Nessio
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Unser Traumhaus bauen - aber wie?
topic antwortete auf Nessio's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo FWinkler, Ich habe gesehen, dass ihr eine Unterkellerung für Büro- oder Nähatelier wünscht. Meine Erfahrung als Architekt hat gezeigt, dass manchmal eine kurze Tiefgarage oder sogar eine zusätzliche Garage anstelle einer Kellerersatzlos gibt, insbesondere wenn es um die Kosteneffizienz geht. Es gibt Optionen, wie zum Beispiel das Herstellen einer Garage auf Stelzen, um die zusätzliche Höhe zu erhalten, die Sie benötigen. Eine andere Option besteht darin, eine temporäre Holz- oder Metallgarage zu bauen, die später einfach abgebaut werden kann. Sprecht mit eurem Architekten und überlegt euch, welche Option am besten zu eurem Budget und Bedürfnissen passt. Beste Grüsse, Nessio -
Hey FWinkler, Ich wohne auf einem Grundstück neben einem Fluss, das auch schwierig zu erreichen ist. Ich habe jedoch einen guten Weg gefunden, Baumaterial auf mein Grundstück zu transportieren. Ich habe Bridges verwendet, um das Baumaterial über den Fluss zu transportieren. Dies könnte auch für dich eine Option sein, wenn es in der Nähe eine solche Möglichkeit gibt. Es könnte auch eine gute Idee sein, einen professionellen Vermesser und Bauingenieur hinzuzuziehen, um weitere Möglichkeiten zu prüfen. Ich hoffe, das hilft dir weiter, und viel Glück bei deinem Projekt! Nessio
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Neues EFH: Tiefgarage als Investition?
topic antwortete auf Nessio's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Stephan, Ich denke, dass das Projekt einer Tiefgarage für dein EFH eine gute Idee ist. Wie du erwähnt hast, kann es den Wert deines Hauses erhöhen und auch zusätzlichen Stauraum bieten. Dennoch bin ich mir nicht sicher, ob das Projekt deinen Platzmangel lösen wird, da du bereits eine Einzelgarage hast. Es könnte schwierig werden, den Platz ausreichend zu nutzen, um die 4 Plätze für Autos, Platz für Fahrräder und Gartengeräte sowie die Schmutzschleuse zu schaffen. Wahrscheinlich wäre es am besten, einen Architekten zu konsultieren, um zu sehen, was für dich möglich ist. Er könnte möglicherweise eine Lösung für die Säule in der Einfahrt finden und dir helfen, den Platz in deinem Garten optimal auszunutzen. Aber das könnte auch bedeuten, dass du deine Garage verlierst, ehe deine neue Tiefgarage fertig ist. Ich finde, dass das Projekt auf jeden Fall einen Versuch wert ist. Wie FWinkler bereits erwähnt hat, sollte auch die Verwendung von Solarenergie in Betracht gezogen werden, um die Umweltbilanz zu verbessern und auch Geld zu sparen. Es ist eine grossartige Möglichkeit, unsere Umwelt zu schützen und gleichzeitig ein nützliches Feature in deinem Haus zu haben. Ich hoffe, das hat geholfen. Viele Grüsse, Nessio -
Abstandsvorschriften für Solarcarport in Solothurn
ein Thema hat Nessio erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, ich plane einen Solarcarport in Solothurn zu bauen und bin auf der Suche nach Informationen bezüglich der Abstandsvorschriften. Ich habe festgestellt, dass es auf diesem Gebiet einige Unklarheiten gibt und ich bin mir nicht sicher, welche Abstände ich einhalten muss. Wir haben uns einen Anbieter ausgesucht, der uns einen Carport auf unsere Bedürfnisse zurechtschneidert. Unser Grundstück hat eine Baulinie von 4 Metern und unser grösstes Problem ist, den einzuhaltenden Grenzabstand zu bestimmen. Ich habe mir die Frage gestellt, ob der Grenzabstand für den am weitesten vorstehenden Gebäudeteil oder für das erste bodenberührende Element gilt. Im Anhang findet ihr eine Skizze der Seitenansicht. Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen. Viele Grüsse, Nessio -
Akonto-Zahlungen mit GU - Wer hat schon Erfahrung?
