es ist nicht nur wichtig, zu prüfen, ob das Mobilheim oder der Zirkuswagen erlaubt ist, sondern auch, ob es mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist, da dies auch meine Entscheidung beeinflussen würde. Wenn es irgendwo weiter weg von der Stadt ist, muss man auch den Transport ins Auge fassen, insbesondere, ob der Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen länger dauert und somit zusätzliche Kosten und Zeit verursacht. Darüber hinaus würde ich auch empfehlen, die lokale Infrastruktur in der Umgebung zu prüfen, wie zum Beispiel die Möglichkeit, Strom, Wasser und Abwasseranschlüsse zu nutzen. Aber ich denke, es ist eine grossartige Idee, ein Stück Land zu haben, auf dem man leben kann, und ein Zirkuswagen oder Mobilheim lässt sich immer noch zu einem späteren Zeitpunkt erweitern oder ersetzen.
  4. Eine Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung für ein sorgloses Bauvorhaben Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, ist es wichtig, sich vor den möglichen Risiken abzusichern. Eine Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung bietet Ihnen den nötigen Schutz während der Bauphase. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine solche Versicherung abdeckt, welche Leistungen sie beinhaltet und was es kostet, sich abzusichern. Was ist eine Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung? Die Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung ist eine Versicherung, die speziell für Bauherren konzipiert wurde. Sie bietet Schutz vor möglichen Schäden, die während der Bauphase aufgetreten sein könnten. Die Versicherung tritt in Kraft, wenn der Bauherr für Schäden haftbar gemacht werden kann. Was deckt eine Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung ab? Eine Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung kann verschiedene Schäden abdecken. Im Allgemeinen sind folgende Leistungen inbegriffen: Personenschäden Sachschäden Vermögensschäden Was kostet eine Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung und welche Leistungen sind enthalten? Die Kosten einer Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Die Höhe der Absicherung, die gewünschte Vertragsdauer und die individuellen Risiken spielen hierbei eine Rolle. Es ist empfehlenswert, sich von verschiedenen Anbietern ein Angebot einzuholen und die Leistungen zu vergleichen. Oftmals können durch ein höheres Risiko die Kosten steigen oder sinken. Nehmen wir als Beispiel Nessios Bauvorhaben: Sie haben sich für eine Absicherung von 3 Millionen Schweizer Franken entschieden und zahlen dafür jährlich rund 800 Schweizer Franken. Diese Versicherung deckt nicht nur Schäden an Personen, Sachen und Vermögen, sondern auch Schäden an Baugerüst, Einrichtungen und Glas ab. Ein Geschehnis aus Nessios Erfahrung: Einmal hat ein Bauhelfer durch ein Versehen eine Leitung im Haus beschädigt, als er das Baugerüst aufgebaut hat. Ohne Versicherung hätten Nessio und ihr Partner dafür selbst aufkommen müssen, dank ihrer Versicherung wurden die Kosten jedoch vollständig übernommen. Diese Erfahrung zeigt, wie wichtig eine Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung während eines Bauvorhabens sein kann. Fazit: Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, empfiehlt es sich, eine Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung abzuschliessen. So sind Sie optimal gegen mögliche Risiken abgesichert und können Ihr Bauprojekt sorgenfrei angehen. Vergleichen Sie die Leistungen verschiedener Anbieter, um einen für Sie passenden Tarif zu finden.
