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penska

Wohnraumerweiterung mit Wintergarten

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In den Thema bin ich jetzt detailliert nicht so zuhause, aber ich denke man muss die lokalen Bestimmungen berücksichtigen. 

Wie du ja richtig sagst, braucht es für den Wintergarten ein Baugesuch. Und ob dieses Baugesuch nun bewilligt wird oder auch nicht, entscheidet ja die Baukommission der Gemeinde. Diese Gemeinde-Kommission wiederum stützt sich auf die geltenden Regeln für dieses Grundstück. Da gibts als erstes mal den Grundbucheintrag, wo z.B. drinsteht was man machen darf und was nicht. Also bestehend Beschränkungen. Und dann gibts evtl. noch Gemeinde- oder Kantonale Vorschriften, was auf diesen Grundstück überhaupt möglich ist. Also z.B. Ausnützung, Dachform, etc. 

Also im Zweifelsfalle würde ich einfach mal ne Eingabe machen, danach weiss man mehr. 

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Am 22.1.2018 um 11:33 schrieb meskaa:

Ja, was auch noch ne Möglichkeit wäre, wäre das Projekt für deinen Wintergarten grad direkt mit einem entsprechenden Unternehmer anzuschauen. Wintergarten-Bauer wie z.B. die Wigasol o.ä. sollten m.E. gut Bescheid wissen, was geht und was nicht.

Kann ich nur bestätigen. Für einen Wintergarten brauchst du in der Regel keinen Architekten oder Bauleiter, der Unternehmer weiss das bestens Bescheid. 

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Gast
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