Brassel Geschrieben July 6, 2018 Melden Share Geschrieben July 6, 2018 Hi Leute, Ich brauche eure Unterstützung. So habe einen Garten übernommen im Kanton St. Gallen.In diesem Garten wurde in den letzten Jahren nicht gemacht. So ist er auch sehr verwildert. Jetzt muss ich Hand anlegen und auch ein Baum stört mich. So wollte ich morgen beginnen. Aber mein Nachbar meinte, zum Baum fällen, da muss ich eine Bewilligung haben. Jetzt bin ich etwas verunsichert. Hat mein Nachbar recht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hilfiker Geschrieben July 6, 2018 Melden Share Geschrieben July 6, 2018 Ja, dein Nachbar hat recht. Zum Baum fällen musst du eine Bewilligung haben. Die bekommst du beim Amt für Baubewilligung in der Neugasse 3. Hier ist ein Foto von der Einfahrt. Dieses Gesetzt gilt seit dem 1. Oktober 2017. Heute am Freitag ist jedoch nur bis 16.30 Uhr offen. Ansonsten bis 17.00. Einfach dort vorbei schauen und dann bist du auf der sicheren Seite. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pavle Geschrieben July 6, 2018 Melden Share Geschrieben July 6, 2018 Hoi Zämä, Das ist nicht generell so, dass du für jeden Baum fällen eine Baubewilligung vorweisen musst. Aber es ist schon richtig und erkundige dich auf diesem Amt. Die helfen dir gern weiter. Es ist auch von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Aber oft entscheiden auch die Gemeinden und auch unterschiedlich. So kann es sein, dass eine Rodung bei einem verwilderten Garten untersagt wird. Andere Gemeinden sind da grosszügiger. Hier muss der Baum in dem Zonenplan eingezeichnet sein. Ist das der Fall. Dann ist eine Bewilligung erforderlich. Wird das Unterlassen, dann entstehen zusätzliche Kosten und Stress auch noch. BG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
meskaa Geschrieben July 13, 2018 Melden Share Geschrieben July 13, 2018 Grundsätzlich brauchts dafür keine Bewilligung. Dazu gibts im Magazin noch keinen Artikel, was aber die Kosten beim Baum fällen sind, kannst du hier nachlesen: Baum fällen Kosten Martin-Flow 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Martin-Flow Geschrieben July 13, 2018 Melden Share Geschrieben July 13, 2018 Ne braucht keine Bewilligung. Wieso auch? Ist ja kein Gebäude... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Reto Geschrieben July 13, 2018 Melden Share Geschrieben July 13, 2018 vor 8 Minuten schrieb meskaa: Grundsätzlich brauchts dafür keine Bewilligung. Dazu gibts im Magazin noch keinen Artikel, was aber die Kosten beim Baum fällen sind, kannst du hier nachlesen: Baum fällen Kosten Den Artikel hast du vergessen: http://bawos.ch/baum-faellen-kosten-diese-5-faktoren-bestimmen-den-preis/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ilja Geschrieben July 13, 2018 Melden Share Geschrieben July 13, 2018 Wenn man fürs Baum fällen tatsächlich ne Bewilligung brauchen würde, dann bräuchte man ja fürs pflanzen auch eine... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Remo Geschrieben July 22, 2018 Melden Share Geschrieben July 22, 2018 Am 13.7.2018 um 21:38 schrieb Ilja: Wenn man fürs Baum fällen tatsächlich ne Bewilligung brauchen würde, dann bräuchte man ja fürs pflanzen auch eine... Es kommt auf die Größe an und wo der Baum steht. Ich hatte neulich den Förster da, weil ein Nachbar wollte, daß ich 2 Bäume, zk. 40 cm Stammumfang, fällen laß. Der Förster sagte mir, er könne dafür eine Bewilligung erteilen und machte Fotos. Natürlich heißt das nicht, daß man bei jedem Strauch oder Baum eine Bewilligung brauch zum Fällen. Wer einen kleinen Obstbaum fällen will, den er selbst mal pflanzte, das ist bewilligungsfrei. Aber wenn man einen großen Walnußbaum, der schon jahrzehntelang auf dem Grundstück steht und entsprechend groß ist, dann bedarf es einer Bewilligung. In Thusis z. B. muß man für eine Pflanzung einer Hecke oder für dasn Roden einer Hecke eine Bewilligung einreichen. Finde ich bescheurt, ist aber so. Es kann jede Gemeinde auch noch separate Vorschriften erlassen. In der Nachbargemeinde Cazis sind sogar die Gartenbepflanzungen vorgeschrieben. Auszug aus dem Baugesetz, Zitat: "Bepflanzungen sind mit ortstypischen Pflanzen durchzuführen." Also, wenn Sie dort auf die Idee kommen, irgendeine Palme oder sowas in den Garten zu setzen oder Bambus, dann kann es Ihnen passieren, daß der Gemeindepräsident (er kontrolliert Gärten, war auch schon bei mir vorbeigegangen!) sagt, daß ne Palme ins TEssin gehört und nicht ortstypisch ist. Oder daß Bambus nach Japan gehört. Also wehe, Sie denken, Sie könnten da einfach ohne Bewilligung alles in den Garten pflanzen : - ) Kein Scherz leider. Nachzulesen im Baugesetz der Gemeinde Cazis: https://www.cazis.ch/Online-Schalter/Gesetzessammlung/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...