Sieberbord Geschrieben December 11, 2015 Melden Share Geschrieben December 11, 2015 Hi Zusammen, Wie ist das mit den Gartensitzplatz wenn ich eine EG Wohnung im Stockwerkeigentum erwerbe - ist der Sitzplatz dann immer zwingend auch mein alleiniger Sitzplatz, oder besteht die Gefahr das ich den doch teilen muss? Also ist der Gartensitzplatz immer im Sonderrecht beim Stockwerkeigentum? Danke und GrussSieber-Män Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziska Geschrieben December 14, 2015 Melden Share Geschrieben December 14, 2015 Der Garten ist vom Grundsatz her, ein gemeinsames Recht. Aber es kann dir ein Sondernutzungsrecht zugestanden werden. Für diese Nutzung ist eine Zustimmung der anderen Stockwerkeigentümer erforderlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Meierhans Geschrieben December 14, 2015 Melden Share Geschrieben December 14, 2015 Der Garten ist vom Grundsatz her, ein gemeinsames Recht. Aber es kann dir ein Sondernutzungsrecht zugestanden werden. Für diese Nutzung ist eine Zustimmung der anderen Stockwerkeigentümer erforderlich. Hi Franziska, ist der Garten nicht zwingend ein gemeinschaftlicher Teil des Stockwerkeigentums? Siehe auch Artikel: http://bawos.ch/stockwerkeigentum-schweiz-sonderrecht-balkon/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...