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Sieberbord

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Alle erstellten Inhalte von Sieberbord

  1. http://www.putzheld.ch kann ich empfehlen, oder sonst mal die Inserate auf den Kleinanzeigen durchgehen, wie z.B. Tutti.ch oder Anibis.ch. Da findet man immer lokale Kräfte aus der Nachbarschaft welche man ansprechen kann. Mir wäre das lieber als via eine Agentur zu gehen. Ich glaube die Putzfrauen sind auch einfach motivierter wenn man sie direkt anspricht. Ausserdem müsst ihr euch überlegen - wenn jemand die Selbständigkeit in einer solchen Branche nicht gebacken kriegt (wo's ja leider nicht viel braucht, damit man mitmischen kann), dann wird der auch sonst nicht viel gebacken kriegen. Wenn aber jemand in einem solchen Business, wo auch der Wettbewerb so hart ist, länger überleben kann - dann wird diese Person sicher Qualitäten haben, die man auch in seinem Haushalt erleben möchte. Think about it!
  2. Sorry aber ich verstehe das Konzept nicht ganz, was ist daran Freestyle?
  3. Also ich hab beim mir im Quartier in Bachenbülach (und Quooker hat sogar seinen Sitz bei uns in der Gemeinde, grad bei der Autobahnausfahrt) keinen gefunden, der sowas verbaut hat. Ich finde es grundsätzlich noch ein cooles Feature - aber evtl. sind wir hier die drüber disktutieren einfach im falschen Segment. Evtl. ist das halt eher was für Leute wo Geld keine Grosse Rolle mehr spielt, Doppelverdiener oder so. Ich finds cool, aber dann CHF 2'000.- für sowas ausgeben würde ich auch nicht. Was ich noch nicht ganz gechecket habe, ist das mit den Wartungsarbeiten. Die gibts es vermutlich auch?
  4. Grundsätzlich gibt's ja nicht den "richtigen Preis", auch wenn viele das mit ihren "Richtlinien" etc. gerne so hätten. Der Preis ist grundsätzlich Verhandlungssache. Darum glaube ich auch nicht, dass es der richtige Weg wäre, hier irgendwelche Verbände, Handwerker oder Architekten zu Wort kommen zu lassen. Viel wichtiger wäre, dass die Bauherren selber Erfahrungswerte austauschen - bei welchen Arbeiten ist was sinnvoll? Welche Positionen sind notwendig, welche nicht? usw. Schlussendlich muss ja jeder Bauherr auch selber wissen was er will, manchmal ist günstig auch ok!
  5. Warum unbedingt selber anstellen - ich würds über ne Firma machen, dann ist alles geregelt...
  6. Hat jemand von euch evtl. schon mit diesen hier gearbeitet: http://www.mamiexpress.ch
  7. Welche Putzfrauenagenturen in der Schweiz kennt ihr, welche könnt ihr empfehlen??
  8. Hallo Miteinander, Evtl. eine doofe Frage, aber kann ich überhaupt als Privater ein Baugesuch eingeben? Oder brauchts dafür nen Architekten? Danke für die Hilfe Siebermän
  9. Sieberbord

    Möbel nach Mass

    http://www.moebelmanufaktur.ch/
  10. Online-Shops. Gerade bei den Herstellern von Baustoffen und Bauteilen glaube ich gibts potente Partner. Die meisten funktionieren aber sehr klassisch, also mit regionalem Vertrieb, Showroom's, etc. Ob diese dann unbedingt Partner werden solllen oder können weiss ich nicht...., weil vermutlich der Sanitär Händler aus Unterpfupfigen im Aargau kein grosses Interesse hat an einer schweizweiten Zielgruppe wie sie hier im Forum anzutreffen ist. Aber gerade bei Online-Shops für den Baubereich, welche auch in der Schweiz tätig sind, sehe ich ein grosses Potential. Wenn einer es noch schlau macht, und wirklich gute Konditionen anbietet, z.B. auch Spezialrabatt für bawos.ch Members oder so, dann sehe ich ganz grosses Potential
  11. Ich als Unterländer kann dir sagen: Es ist zum grössten Teil eine Einstellungssache. Ich habe mit dem Fluglärm auch in Opfikon kein Problem. Auf der anderen Seite habe ich schon hin Bülach gewohnt, und Leute berichteten mir dort, dass sie jeden Morgen vom Flugzeug geweckt werden. Ich habe da gar keine Flugzeuge gehört... Setz dich doch einfach mal Morgens und Abends ne Stunde vor's Haus!
