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Unsere Garage ist gerade erst 3 Jahr alt und das Problem scheint von Jahr zu Jahr schlimmer. Die Wände der Garage sind deutlich feucht, also so, dass man es sieht und jetzt auch Schimmel auftaucht.

 

Das Grundstück ist leicht abschüssig und offensichtlich sammelt sich hier Wasser an der Mauer. Die (Doppel) Garage hat vor 3 Jahren immerhin fast 20000 CHF gekostet und ich finde, das Problem mit der Feuchtigkeit hätte einem Profi vielleicht bewusst sein müssen. Wie lange kann ich den Schaden als Mangel anzeigen, oder ist dies mein Problem? Ich habe mich noch nicht an die Firma gewendet, denn ich wollte erst einmal die rechtliche Situation in Erfahrung bringen.

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Vorweg: Ich bin weder Rechtsanwalt noch ein Sachverständiger. Mir klingt das so als wäre die feuchte Garage als Mangel zu sehen der bereits bei der Fertigstellung vorlag aber erst jetzt für dich offensichtlich geworden ist. Eigendlich müssen Mängel innerhalb von 2 Jahren angezeigt werden, wenn ich richtig liege. Da dieser Mangel vorher nicht offensichtlich war, könnte sich die Frist in dem Fall deiner feuchten Garage verlängern. All dies kann nur mit Hilfe eines Sachverständigen geklärt werden.

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Grüessech,

 

Ich bin auch kein Anwalt und kein Bausachverständiger. Das sind die Leute, die du ansprechen musst. Das kann natürlich ein Forum nicht leisten. Wir können unsere Erfahrungen austauschen.

 

Nach der Norm SIA 118:2013 gibt es ja diese Rügefrist. Hier müssen Mängel innerhalb von 2 Jahren angezeigt werden. Verdeckte Mängel oder bewusste Mängel können innerhalb von 10 Jahren angezeigt werden.

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Gast
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