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UrsBigler

Mangel am Fenster wie verhalte ich mich?

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Hey,

Wunderbar ich habe dieses Schweizer Bauforum und muss gleich mein Problem loswerden. 

Also etwa vor einer Woche wurden bei mir die Fenster eingesetzt. Die Fensterbauer waren bei der Arbeit, als ich nach Hause kam. Schon nach kurzer Zeit wurde ich laut, eigentlich sehr laut. Haben doch diese sogenannten Fachleute meine Fensterflügel auf den Betonboden abgestellt. Normalerweise werden ja Kanthölzer oder Kartons unterlegt. Aber diese Herren nicht.

 

Dann sehe ich mir die Flügel genauer an und entdecke viele Kratzer auf der Unterseite der Rahmen. Mein GU wurde von mir sofort informiert und habe auch gleich die Geldzahlung gestoppt.

 

Der sagte aber nur lapidar, ich muss zahlen, denn bei der Bauabnahme wurde das so vereinbart. Er meinte auch, das wird durch die SIA abgedeckt. Es sieht je eh keiner.

 

Jetzt bin ich etwas ratlos und hoffe hier auf gute Hinweise. 

 

Besten Gruß  

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Hallo, das sehe ich und die auch das Gesetz anders. Der Inhaber der Firma haftet für den Schaden. Es haftet der, der den Schaden verursacht hat. Das bedeutet, er muss den Zustand des Objekt so herstellen wie er vor der schadenstiftenden Handlung war. Sollte der Inhaber der Firma auf stur schalten, würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen. Der Inhaber der Firma hat in der Regel eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese kommt für solche Schäden auf.

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Das sehe ich ähnlich. Aber ich habe auch Subunternehmen kennengelernt, die hatten keine Versicherung.

 

Jedoch hier kommt SIA 118 zum Tragen und der Mangel an zerkratzter Fenster musst du schriftlich rügen. Nicht dass der GU später behauptet, diese zerkratzten Fenster wurden bei der Reinigung so verunstaltet. Also gleich schriftlich loslegen. 

BG

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Genau der GU muss laut der SIA 118 diesen Mangel ausbessern. Ist er dazu nicht bereit, dann kann eine Minderung in der Bezahlung erfolgen. Das kann dann selbst organisiert werden. Als Beispiel die Fenster an diesen Stellen nachlackieren. Aber das muss alles schriftlich vereinbart werden. Am besten bei der Abnahme der Fenster. Auf alle Fälle kann der GU diesen Mangel übergehen und ich denke der möchte ja auch sein volles Geld sehen. 

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Hi,

Hier kommt der SIA 118 zum Tragen. Jetzt existiert dort eine Rügefrist und diese kann innerhalb von 2 Jahren angewandt werden. Das ist aber nicht zu verwechseln mit der Garantiefrist. Hier können auch Auszahlungen zurückgehalten werden. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann 5 bis 10 % der Bausumme betragen.

BG

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hallo ursbigler

 

fast das selbe ist uns passiert. seit bald 2 jahren müssen wir mit einem sprung riss im glasgelände (balkonverglasung) leben... und der wird immer grösser!!! und weder gu noch bauherr fühlen sich veratwortlich. die verwaltung tröstet uns und der gu sagt er hätte bereits eine offerte dem bauherr gesendet. <_<

versicherung hin oder her, das teil wird immer unstabiler! ich freue mich, wenn wir endlich ein eigenes haus finden!

dieter: DANKE!!! vielmals für den guten tipp, jetzt können wir "fachgerecht" mit den typen reden ;-)

 

grüsse

haussuchende

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Hi,

Diese SIA-Norm ist eben auch Bestandteil der ABB, allgemeine Bedingungen Bau. Dabei werden ergänzende Regelungen festgeschrieben. Dabei geht es um den Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen. Ich musste davon auch schon einmal Gebrauch machen und war damit auch erfolgreich.

Besten Gruß

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Hi,

Ich finde das auch interessant, denn ich kenne das Problem aus unserer Mietwohnung. Vom Vermieter wurde ein Auftrag ausgelöst und es wurden Rollläden nachträglich eingebaut. So gut, wie das ist, aber neben dem Fenster ist ein Schlitz und dort zieht es wie Hechtsuppe. Ich habe darauf den Bauleiter angesprochen und der meinte nur lakonisch, das muss so sein.

Ich lasse mir das aber nicht bieten.

Gruß

Thomas

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Hallo,

Dabei gilt die ABB in Ergänzung mit der SIA Norm. Daran sind beide Vertragspartner gebunden. Dabei werden die technischen Normen beschrieben und gelten damit als festgelegt. Jetzt kann aber die eine Seite nicht behaupten, das hier nicht die SIA Norm gilt. Das ist Unsinn, denn entweder habe ich einen Vertrag oder nicht.

 

BG

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Guten Morgen,

 

Vielen Dank für eure Antworten auf mein Problem. Leider gibt es nichts neues und keine Reaktion von denen. Wahrscheinlich wird es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinaus laufen. Aber das kostet ja wieder Geld, Zeit und Nerven.

 

Aber klein beigeben, das gibt es eben nicht.

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Hallo,

 

Mit der Versicherung ist das so eine Sache. Viele Firmen sind Subunternehmer und haben keine Versicherung. So gibt es auch keinen der etwas bezahlt. So würde ich aber als Bauherr eine Bauwesenversicherung abschließen. Die kommt dann für solche Schäden auf. Aber hier auf das Kleingedruckte achten.

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Hi,


Aber bei der Bauwesenversicherung müsst ihr auch den richtigen Tarif haben. Das ist uns so gegangen. Wir hatten auch einen Mangel an den Fliesen und die Firma wollte dafür auch nicht aufkommen. Die Bauwesenversicherung zahlte nicht, wir hätten dann noch einen Zusatztarif abschließen müssen. Das hatten wir nicht und so gab es kein Geld. Nach einem langen Hickhack haben wir uns dann mit der Firma geeinigt.


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Servus,


 


Egal das mit der Versicherung, die Baufirma ist verpflichtet, die Fenster ordnungsgemäß einzubauen. Jetzt haben sie die Fenster unsachmäßig gelagert und dabei wurden die Scheiben zerkratzt. Es ist doch keinen zuzumuten mit zerkratzten Fenstern zu leben. Die müssen den Mangel beseitigen oder eine Firma damit beauftragen, die den Mangel behebt. Es kann überhaupt keine andere Rechtsauffassung herrschen.


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Das kann ich mir vorstellen. Das ist wirklich eine harte Zeit, und wenn dann so etwas auftritt, das ist schon böse. Ich kenne einen, der ist bei seinem Hausbau um Jahre gealtert. Dort ging vieles schief und oft landeten die vor Gericht. Das schlaucht natürlich.


 


Solche zerkratzen Fenster würde ich auch nicht abnehmen.

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Gast
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