  12. Absolut. Da kommen mir nur die Kohleschaufler der Dampfloks in den Sinn. Die waren auch gegen die Elektrifizierung der Bahn. Heute wirkt das absurd. Ich persönlich finde UBER super, allerdings ist z.B. Sicherheit bei den Fahrern schon ein Thema an dem sie scheitern könnten. Da gibt es ja tatsächlich grosse Unterschiede. Ob das Schweizer Gesetz hier wirklich zeitgemäss ist, wage ich zu bezweifeln, aber grundsätzlich finde ich eine gewisse Reglementierung in diesen Bereich sinnvoll. Was ich überhaupt nicht verstehe ist, warum die Fahrer auf die Strasse gehen. Die werden ja selber ausgepresst wie Zitronen von denjenigen welche die Lizenzen erworben haben, z.B. für den Flughafen Zürich. Mit UBER wären Sie frei, und würden ziemlich sicher auch mehr verdienen. Na ja, we'll see.
  13. Hallo Reto, wenn sich einer querlegt wird oft nur behauptet, dass Einstimmigkeit notwendig ist, um so Beschlüsse zu blockieren. Schau dir mal den Art. 647 lit. E des StWG an, vielleicht hilft dir das weiter. Ausserdem kann man sich bei einem Hauseigentümer-Verein oder einer Rechtsschutzversicherung (falls man eine hat) beraten lassen. Gruss
  14. Hallo zusammen, Reto, du schreibst, dass sich derjenige der den Spielzeugkasten aufstellen will, dies ausdrücklich von dreien der vier Eigentümer hat bewilligen lassen. Damit das rechtskräftig wird, muss darüber die Eigentümerversammlung abstimmen und das muss einstimmig sein. Sonderrechte kann man nicht nur einem Eigentümer einräumen. Man kann es zwar dulden, aber sobald einer dagegen ist, muss der Kasten weg. Auch die privaten Möbel in gemeinschaftlichen Abstellräumen müssen entfernt werden. Bezüglich des Veloraums, wie viele Fahrräder dort abgestellt werden dürfen, muss ebenfalls bei der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Ob das nach Wertquote oder nach Anzahl der Bewohner entschieden wird, ist gleichgültig. Es können nur so viele Fahrräder abgestellt werden, wie der Raum Platz bietet. Es besteht auch die Möglichkeit, jeder Einheit bestimmte Plätze zuzuweisen oder auf den gesunden Menschenverstand hoffen... Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen. Gruss
  15. es stimmt, was baldrian schreibt. Die Qualitätsstufen beziehen sich auf den Putz. Bei ihm ist es eben die Qualitätsstufe Q3. In deinem Baubeschrieb kannst du ersehen, welche Qualitätsstufe du hast. Ich kenne ja nicht deinen Vertrag bin aber davon überzeugt, dass du auch ein Recht auf Mängelbehebung hast. Ich würde alle Mängel die du feststellst notieren und falls diese über der Norm sind beheben lassen. Stellst du nur minime Mängel fest wie beispielsweise irgendwo ist etwas zu viel Farbe drauf oder eine Leiste ist nicht ganz gerade, würde ich diese selber beheben. Das spart dir dann viel Ärger und Zeit. Stellst du jedoch fest, dass Malerarbeiten durchgängig mangelhaft ausgeführt wurden oder beispielsweise Schränke nicht korrekt montiert wurden, sind dies offensichtliche Mängel, bei denen du darauf bestehen kannst, dass diese behoben werden, auch wenn der GU behauptet, dass dies keine Mängel seien. Ich würde auch eine Frist setzen, in der diese Mängel behoben werden müssen.
  16. Ich habe es ja begriffen. Ich wollte ursprünglich nur wissen, ob das allgemein üblich ist, dass bei einem Verkauf ab Plan die Größe, also die Quadratmeterzahl, nicht im Vertrag eingetragen wird. So steht beispielsweise im Vertrag, dass der Baubeschrieb und die Pläne einen wesentlichen Bestandteil des Kaufvertrages darstellen und dem Käufer als Grundlage dienen. Sollten diese voneinander abweichen sind die Angaben im Baubeschrieb relevant. Außerdem steht noch drin, dass nur das tatsächliche Mass des Gebäudes verbindlich ist, da Massabweichungen gegenüber Plänen immer vorkommen können.
