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Hallo, Seit 14 Monaten besitzen wir Stockwerkeigentum und vorher waren wir zur Miete. Jetzt bekommen wir von unserem ehemaligen Vermieter eine Nebenkostenabrechnung. Das ist jetzt schon über ein Jahr her. Ist so eine Abrechnung nach so einem Zeitraum noch zu akzeptieren? Wer kennt sich hier aus? Vielen Dank.
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Hallo, Mein Bruder hat ein Ferienhaus als Stockwerkeigentum. Er möchte es verkaufen und ich habe Interesse gezeigt. Jetzt redet er immer vom kombiniertes Stockwerkeigentum. Damit kann ich leider nichts anfangen. Wer kann mich aufklären? Vielen Dank.
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Hoi Mitenand! Etwas was immer wieder zum Thema wurde, ist das Stockwerkeigentum. Nicht jeder, vor allem in urbanen Gebieten der Schweiz, kann sich den Haustraum erfüllen. Hat aber oft ähnliche Fragen, z.B. auch bei Haushaltsgeräten etc. Ausserdem ist das Stockwerkeigentum auch rechtlich ein eigener, spezieller Bereich. Nun meine Frage: Sollen wir zusätzlich noch ein Forum einrichten speziell für das Stockwerkeigentum? Was meint ihr? Gruss meskaa
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Hallo, Wir planen, eine Wohnung zu kaufen. Jedoch bisher noch nicht die Richtige gefunden. Aber wir haben ja Zeit und somit befassen wir uns mit den Regelungen. Was bedeutet als Eigentümer die beschränkte Handlungsfähigkeit? Vielen Dank.
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Hallo, Unser Interesse gilt einer Wohnung im Stockwerkeigentum. In diesem Haus befinden sich 10 Parteien. Es gibt auch eine Umgebung mit Hecke, Erschliessungswegen und auch einen Garten. Für die Parterrewohnung gibt es ein Sondernutzungsrecht. Es existiert ein Hausausschuss, aber keine der Eigentümer kennt seine Aufgaben und Kompetenzen. Was ich mitbekommen habe, es besteht ein Problem mit dem Unterhalt der Wiesen und der Hecke. Wahrscheinlich nimmt der Gärtner seine Aufgaben nicht richtig wahr. Wir währen die Betroffenen, denn unsere Wohnung liegt Parterre und das liegt alles in unserem Blickfeld. Welche Aufgaben und Richtlinien hat eigentlich der Hausausschuss? Vielen Dank.
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Hallo zusammen, Wir möchten aus Altersgründen unser Reihenhaus in eine altersgerechte Eigentumswohnung umtauschen. Unser Haus: 6,5 Zimmer Reihenhaus mit einer Doppelgarage. Dazu einen wunderschönen Gartensitzplatz mit einem freien Blick. Suche ETW: Eine 3 bis 4 Zimmer Eigentumswohnung in der nähe der Stadt Zürich. Es muss ein Balkon vorhanden sein oder einen Gartensitzplatz. Dieser muss ruhig und sonnig sein sowie einen Blick in das Grüne haben. Auch ÖV ist nicht verkehrt. Wie gehen wir am besten vor? Hat hier jemand einen Tipp für uns?
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Hallo, Meine Schwester möchte eine Wohnung kaufen. Jetzt sind wir dabei die ganzen Verträge zu sichten. Was mir jetzt auffällt, ist, nirgends finde ich etwas über die Hausordnung. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es keine Hausordnung geben soll. Gerade bei mehreren Menschen muss das doch geregelt sein, oder? Vielen Dank für eure Antworten
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Guten Tag, wir haben eine ETW mit 5 ½ Zimmern, einem Bastelraum und einem Einstellhallenplatz und zirka 100 qm Land zur Sondernutzung. Die Wohnung befindet sich im Parterre und hat 140 qm Wohnfläche. Die Wertquote wurde für unsere Wohnung mit 190 errechnet, die wir etwas hoch finden. Wie ist das bei euch? Hat vielleicht jemand eine vergleichbare Wohnung und wie hoch, ist da die Wertquote und wie wird diese eigentlich berechnet? Vielen Dank für eure Antworten. Gruss Stefan
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Wie Eigenleistungen beim Stockwerkeigentum berechnen?
ein Thema hat Nana erstellt in: Stockwerkeigentum
Hoi zäme, vielleicht kann mir jemand hier aus dem Forum bei meiner Frage bezüglich Stockwerkeigentums helfen. Ich würde gerne wissen, wie die Eigenleistungen vom Kaufpreis abgezogen werden. Mein Vater beispielsweise hat eine Schreinerei/Zimmerei. Natürlich möchte ich dann den Boden für die Wohnung von ihm beziehen und ihn gemeinsam mit ihm verlegen. Ebenso verfahren möchte ich bei Steckdosen und Schaltern, die ich selber machen will, da ich gelernter Elektromonteur bin. Werden nun der Materialpreis und die Arbeit des Verlegers bzw. Monteurs vom Gesamtpreis abgezogen? Zum Beispiel kostet eine Steckdose im Einkauf 20.00 im Verkauf 35.00 ohne Montage. Der Verkaufspreis mit Montage würde 80.00 kosten. Müssten mir in diesem Fall nicht die 80.00 Fr. gutgeschrieben werden. Das ist doch im Kaufpreis so enthalten oder nicht? Gruss Nana -
Wann beginnen die Einzahlungen in Gemeinschaftsfond?