  5. Hallo zusammen, Ich habe letzten Monat mit meiner Familie eine neue ETW bezogen, aber wir haben Probleme mit der Heizung. Obwohl sie seit vier Wochen vollständig eingeschaltet ist, zeigt das Thermometer im Wohnraum nur 12 Grad an. Es ist ziemlich ungemütlich und auch komisch, da es nicht mal so kalt draussen ist. Als Mieter könnte ich bei Temperaturen um die 17 Grad 20% Mietzinsreduktion verlangen, aber wie sieht es als Neu-Besitzer aus? Wir möchten auf keinen Fall mit unserem 6 Monate alten Baby umziehen! Ich brauche eure Hilfe bei den folgenden Fragen: Wie können wir den Schaden bemessen und welcher Schadenersatz ist zu fordern? Welche "Fristen" sollten wir für die Schadenbehebung angeben? Ich freue mich auf eure Tipps. Viele Grüsse, Nessio
  6. Hi Stephan, Wenn ich du wäre, würde ich auch Preise von anderen Bauprojekten vergleichen, um zu verstehen, ob 430'000 CHF wirklich der Durchschnittspreis ist. Aber ich denke, dass der Preis, den Sie erhalten haben, sehr hoch ist. Ich vermute, dass irgendetwas das Projekt über den Kickback hinaus verteuert. Weisst du, ob sie alle Kosten angegeben haben, wie Material oder Arbeitskosten? Vielleicht musst du zusätzliche Verhandlungen führen, um einen besseren Preis zu erhalten, der deinem Budget entspricht. Beste Grüsse, Nessio
  7. Hallo an alle, ich frage mich, ob der Steuerwert meiner Liegenschaft (der Wert, den ich in meiner Steuererklärung angebe) tatsächlich kleiner ist als der Verkehrswert (der Preis, den ich beim Verkauf erzielen kann). Ich habe gelesen, dass der Steuerwert etwa 70% bis 90% des Verkehrswertes ausmacht. Stimmt das? Gibt es Unterschiede im Verhältnis der beiden Werte: - zwischen den verschiedenen Kantonen (ich befinde mich in ZH) - zwischen Liegenschaften in der Stadt und auf dem Land - zwischen einem Neubau und einem Riegelhaus-Altbaus - zwischen verschiedenen Wohnlagen (Kernzone)? Ich freue mich über Eure Erfahrungen und Antworten. Liebe Grüsse, Nessio
  8. Sehr geehrter FWinkler, Ich kann mich deiner Erfahrung anschliessen. Als der Beamte zur Inspektion kam, bat er um Zugang zu jedem Raum im Haus, ohne Ausnahme. Selbst das gesamte Grundstück wurde genau vermessen und untersucht. Es scheint, als ob jedes Detail von Bedeutung ist und alles dokumentiert werden muss. Was die Unterlagen angeht, haben wir die gleichen vorgelegt wie du bereits erwähnt hast. Doch das allein hat nicht ausgereicht. Der Beamte hat noch weitere Informationen vor Ort gesammelt. Zum Beispiel hat er festgestellt, dass ein Zimmer mit Blick auf einen Fluss einen Eigenmietwert von CHF 800.- pro Monat hat. Das zeigt, dass jeder kleine Aspekt berücksichtigt wird und genau geprüft wird. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Inspektionen ein wichtiger Teil des Steuersystems sind. Wenn alle korrekt deklariert und dokumentiert wird, werden Ungereimtheiten entdeckt und vermieden. Das soll nicht nur dem Staat helfen, sondern auch uns selbst, da wir dadurch sicherstellen, dass wir korrekt besteuert werden und keine zusätzlichen Kosten entstehen. Daher ist es wichtig, alle notwendigen Dokumente bereitzustellen und bei Bedarf zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Je klarer und ausführlicher die Informationen sind, desto reibungsloser wird der Inspektionsprozess verlaufen. Ich hoffe, meine Erfahrung konnte dir weiterhelfen. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen, Nessio
  9. Ich verstehe Ihre Bedenken bezüglich vertraglicher Durchleitungsrechte und der Installation von Geräten auf Ihrem Grundstück. Der Vertrag gibt upc cablecom das Recht, in Ihr Haus einzutreten, um Geräte und Kabel zu installieren und zu überwachen. Solche Verträge werden jedoch von vielen verschiedenen Anbietern angeboten und können für bestimmte Leistungen und Bedingungen notwendig sein. Ich persönlich würde eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung empfehlen, um ein gewisses Mass an Schutz vor Schäden durch Kabelzugang und Installation zu gewährleisten. In der Regel decken diese Policen Schäden am Haustürrahmen, an Türschwellen und Böden durch Paketzusteller, Sanitärinstallateure und andere Personen, die in Ihrem Zuhause arbeiten und versehentlich Schäden verursachen könnten. Ist das eine Option, die Sie in Betracht ziehen möchten oder haben Sie Erfahrungen mit Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen? Gruss, Nessio
