Renzo Geschrieben January 5, 2019 Melden Share Geschrieben January 5, 2019 Salü, Ich weiss ja, dass dieses Näherbaurecht schriftlich fixiert werden muss. So vermute ich, wie in vielen Dingen, gibt es dazu bestimmt eine Vorlage. Oder kann ich das mit meinem Nachbar selber gestalten? Wenn ja, was muss unbedingt dort rein? Vielen Dank für die Hilfe. BG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pavle Geschrieben January 5, 2019 Melden Share Geschrieben January 5, 2019 Zitat So vermute ich, wie in vielen Dingen, gibt es dazu bestimmt eine Vorlage. Ja, so etwas gibt es. Ich kenne das zumindest von der Gemeinde Reinach. Wenn du dich dort erkundigen möchtest, ich habe hier mal die Öffnungszeiten abfotografiert. Das nennt sich dort Dienstbarkeitsvertrag und das Anliegen muss genau beschrieben werden. Es ist oft nicht einfach. So hatte ich vor Jahren so ein Problem. Ich habe damals in das Grundbuch ein Grenzbaurecht und ein Näherbaurecht eintragen lassen. Im Näherbaurecht hatten wir uns dann auf ein beidseitiges verständigt. Damit entfiel eine Entschädigung. Am Besten ist auch ein Notar hinzu zuziehen. Das vereinfacht einiges. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Volker Geschrieben January 5, 2019 Melden Share Geschrieben January 5, 2019 Hoi Zämä, Dieses Nährbaurecht ist von Kantonen zu Kantonen unterschiedlich. Also dann zu das zuständige Bauamt vor Ort gehen. Eine Vorlage liegt im Regelfall vor und das würde ich auch in Anspruch nehmen. Alles zu dem Thema Näherbaurecht, dass kannst du hier lesen. http://bawos.ch/naeherbaurecht/ Mit deinem Vorhaben wünsche ich dir viel Erfolg. Besten Gruss Volker Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...