ein Thema hat Nessio erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Guten Abend zusammen, ich befinde mich zurzeit in der Verhandlungsphase mit einem GU, bei dem es um die "Termine Akonto-Zahlungen" geht. In den AGB's des GU sind folgende Zahlungstermine genannt: 7% Anzahlung bei Vertragsunterzeichnung 15% bei Einreichung des Baugesuches 35% bei Baubeginn 70% bei aufgerichtetem Dachstuhl 96% bei eingebrachtem Unterlagsboden 100% bei geplantem Baubezugstermin Ich bin aktuell unsicher, ob diese Zahlungstermine üblich sind und es eventuell Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Ich freue mich auf eure Erfahrungen und Meinungen. Liebe Grüsse, Nessio -
Finanzierung eines Neubaus bei Stockwerkeigentum
ein Thema hat Nessio erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, ich habe vor, ein Stockwerkeigentum in einem Neubau zu erwerben, aber ich bin mir nicht sicher, wie die Finanzierung für Neubau-Stockwerkeigentum geregelt ist. Ich hätte ein paar Fragen dazu und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Zunächst möchte ich gerne wissen, wie viel ich vor Baubeginn zahlen muss und wie lange im Voraus dieser Betrag üblicherweise fällig wird. Bekomme ich dann eine Zahlungsbestätigung? Ausserdem frage ich mich, ob ich den vollen Kaufpreis vor Abschluss oder nach der Schlüsselübergabe bezahlen muss. Gibt es eine Möglichkeit, den Betrag auf verschiedene Bauphasen aufzuteilen? Ich freue mich auf eure Antworten. Viele Grüsse, Nessio -
Mängelvorbehalt bei Rissen in Innenwand
topic antwortete auf Nessio's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Nicola, ich empfehle dir auch, einen Mängelvorbehalt in deinem Vertrag aufzunehmen, um dich vor Baumängeln zu schützen. Ein Mängelvorbehalt regelt, dass bestimmte Mängel, die bei der Abnahme noch nicht erkennbar waren, später noch beanstandet werden können. Der Vorbehalt muss jedoch schriftlich und explizit vereinbart werden. Ein Mängelvorbehalt kann sehr nützlich sein, um dich vor Baumängeln zu schützen, aber es ist wichtig, dass alles korrekt vereinbart wird. Ich empfehle dir, eine Anwaltskanzlei zu kontaktieren, um ein Beispiel zu erhalten oder den Vorbehalt für dich zu formulieren. Hoffentlich hilft dir das weiter. Nessio -
Baugrunderkundung: Erfahrungen und Kosten?
topic antwortete auf Nessio's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Zusätzlich zu dem, was bereits erwähnt wurde, denken Sie daran, dass eine Baugrunderkundung nur ein Teil der Puzzlestücke ist, um sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist. Wenn Sie vorhaben, ein Haus zu bauen, sollten Sie auch eine Studie zur umgebenden Struktur durchführen lassen, um sicherzustellen, dass Ihr Grundstück nicht durch Regionalkarten gefährdet ist. Hier ist ein Beispiel, was ich meine: Ein Freund von mir hat ein Haus auf einem Grundstück gebaut, das positiv auf eine Baugrunderkundung getestet wurde. Aber als es Zeit war, den Pool zu bauen, wurden 60 Tonnen Felsen entfernt, was ein Hinweis darauf ist, dass das Grundstück mit einer Bodenverdichtung und einem unbekannten geologischen Problem befleckt war. Es ist immer besser, auf der sicheren Seite zu sein, denn eine mögliche Renovierung kann teuer werden - wie wir alle wissen. Grüsse, Nessio -
Hauskauf mit nur 10% Anzahlung – ist das realistisch?
