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Andrin

Wie ist beim Näherbaurecht die finanzielle Entschädigung?

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Unsere Nachbarparzelle soll bebaut werden. Dort möchte der Nachbar unmittelbar, an der Grundstücksgrenze einen Carport aufstellen. Dieser soll auch ein Begehbares Dach bekommen.

Jetzt möchte der zukünftige Nachbar von mir eine Näherbaurecht bekommen.

Ich weiss jetzt nicht, wie ich damit umgehen soll. So möchte ich mich auf keinen Fall auf mein Grundstück einschränken.:o

Wie erfolgt denn die finanzielle Entschädigung. Auf was muss ich noch achten?

Besten Dank.

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Grüezi Andrin,

Also ich gebe ein Näherbaurecht nur im beidseitigen Einverständnis. Dann hast du auch einen Nutzen.:D

Das wird dann im Grundbuch ein getragen und wenn du sicher gehen möchtest. Dann erledige das selbst.

Das muss auch alles schriftlich fixiert werden. Du musst auch klar definieren, was dieses Näherbaurecht beinhaltet. Nicht dass dann der Nachbar das Grundstück verkauft und der dann den Carport abreisst und darauf einen Hühnerstall errichtet.:ph34r:

Manchmal kann nicht so dumm gedacht werden, wie es kommen kann.

Gruss

Levin

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Zitat

Wie erfolgt denn die finanzielle Entschädigung.

Also wenn du das beiderseitige Näherbaurecht bevorzugst, dann gibt es keine Entschädigung. Ich habt ja beide etwas davon. So würde ich auch darauf verzichten, denn es soll ja ein gutes Verhältnis entstehen. Wenn du jetzt Druck auf deinen Nachbarn aufmachst, dann kann das hinderlich sein.:ph34r:

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Hi Andrin,

Ich kenne einen Fall und dort gab es eine finanzielle Entschädigung. Dort wollte der Nachbar auch ein Näherbaurecht beanspruchen. Das ist auch einseitig erfolgt. Es gab dann ein Angebot von im, dass war die Hälfte vom Baulandpreis. Die Fläche betrug 26 m mal 1,30 m und ich hatte damals zugeraten.:lol:

Mehr über das Näherbaurecht, dass kannst du hier erfahren.

http://bawos.ch/naeherbaurecht/

Es ist eben auch wichtig, dass alles genau und schriftlich fixiert wird. Das dann beim Notar einreichen, dann bist du immer auf der sicheren Seite.B)

Viele Grüsse

Franke

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