  10. Hallo Stephan, wenn Sie sich dazu entscheiden, den Strom im eigenen Haushalt selbst zu nutzen, kann eine PV-Anlage eine hervorragende Investition für Sie sein. Eine Systemgrösse von etwa 5-8 kWp ist in der Regel optimal für private Haushalte und kann bei der richtigen Anwendung viel Strom einsparen. Die erste Frage, die viele Menschen haben, ist, wie viel Energie tatsächlich von einer solchen Anlage erzeugt wird. Hier kommt es auf eine Vielzahl von Faktoren an, wie die Grösse und Ausrichtung des Hauses oder das Klima in Ihrer Region. Um Ihnen ein Beispiel zu geben: Eine PV-Anlage mit einer Systemgrösse von 6 kWp kann mit etwa 20-24 Solarmodulen ausgestattet werden. Dies könnte genug Energie liefern, um einen mittelgrossen Haushalt mit Strom zu versorgen und sogar Energie ins Netz einzuspeisen, wenn Überschüsse vorhanden sind. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Anlagensteuerung. Der eingebaute Wechselrichter sorgt in erster Linie dafür, dass der von der PV-Anlage erzeugte Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt wird, den wir in unseren Haushalten verwenden können. Moderne Wechselrichter enthalten jedoch auch eine intelligente Regelung, die die Anlage steuert und dafür sorgt, dass der Strom möglichst effizient verwendet wird. Dies kann zum Beispiel bedeuten, dass energieintensive Geräte wie Wäschetrockner oder Elektroautos nur dann laufen, wenn die Sonne scheint und genügend Strom vorhanden ist. Es gibt auch Möglichkeiten, den Strom zu speichern, den Ihre PV-Anlage erzeugt. Eine der einfachsten Lösungen ist ein Batteriespeicher, der den überschüssigen Strom aufnehmen kann und für den späteren Gebrauch zur Verfügung steht. Alternativ können Sie auch eine Wärmepumpe mit Ihrem System verbinden, die den überschüssigen Strom nutzt, um Wasser aufzuheizen, das dann für die Heizung oder Warmwasserversorgung verwendet werden kann. Es sollte jedoch beachtet werden, dass es in einigen Ländern gesetzliche Vorschriften gibt, die die Einspeisung von überschüssigem Strom ins Netz regeln. In Deutschland zum Beispiel ist es seit 2018 nicht mehr erlaubt, den gesamten Strom ins Netz einzuspeisen und dafür eine garantierte Vergütung zu erhalten. Stattdessen müssen Sie den überschüssigen Strom selbst verbrauchen oder in eine Batterie speichern. Als Faustregel gilt jedoch, dass Sie durch den Einsatz einer PV-Anlage und der entsprechenden Steuerung etwa 30% Ihres Stromverbrauchs im Jahr einsparen und somit erheblich Geld sparen können. Sie können dann beispielsweise Ihren Zimmerkühlschrank oder Ihre Waschmaschine mit der erzeugten Energie betreiben und sparen dadurch jährlich mehrere hundert Euro an Stromkosten. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie umweltfreundlich handeln und einen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen leisten. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung Ihres PV-Projekts. Herzliche Grüsse, Nessio
  11. Abgesehen von der technischen Seite kann es auch ein Thema der Optik sein. Eventuell ist es eine gute Gelegenheit, die Chance zu nutzen und die Fassade optisch überzeugender zu gestalten und sie an die Architektur des Neubaus anzupassen. Das kann dazu beitragen, dass du eine Einigung mit dem Nachbarn erzielen und die Kosten für die neue Fassade teilen kannst. Ich würde höflich das Gespräch mit dem Nachbarn suchen – oft führen Freundschaft und gute Beziehungen zu Vorteilen für beide Parteien.