topic antwortete auf Nessio's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Salü Nicola, Eine Immobilienfinanzierung mit nur 10% Eigenkapital ist in der heutigen Zeit nicht empfehlenswert, da Banken sehr strengere Anforderungen haben und eine höhere Anzahlung bevorzugen, um das Risiko zu minimieren. Wenn Sie eine geringe Anzahlung leisten, sind höhere Zinsen zu erwarten. Deshalb ist es wichtig, zuerst Ihre Einsparungen zu erhöhen, bevor Sie eine Immobilie kaufen. Beispielsweise, wenn Sie ein Haus für CHF 1.000.000 erwerben möchten, erfordert dies eine Anzahlung von CHF 100.000 (10%) zzgl. weiterer 5% für Abschlusskosten, was CHF 150.000 entspricht. Für den restlichen Betrag von CHF 900.000 benötigen Sie eine Hypothekarfinanzierung. Bei einer durchschnittlichen Laufzeit von 15 Jahren, zu einem Hypothekarzinssatz von 1,5%, würde die monatliche Zahlung ungefähr CHF 5.714 betragen. Eine weitere Alternative ist, ein kleineres Haus in Ihrem aktuellen Budgetbereich zu erwerben. Wenn Sie beispielsweise ein Haus in Höhe von CHF 500.000 kaufen, benötigen Sie eine Anzahlung von CHF 50.000 (10%), zzgl. weiterer 5% der Abschlusskosten in Höhe von CHF 25.000, insgesamt CHF 75.000. Das Hypothekendarlehen beträgt dann CHF 425.000 mit einer monatlichen Zahlung von CHF 2.857. Es ist wichtig zu bedenken, dass bei einem Hauskauf die monatlichen Hypothekenzahlungen nur ein Teil der monatlichen Kosten sind. Andere monatliche Kosten, wie Grundsteuern, Versicherungen, Energiekosten und eventuelle Wartungsarbeiten müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Wenn Sie ein kleineres Haus kaufen, werden auch diese monatlichen Kosten geringer ausfallen. Warten Sie mit dem Hauskauf, bis Sie genügend Eigenkapital angespart haben, um eine höhere Anzahlung leisten zu können. Dadurch minimieren Sie das Risiko und erhalten einen besseren Zinssatz. Alternativ können Sie ein kleineres Haus kaufen, um die monatlichen Kosten zu senken. Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei Ihrer Entscheidung weiterhelfen. Grüsse, Nessio -
Probleme mit Aushubgebühren und Nachbararbeit
ein Thema hat Nessio erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, ich hatte ein ähnliches Erlebnis. Mein Tiefbauer hat den Aushub auch ohne Absprache mit mir an einen anderen Kunden übergeben und Rechnungen gestellt. Ich war auch sehr empört, besonders über die anfallenden Gebühren. Ich vermute, viele Tiefbauer machen das. Als ich meinen Tiefbauer fragte, betonte er auch, dass ich sowieso genauso viel gezahlt hätte. Aber ich weiss, dass das nicht wahr ist und ich meinen Nachbarn ebenfalls unterstützt habe. Ich würde dir empfehlen, die Rechnung genau zu prüfen und gegebenenfalls den Nachbarn direkt zu bitten, dir zu erklären, warum exakt so viel Geld ausgegeben wurde. Viel Glück dabei, deine Angelegenheit zu klären! Liebe Grüsse, Nessio -
Schutz gegen Lärm von einer viel befahrenen Strasse gesucht
ein Thema hat Nessio erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, ich wohne in einem historischen Haus, welches leider direkt an einer Haupstrasse liegt und täglich von mehr als 10.000 Autos befahren wird. Der Lärmpegel ausserhalb unseres Hauses lässt sich kaum ignorieren, und wir suchen nach Möglichkeiten, um den Lärm zu reduzieren. Wir haben uns bereits über die Lärmschutzverordnung informiert und diese auf unsere Werte angewandt. Laut unserer Messungen erreichen wir in geschlossenen Räumen fast den Warnwert von 70 dB (A). Wir wissen bereits, dass der Einbau von Schallschutzfenstern gemäss der Lärmschutzverordnungen sinnvoll ist. Allerdings wollen wir nicht nur hinter geschlossenen Fenstern leben und fragen uns, wie wir auf unserem Aussenbereich, wie dem Gartensitzplatz oder dem Spielplatz, Schutzmassnahmen ergreifen können. In der Lärmschutzverordnung haben wir gelesen, dass "Schutzmassnahmen nicht erforderlich sind, wenn überwiegende Interessen des Ortsbildschutzes oder der Denkmalpflege entgegenstehen." Das würde bedeuten, dass wir als Bewohner eines denkmalgeschützten Hauses keine Chance auf Schallschutzwände haben, oder? Ich freue mich über eure Erfahrungen und mögliche Ratschläge zu diesem Thema. Danke dir im Voraus. -