  17. Hello Anrig, Du schreibst, dass im Plan ausser der Wohnungsgrösse auch noch andere Angaben stehen. In unserem Plan wird nur die Anzahl der Zimmer angegeben. Die Grösse in Quadratmeter ist weder für die einzelnen Zimmer noch von der ganzen Grösse der Wohnung angegeben. Diese Angaben findet man nur in der Verkaufsdokumentation. Die Beschreibung ist von der Bank geprüft und für guten Standard befunden worden. Da wir schon lange mit dieser Bank zusammen arbeiten (war nicht die Kantonalbank), gehe ich davon aus, dass die Prüfung auch seriös war. Deshalb erwarte ich auch vom Verkäufer, dass ich die Wohnungsgrösse erhalte, für die ich bezahlt habe und die aus der Verkaufsdokumentation ersichtlich ist. Wie soll ich das aber wissen, wenn die Quadratmeter im Vertrag nicht angegeben sind? Der Verkäufer wird allerdings als seriös beschrieben und auch die Bank bestätigt das.
  18. seit kurzem bin ich auch hier im Forum und habe festgestellt, dass viele Fragen hier sehr hilfreich beantwortet wurden. Nun habe ich auch eine Frage. Es ist nun so, dass wir ein Stockwerkeigentum erworben haben, das noch gebaut werden muss. Der Kauf ist ab Plan und der Einzug soll im Jahr 2016 sein. Bei Unterzeichnung des Vertrages wunderte es mich, dass im Vertrag nirgendwo die Grösse der Wohnung, sprich Quadratmeterzahl, angegeben ist. Auf Nachfrage wurde uns erklärt, dass es bei einem Kauf ab Plan nicht üblich sei, dies im Vertrag auszuweisen und somit wurde der Vertrag von uns unterschrieben. Auch die Bank hatte keine Einwände und befand den Vertrag als in Ordnung. Die Baubeschreibung ist auch ausführlich, jedoch ohne Quadratmeterzahlen, was mich sehr irritiert. Sollte die Wohnung am Ende nun kleiner sein, als es in der Verkaufsdokumentation angegeben ist, kann man in diesem Fall eine Minderung verlangen und worauf könnte ich mich beziehen? Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es normal ist, dass im Kaufvertrag keine Quadratmeter angegeben werden sonder nur die Zimmeranzahl und die Wertquote. Ich bin gespannt auf Eure Antworten.
  19. Du, solange es die Leute zahlen! Ich habe manchmal das Gefühl, bei den Leuten setzt der gesunde Menschenverstand aus, wenns um den Traum vom Eigenheim geht. Bei jeder Salatgurke im Migros für 1.15 wird über den Preis heftig diskutiert. Aber ob dann die Eigentumswohnung für 1.7Mio CHF auch den Preis wert ist, oder eben doch nur 1.3Mio CHF - das scheint dann irgendwie keine Rolle mehr zu spielen. Gott Sei Dank ist es momentan so, dass die Banken relativ defensiv unterwegs sind und realistisch schätzen. So kommt dann spätestens beim Gang zu Bank der eine oder andere Fantasie-Preis zum Vorschein :-)
  20. Anteil, Ausstattung & Nutzung: http://bawos.ch/berechnung-der-wertquoten-im-schweizer-stockwerkeigentum/
  21. Soweit ich das gesehen habe ist der Garten zwingend ein gemeinschaftlicher Teil - steh auch hier im Artikel: http://bawos.ch/stockwerkeigentum-schweiz-sonderrecht-balkon/
  22. Also wenn ich das richtig erfasst habe, ist die Aussenseite des Balkons zwingend ein gemeinschaftlicher Teil der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Der Innenteil des Balkons jedoch, der ist Sonderrechtsfähig. Das heisst die Versammlung kann bestimmen, dass du den Innenteil im Sonderrecht nutzen kannst. Also alleine für dich wie wenn du der alleinige Eigentümer wärst. Zumindest steht das auch aktuell im Magazin http://bawos.ch/stockwerkeigentum-schweiz-sonderrecht-balkon/
  23. Grüezi Mitenand, Wo kann man genau nachschlagen was mal in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft in Bezug auf den Balkon alles darf und was nicht? Danke für die Rückmeldungen
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