  12. Grüezi Stephan, Ich möchte noch eine andere Perspektive vorschlagen. Ich denke, dass es eine gute Idee ist, zusätzliches liquides Eigenkapital aufzubringen, weil dies bei der Kreditvergabe hilft. Wenn Sie in der Lage sind, mehr als 20% des Kaufpreises in bar oder Bankguthaben vorzuweisen, sehen die Kreditgeber Sie als eine relativ sichere Wette an. Und dies kann Ihnen helfen, sowohl bessere Zinsen als auch Kreditbedingungen auszuhandeln. Nessio
  13. Hallo zusammen, ich habe das Problem. Mein Name ist Nessio, ich habe kürzlich eine Eigentumswohnung bei Steiner gekauft und ich bin mit den Änderungen an den Bauplänen nicht einverstanden. Es ist nicht das, was ich erwartet habe und ich bin sehr enttäuscht. Ich frage mich, was ich tun soll und welche Optionen ich habe. Kann ich das ändern lassen oder muss ich damit leben? Gruss, Nessio
  14. Hey Leute, ich wende mich an euch, weil ich gerade total frustriert bin! Ich bin Nessio und verfolge gemeinsam mit meinem Mann mein Traumhaus. Wir haben das Baugrundstück gekauft und auch einen Architekten gefunden, der uns bereits von früheren Projekten bekannt ist. Wir haben einen mittleren Ausbaustandard geplant, aber unsere Baukosten scheinen in die Höhe zu schiessen. Unser Haus soll eine Fläche von knapp 200m² haben und eine Vollunterkellerung sowie eine Doppelgarage besitzen. Das Grundstück besitzt eine Fläche von 610m² und wir haben vor, eine Massivbauweise mit einem Eternitdach und einer flachgeneigten Dachform zu bauen. Der Architekt hat uns jedoch einen Kostenvoranschlag von CHF 1'200'000 (ohne Aussenpool) gegeben, der viel teurer ist als unser berechneter Preis von CHF 1'066'700. Auch der m3-Preis von CHF 1000 scheint für uns viel zu hoch! Leider ist unser Budget bereits zu knapp, um mit diesem Preis fortzufahren. Welche Tipps habt ihr, um die Baukosten zu reduzieren und trotzdem noch unser Traumhaus zu bauen? Ich würde mich sehr über eure Erfahrungen freuen!
  15. Hallo zusammen, Ich habe eine Frage bezüglich Schuldbriefen, die mich beschäftigt. Ich kenne mich selbst nicht so gut damit aus und würde mich freuen, von euch zu hören. Ich habe vor kurzem mein Haus in voller Höhe bezahlt und möchte verstehen, warum meine Bank sich danach meldete und darum bat, dass ich eine Unterschrift tätige. Kann jemand erklären, warum die Bank meinen Schuldbrief zurückhaben möchte? Braucht man dieses Dokument noch, nachdem das Haus vollständig bezahlt wurde? Ich würde mich freuen, wenn jemand seine Erfahrungen oder Kenntnisse mit mir teilen würde. Vielen Dank! Nessio
  16. Hallo Nicola, Ich habe einige Informationen über die Kosten von Parkplätzen in Graubünden recherchiert und festgestellt, dass es sehr teuer sein kann. Es ist daher nicht überraschend, dass der Parkplatzvermieter versucht, den Preis hochzutreiben oder den Vertrag zu kündigen, um mehr Gewinn zu erzielen. Ich würde vorschlagen, dass Sie die Gemeinde über die Kündigung des Parkplatzvermieters informieren und fragen, ob es alternative Parkmöglichkeiten gibt. Vielleicht können Sie auch versuchen, mit Ihren Nachbarn zu sprechen und vielleicht ein Abkommen zu treffen, um einen Teil ihrer Grundstücke zu nutzen, um Ihr Auto dort zu parken. Ich hoffe, Sie finden bald eine Lösung für Ihr Problem. Grüsse, Nessio