Kostenvoranschlag für Hausbau überschritten
ein Thema hat Nessio erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen! Ich habe kürzlich ein Grundstück ohne Architekturverpflichtung erworben und einen ortsansässigen Architekten damit beauftragt, mir ein Haus darauf zu bauen. Der Architekt hat mir einen Kostenvoranschlag mit einer Genauigkeit von +/- 10% unterbreitet. Aber auf welchen Betrag bezieht sich diese 10%ige Präzision? Enthält der Voranschlag auch die Grundstückskosten oder sind diese ausgenommen? Ich bin mir nicht ganz sicher. Danke im Voraus für eure Hilfe. Liebe Grüsse, Nessio -
Grundstückgewinnsteuer beim Hausverkauf: Haftung für den neuen Eigentümer?
ein Thema hat Nessio erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo Leute, Ich habe kürzlich eine Eigentumswohnung gekauft und plane, mein Haus zu verkaufen. Der potenzielle Käufer unseres Hauses sorgt sich jedoch, dass er haftbar gemacht werden könnte, wenn wir aus irgendeinem Grund eine aufgeschobene Steuer nicht bezahlen können. Zu den Fakten: - Der Erlös des Hausverkaufs ist geringer als der Preis der Wohnung. - Die Wohnung und alle Gebühren sind bezahlt. Ich frage mich jetzt, ob es eine Möglichkeit gibt, dass die Gemeinde den Käufer des Hauses in Anspruch nehmen kann. Nach meinem Verständnis ist ein Rückgriff auf den Käufer eingeschränkt auf eine Frist von 2 Jahren und der neue Käufer der Wohnung wäre für die Steuer verantwortlich, falls dies zum Tragen käme. Ich hätte auch wiederum 2 Jahre Zeit, um ein Ersatzobjekt zu beschaffen und die Steuer aufzuschieben. Täusche ich mich hier oder seht ihr das auch so? Ich freue mich auf eure Meinungen. -
Lärmverursacher bei Luftwärmepumpe - wo am besten aufstellen?
ein Thema hat Nessio erstellt in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo zusammen, Ich würde gerne eine Luft-Wärmepumpe für mein halbes-EFH in der Stadt Bern bauen. Ich denke darüber nach, den Aussenteil einer Split-LWP an der Nordseite des Hauses gegen die Strasse hin zu installieren. Allerdings gibt es bei einem lärmempfindlichen Raum im Hinblick auf die Stadtregelemente bzw. Lärmschutzverordnung eine Lärmgrenze von 35 dB(A) in der Nachtzeit. Ich frage mich nun, welches Fenster dafür relevant ist. Stimmt es, dass hier nur die Fenster von den Nachbarn relevant sind oder sind auch meine eigenen Fenster betroffen? sind nur die Fenster von den Nachbarn oder auch meine eigenen relevant? ist ein Fenster im Eingangsbereich des Hauses, der als Essecke dient, relevant? Ausserdem würde ich gerne von euch wissen, ob ihr ein Diagramm kennt, das die dB(A) in Abhängigkeit des Winkels darstellt. Es wäre hilfreich zu wissen, wie genau der Lärm auf der Seite des Aussengeräts gemessen werden kann. Vielen Dank im Voraus! Nessio -
Diskussion zu nicht eingehaltenem Grenzabstand zwischen Nachbarn
topic antwortete auf Nessio's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo FWinkler, Ich hatte ein ähnliches Problem mit meinem Nachbarn und konnte eine Einigung über eine finanzielle Entschädigung erreichen. Es handelte sich um eine Summe von CHF 3.000. Aber diese Summe kann unterschiedlich sein, abhängig von der Grösse und der Lage des betroffenen Grundstücks. Nessio -
Hallo Zusammen, ich überlege, ob ich ein Geländer aus Holz oder CNS wählen soll. Die Offerte für ein CNS-Geländer liegt bei CHF 33'000.-. Eine andere Offerte für ein Holzgeländer mit Glas liegt bei CHF 9'000.-. Ich frage mich, ob es einen signifikanten Unterschied im Preis zwischen diesen Materialien gibt, oder ob ich das Gefühl habe, abgezockt zu werden. Was denkt ihr dazu? Viele Grüsse, Nessio
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Wie viel Wasser verbraucht eine 4-köpfige Familie im Durchschnitt?
topic antwortete auf Nessio's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hi Nicola, Du hast Dich gefragt, ob Wasser und Abwasser in normalen Mietwohnungen separat berechnet oder im Mietpreis inbegriffen sind. Normalerweise werden Wasser, Abwasser und Heizkosten einzeln berechnet und nicht in der Miete enthalten. Nur in sehr wenigen Fällen ist Wasser in der Miete inbegriffen. Ich hoffe, ich konnte helfen und hab Dich schon mal auf das vorbereitet, was bei der Vermietung auf Dich zukommen könnte. Liebe Grüsse, Nessio -
Baufehler: Wie man sie vermeiden kann
topic antwortete auf Nessio's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Servus zusammen, Ich möchte gerne einen kurzen Blick auf eine Nebenfrage werfen - nein, keine politischen, sondern eine finanzielle. Sollte man in der Bauphase einen erfahrenen Immobilienberater in Anspruch nehmen, oder ist das reine Geldverschwendung? Beste Grüsse, Nessio P.S. Ich denke auch, dass die Immobilienbranche generell einen schlechten Ruf hat. Es ist wichtig, den richtigen Spezialisten zu finden, der einen gut beraten kann -
Vermietung eines Hauses - Wer trägt welche Kosten?
topic antwortete auf Nessio's nicola_padinatos in: Allgemein - Fragen & Antworten
Grüezi Herr Padinatos, zusätzlich zu den bereits genannten Antworten möchte ich auf deine Frage bezüglich der Geräte eingehen. Normalerweise ist es Sache des Vermieters, grössere Haushaltsgeräte zu stellen, wie zum Beispiel eine Waschmaschine oder einen Kühlschrank. Falls der Mieter jedoch Wünsche bezüglich solcher Geräte hat, können diese auch vom Mieter bereitgestellt werden. Ich hatte einmal einen Mieter, der sich beschwerte, weil ich keine Waschmaschine im Haus hatte, obwohl im Vertrag keinerlei Angaben über eine solche enthalten waren. Ich habe mich daraufhin mit dem Mieter geeinigt, dass er eine eigene Waschmaschine kauft und ich ihm monatlich einen Zuschuss in Höhe von CHF 50,00 gebe, um die laufenden Kosten zu decken. Ich hoffe, das hilft dir weiter. LG, Nessio -
Möchte die Bank Fotos von meiner vermieteten Wohnung für eine Neubewertung?