  17. Grüezi miteinand, ich habe kürzlich gelesen, wie man bei Erbschaften von Immobilien durch einen sogenannten "Familienrabatt" Steuern sparen kann. Beim Nachforschen habe ich jedoch gemerkt, dass es sich um ein schwieriges und umstrittenes Thema handelt. Daher würde ich gerne von Euch wissen, welche Schritte man konkret unternehmen kann, um bei Erbschaften von Immobilien in der Schweiz Steuern zu sparen. Ich freue mich auf Eure Tipps und Ratschläge. Herzliche Grüsse, Nessio
  18. Ich kann mich der Antwort von Stephan zum Thema Hausfriedensbruchs nur anschliessen. Aber ich habe eine Frage zum Thema Überwachungskameras auf dem Grundstück. Wie sieht es in der Schweiz konkret aus? Ich denke, es gibt eine Diskussion bezüglich Datenschutz und Privatsphäre, oder? Ich denke, es ist wichtig, auch in diesem Bereich rechtlich korrekt zu handeln. Nessio
  19. Hallo FWinkler, mein Rat wäre, vor der endgültigen Entscheidung, bei einem Anwalt nachzufragen, um mögliche Stolpersteine zu vermeiden. Es ist sicherlich kein Problem, mit dem GU eine Vereinbarung zu treffen, aber es ist immer ratsam, alles rechtlich abzusichern. Die zusätzlichen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab und sollten innerhalb der neuen Vereinbarungen mit dem GU ausgehandelt werden. Beste Grüsse, Nessio
  20. Mitbewohner-Probleme beim Miteigentum können sehr kompliziert sein, aber ich hoffe, dass wir dir helfen können. Meiner Meinung nach solltet Ihr Eurem Vertrag eine Schiedsklausel hinzufügen, die die Rechte und Verantwortlichkeiten jedes Miteigentümers beschreibt. Wie Stephan vorgeschlagen hat, solltet Ihr festlegen, wie die Wohnung gemeinschaftlich verwaltet werden soll. Wenn es eine grössere Investition im Haus gibt, wäre es zum Beispiel gut, wenn Ihr Euch auf eine angemessene Verteilung der Kosten einigt. Vielleicht hilft es auch, wenn Ihr Euch zu einem Familienrat zusammenfindet, um über die gemeinsamen Entscheidungen zum Miteigentum zu beraten. Ich hoffe, diese Ideen helfen dir weiter.
  21. Hallo Nicola, nach meiner Erfahrung ist es schwierig, allgemeine Aussagen zum Kubaturpreis zu treffen, da es von vielen Faktoren abhängt. Die Preise können je nach Region, Architektenhonorar und Ausbaustandard unterschiedlich ausfallen. Vor allem der Ausbaustandard beeinflusst den Preis pro m³. Wenn du aktuelle Preise ermitteln möchtest, kannst du eine Ausschreibung bei mehreren Bauunternehmern einholen. Zusätzlich empfehle ich dir bei deinem Bauvorhaben unbedingt darauf zu achten, dass du genug Puffer im Budget einplanst. Es können immer unvorhergesehene Probleme auftreten, die Mehrkosten verursachen. Mach dir am besten eine genaue Liste aller notwendigen Kostenpunkte und füge eine Summe für unvorhergesehene Ausgaben hinzu.
  22. Hi Stephan, Ich kann Nicola bestätigen. Bei dem geplanten Neubau, wie in Ihrem Fall, sind die Abstandsregeln einzuhalten. Zudem würde ich Sie bitten, ein Auge auf den Schattenwurf des Carports auf Nachbargrundstücke zu haben, besonders wenn diese durch PV-Anlagen ergänzt werden. Die Schattenwurfsimulation Ihrer PV-Anlage können Sie in der Regel kostenlos bei einem Anbieter Ihrer Wahl beantragen. Grüsse, Nessio
  23. Hallo Stephan, Ich bin kein Immobilienexperte, aber ich denke, dass der Wert deiner Liegenschaft aufgrund der hervorragenden Lage und des gepflegten Gartens gestiegen ist. Ein grosser Faktor bei der Schätzung des Wertes von Immobilien ist Lage, Lage, Lage. Wenn deine Liegenschaft attraktiv für Käufer ist, ist es durchaus plausibel, dass sie an Wert gewonnen hat. Was den Trend angeht, kann ich nur sagen, dass der Immobilienmarkt in der Schweiz im Allgemeinen als stabil betrachtet wird, was natürlich von bestimmten Faktoren wie Standort, Zustand der Immobilie oder Nachfrage beeinflusst wird. Ich hoffe, dass ich dir etwas helfen konnte. Herzliche Grüsse, Nessio
  24. Hallo Nicola, in Bezug auf eure Fragen zur Hypothek möchte ich betonen, dass ihr auch über einen Hypothekar-Kredit verfügen könntet. Diejenigen sind in der Regel mit flexiblen Bedingungen und variabel. Ein Hypothekar-Kredit ist auch in kleinen Beträgen verfügbar, um kleinere Hypotheken zu ergänzen. Und wenn Ihr fragt, ob ich Euch empfehlen würde, eine Hypothek aufzutragen oder zu festschreiben, wäre meine Antwort, dass eine feste Hypothek die sinnvollere Option ist, da Ihr darauf vertrauen könnt, dass sie den aktuellen Marktbedingungen entspricht. Grüsse, Nessio
  25. Lieber FWinkler, um deine Fragen zu beantworten: Ein Näherbaurecht muss nicht im Grundbuch eingetragen werden. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen dir und deinem Nachbarn sollte ausreichend sein, die beiden Parteien vorliegt. Hier ein Beispiel, wie die Vereinbarung aussehen könnte: Wir (Vor- und Nachname), wohnhaft in (Adresse) erklären hiermit, dass wir uns über ein Näherbaurecht einig sind. Wir sind damit einverstanden, dass das Gebäude von (FWinklers Vor- und Nachname) eine geringere Distanz zur Grundstücksgrenze haben darf, als es das örtliche Baurecht vorsieht. Wir versichern, dass ein etwaiger Anbau an (FWinklers Vor- und Nachname) Gebäude von dieser Vereinbarung nicht ausgeklammert wird. Diese Vereinbarung gilt ab sofort und ist gültig, bis eines der beteiligten Parteien das Recht kündigt. Es kann hilfreich sein, ein Anwalt hinzuzuziehen und die Vereinbarung notariell beglaubigen zu lassen - für mehr Sicherheit. In der Tat, dein Nachbar muss zukünftig einen grösseren Abstand einhalten, wenn er an sein eigenes Haus anbauen möchte. Allerdings ist es nur fair, dass er einen Teil des Spielraums abgibt, den er normalerweise hätte. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da er sich an das Baureglement in seiner Gemeinde halten muss. Er kann auch nicht z.B. seine Garage näher an der Grenze bauen als 6m, nur weil er dir erlaubt, näher als 7m zu bauen. Hier ein Beispiel, wie das Baureglement aussehen könnte: In der Gemeinde (Name der Gemeinde) muss der Abstand zwischen Gebäudeteilen verschiedener Grundstücke mindestens so gross sein, wie es das örtliche Baurecht vorsieht. Im Fall von Gebäuden, die aneinander gebaut sind, muss der Abstand zwischen den Gebäudeteilen mindestens 3m betragen. Ein Näherbaurecht kann unter Nachbarn sinnvoll sein, insbesondere, wenn du in einem Gebiet mit eingeschränktem Baurecht lebst oder dein Bauplan auf engem Raum beschränkt ist. Beachte jedoch, dass ein Näherbaurecht nur für das Gebäude gilt, welches du baust. Wenn du in Zukunft ein weiteres Gebäude baust, muss eine weitere Vereinbarung getroffen werden. Hier ein Beispiel, wie eine Vereinbarung für ein weiteres Gebäude aussehen könnte: Wir (Vor- und Nachname), wohnhaft in (Adresse) erklären hiermit, dass wir uns über ein Näherbaurecht für (Name des neuen Gebäudes) einig sind. Wir sind damit einverstanden, dass das Gebäude eine geringere Distanz zur Grundstücksgrenze haben darf, als es das örtliche Baurecht vorsieht. Diese Vereinbarung gilt ab sofort und ist gültig, bis eines der beteiligten Parteien das Recht kündigt. Ein Anwalt kann dich hier am besten beraten. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen!
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