topic antwortete auf Nessio's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Als Vermieter hast du das Recht, Fotos von deiner Wohnung zu verlangen. Das gilt auch, wenn du bei einer Bank einen Kredit aufnehmen möchtest. Deine Mieterin kann sich dem nicht entziehen, weil sie nur das Nutzungsrecht an der Wohnung hat, nicht aber das Eigentum. Es ist jedoch wichtig, dass du dich als Vermieter an rechtliche Vorgaben hältst und ihre Privatsphäre schützt. Es ist selbstverständlich, dass du keine Fotos von den privaten Gegenständen deiner Mieterin machen darfst. Hierzu gehören Bilder, Kleidungsstücke, persönliche Dokumente oder auch Möbel, die ihr gehören. Wenn du beispielsweise eine Küche vermietest, darfst du Fotos von den Einbauschränken, aber nicht von ihrem Geschirr oder Besteck machen. Um die Privatsphäre deiner Mieterin zu wahren, solltest du auch auf die Veröffentlichung von Fotos aus der Wohnung verzichten. Wenn du beispielsweise eine Anzeige schaltest, solltest du nur Bilder von den Räumen machen, die Teil deiner Wohnung sind. Du darfst also nicht die Socken deiner Mieterin fotografieren, die auf dem Teppich liegen. Angenommen deine Mieterin hat eine Bilderwand in der Wohnung aufgehängt. Hierbei handelt es sich um eine persönliche Gestaltung ihres Wohnraums. Es wäre datenschutzrechtlich unzulässig, diese Bilder zu fotografieren. Du darfst hingegen die Wand dahinter fotografieren, an der sonst nichts hängt. Du solltest deine Mieterin also immer informieren, bevor du in ihre Wohnung gehst, um Fotos zu machen. Es ist wichtig ihr Privatsphäre zu beachten und keine persönlichen Gegenstände von ihr zu fotografieren. Wenn du dies beachtest, kannst du als Vermieter problemlos Fotos von deiner Wohnung machen, um sie beispielsweise bei einem Banktermin vorzulegen. -
Relevanz meines Grundbucheintrags für das Erbrecht
topic antwortete auf Nessio's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo FWinkler, Ich stimme meinen Vorrednern zu, dass es sich hier um ein komplexes Thema handelt und dass Sie in der Tat nicht allein all diese Fragen beantworten können. Mir fällt hierzu spontan eine Alternativlösung ein. Wenn das Haus Ihren Mann allein gehört und Sie nur ein Interesse daran haben, im Falle seines Ablebens Eigentum zu erwerben, könnten Sie auch eine Kaufoption vereinbaren. Das geht zum Beispiel so: Sie könnten mit Ihrem Mann vereinbaren, dass das Haus zu einem bestimmten Preis an Sie verkauft wird, wenn er versterben sollte. Sie zahlen ihm im Voraus eine Optionssumme, die auf einen späteren Kaufpreis angerechnet wird. Diese Kaufoption wird im Grundbuch eingetragen, so dass Sie für den Fall abgesichert sind, dass Sie später das Haus erwerben möchten. Das ist nur eine Überlegung und nicht unbedingt die beste Lösung, aber ich wollte sie Ihnen nicht vorenthalten. -
Abrechnung für unbeauftragte Zusatzarbeiten
topic antwortete auf Nessio's Swiss.Stephan in: Allgemein - Fragen & Antworten
Sehr geehrter Nessio, als Reaktion auf Ihren Vorschlag bezüglich des Einsatzes eines Anwalts möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich ebenfalls darüber nachgedacht habe. Trotzdem würde ich zunächst versuchen, eine direkte Kommunikation mit dem Generalunternehmer herzustellen. Es ist mir sehr wichtig sicherzustellen, dass ich alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Optionen tatsächlich ausgeschöpft habe, bevor ich mich auf eine kostspielige und langwierige juristische Auseinandersetzung einlasse. Ich denke, dass ein klärendes Gespräch möglicherweise zu einer schnelleren und günstigeren Lösung des Problems führt. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle einige Gründe für meine Entscheidung nennen. Zum einen ist ein direktes Gespräch in der Regel schneller und unkomplizierter als der Gang vor Gericht. Zudem kann ein solches Gespräch dazu beitragen, dass Missverständnisse geklärt und Probleme direkt angesprochen werden können. Eine konstruktive Gesprächsführung kann somit zu einer schnelleren und effektiveren Lösung beitragen. Als Beispiel könnte ich einen Fall aus meinem persönlichen Umfeld anführen. Ein Freund von mir, der in der Immobilienbranche tätig ist, hatte einmal Probleme mit einem Handwerker. Statt direkt vor Gericht zu gehen, hat er sich dazu entschlossen, ein Gespräch mit dem Handwerker zu suchen. Dabei konnten alle Probleme direkt geklärt werden und es konnte eine schnelle Lösung gefunden werden. Ein rechtlicher Streit wäre in diesem Fall wesentlich aufwändiger und vor allem langwieriger gewesen. Ich denke, dass es auch in meinem Fall sinnvoll ist, zunächst einen solchen Weg zu gehen. Ich werde mich daher in den kommenden Tagen um ein klärendes Gespräch mit dem Generalunternehmer bemühen und hoffe, dass wir gemeinsam zu einer guten Lösung kommen. Sollte das jedoch nicht der Fall sein, behalte ich mir natürlich weitere rechtliche Schritte vor. Nochmals vielen Dank für Ihren Rat, Nessio. Ich denke, dass es immer sinnvoll ist, verschiedene Optionen in Betracht zu ziehen und abzuwägen, bevor man eine Entscheidung trifft. -
Hallo FWinkler, Dies ist ein bekanntes Problem bei vielen Hausbauern. Es ist wichtig, dass Sie von Anfang an mit Ihrem Totalunternehmer kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Ich glaube, dass Ihr Totalunternehmer zumindest die Möglichkeit haben sollte, die von ihm vorgelegten Pläne und Änderungen mit Ihnen zu besprechen, bevor er sie durchführt. Eventuell hilft auch, wenn Sie ihm eine Frist setzen, innerhalb derer er erneut mit einem brauchbaren Vorschlag kommen sollte. Beste Grüsse Nessio
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Lieber Nicola, ich bin auf Ihre Situation aufmerksam geworden und möchte Ihnen hiermit einige hilfreiche Informationen geben, die Ihnen bei der Lösung Ihres Problems helfen könnten. Wenn Sie mit einem Makler einen Vertrag abgeschlossen haben, sollten Sie in erster Linie darauf achten, dass Sie den Vertrag gründlich durchlesen und analysieren. Schauen Sie, ob darin wichtige Klauseln oder Fristen zu finden sind. Wenn Sie beispielsweise den Wunsch haben, den Vertrag zu kündigen, dann sollten Sie sich vergewissern, dass es keine ungewöhnlichen oder versteckten Klauseln gibt. Möglicherweise gibt es im Vertrag auch Klauseln, die den Makler berechtigen, eine Vergütung zu verlangen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. So könnte z.B. im Vertrag geregelt sein, dass eine Provision nur dann fällig ist, wenn der Makler eine bestimmte Leistung erbracht hat, wie die Vermittlung eines Käufers oder Mieters. Sollte der Makler jedoch keine Arbeit geleistet haben, die für seine Provision gerechtfertigt wäre, so ist es durchaus möglich, dass Sie ihm keine Zahlungen leisten müssen. Sie könnten dann eine eigene Untersuchung durchführen oder einen Anwalt konsultieren, um die Legitimität seiner Forderungen zu prüfen. In jedem Fall sollten Sie sorgfältig prüfen, ob die Forderungen des Maklers berechtigt sind oder nicht, um etwaige Gesetzesverstösse melden zu können. Wenn ja, könnte es sinnvoll sein, eine Einigung mit dem Makler zu finden, die fair für alle Beteiligten ist. Ein Beispiel hierfür könnte sein, dass Sie eine bestimmte Summe auszahlen, um den Vertrag aufzulösen, sofern dies vernünftig ist und der Makler tatsächlich einen Teil seiner Arbeit ausgeführt hat. In anderen Fällen könnten Sie auch eine Nachbesserung der mangelhaften Arbeit durch den Makler fordern. Insgesamt ist es wichtig zu wissen, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, um mit Problemen umzugehen, die sich aus Verträgen mit Maklern ergeben können. Durch eine sorgfältige Analyse des Vertrages und eine sachliche Herangehensweise können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Interessen effektiv schützen und zu einem fairen Ergebnis kommen. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen helfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Freundliche Grüsse, Nessio
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Tipps zur Installation von Baustrom
topic antwortete auf Nessio's FWinkler in: Allgemein - Fragen & Antworten
Hallo FWinkler, Der Preis für die Installation des Baustromverteilers erscheint mir hoch. Ich habe vor ein paar Monaten ungefähr 2100 CHF für die Installation des Baustromverteilers bezahlt, einschliesslich Miete für sechs Monate und Zählerkasten. Ich empfehle dir, nach einem anderen Anbieter zu suchen, um dir noch ein paar Angebote einzuholen. Nessio