ein Thema hat Georg erstellt in: Stockwerkeigentum
Hallo, meine Frage bezieht sich auf den Gemeinschaftsfond, in den man bei Stockwerkeigentum in der Regel einzahlt. Werden diese Einzahlungen von Anfang an vorgenommen oder fängt man mit der Einzahlung erst später an, weil es sich ja um einen Neubau handelt. Ich stelle hier die Frage deshalb, weil in unserem Fond nur drei Jahreszahlungen drin sind, obwohl das Haus bereits 15 Jahre alt ist. Könnte es sein, dass es vor einigen Jahren vielleicht eine grössere Renovation gegeben hat, oder ist das normal? Gruss Georg -
Hallo zusammen, vor kurzer Zeit habe ich ein Stockwerkeigentum erworben. Nun bin ich etwas unsicher, was die diversen Versicherungen betrifft und unsere Verwaltung hat Ferien, so dass ich dort nicht fragen kann. Man hat mir gesagt, dass eine aargauische Gebäudeversicherung besteht, die auch das Risiko von Wasserschäden beinhaltet. Ich selbst habe eine Haftpflichtversicherung. Allerdings wurde mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass diese nicht bei Schäden am Stockwerkeigentum gelte. Angenommen mein Heizkörper würde aus unbekanntem Grund Wasser verlieren und die Wohnung unter mir dadurch einen Wasserschaden erleiden. Würden diese beiden Versicherungen diesen Schaden abdecken? Oder anders gefragt, bin ich mit diesen beiden Versicherungen genügend versichert? Danke für die Info. Gruss Walti
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Hallo, wir haben ein Problem. Ein Eigentümer hat die Wohnung mit dem Deal gekauft, dass er der Hausabwart ist, allerdings ohne eine Abstimmung der Gemeinschaft. Nachdem alle Wohnungen verkauft und bezogen waren, mussten wir feststellen, dass diese Person für diesen Posten nicht geeignet ist, da er sehr streitsüchtig etc. ist. Wie kann man nun diesen Eigentümer absetzen. Geht das mit einer anonymen Abstimmung? Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit solch einem Problem. Gruss Beat
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Neuer Eigentümer für Grünparzelle, wie die Abstimmung?
ein Thema hat Paul erstellt in: Stockwerkeigentum
Hallo zusammen, Zu unserer Überbauung mit mehreren Häusern gehören auch gemeinschaftliche Strassen, Wege und Grünflächen. Eine dieser Grünparzellen möchte nun ein Eigentümer erhalten und hat darauf einen Antrag gestellt. Diese Grünparzelle möchte er gestalten und pflegen. Der Antrag soll der Eigentümerversammlung vorgelegt werden. Kann mir nun vielleicht jemand sagen, wie die Abstimmungsquote in diesem Fall gesetzlich geregelt ist und ob dazu eine einfache Mehrheit reicht? Wir haben dazu in unserem gemeinsamen Reglement nichts finden können. Ich könnte mir nur vorstellen, wenn der besagte Eigentümer die Nutzung nicht nur zur Gestaltung und Pflege beantragt, dass dann die Abstimmung einstimmig sein sollte. Kann mir da jemand weiterhelfen? Danke im Voraus- 3 Antworten
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Wandeinzug bei Stockwerkeigentum, wie ist das geregelt?
ein Thema hat David erstellt in: Stockwerkeigentum
Hallo zusammen, Ich möchte in meiner Eigentumswohnung nachträglich eine Wand einziehen, um ein Zimmer zu teilen. Kennt sich da jemand aus, wie das normalerweise bei Stockwerkeigentum geregelt ist? Kann ich da frei entscheiden oder muss ich die Zustimmung der Gemeinschaft einholen? Ausserdem würde ich gerne wissen, ob diese bauliche Massnahme einer Baugenehmigung bedarf und ob sie im Grundbuch vermerkt werden muss. Vielen Dank David -
Hallo zusammen, Auf dem Spielplatz, der zu unserem Haus in dem wir ein Stockwerkeigentum besitzen gehört, möchte nun ein Miteigentümer ein Trampolin aufstellen, das eine Rasenfläche von 12 Quadratmetern beansprucht. Da der Spielplatz allen Eigentümern gehört ist meine Frage, ob dafür ein einstimmiger Beschluss notwendig ist oder ob ein Beschluss mit qualifizierter Mehrheit reicht. Letztendlich werden mit dem Trampolin 12 Quadratmeter Rasenfläche anders genutzt als vorgesehen. Gruss Reto
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Hallo zusammen, eigentlich hatten wir uns dazu entschlossen ein Stockwerkeigentum zu kaufen. Nachdem ich aber in diesem Forum gelesen habe, welche Kosten da auf einen zukommen können, frage ich erst einmal nach, ob ich das alles auch richtig verstanden habe. Auf Nachfrage bei einem Architekten, wie sich die Fixkosten zusammensetzen, hat man mir mitgeteilt, dass die Fixkosten alle Kosten wie Landanteile, Nebenkosten, Gebühren etc. beinhalten. Ist da wirklich alles drin oder muss ich trotzdem noch mit weiteren Gebühren rechnen. Hier im Forum habe ich von mehreren tausend Franken für Notar, Schuldpreis, Handänderungskosten usw. gelesen. Darüber hinaus habe ich mich bezüglich der Nebenkosten kundig gemacht, die anfallen, wenn wir in die Wohnung eingezogen sind. Laut der verschiedenen Tragbarkeitsrechner kam ich auf zirka 1 % des Verkaufspreises, was bei uns zirka 7000 Franken jährlich, also monatlich zirka 583.- Franken ausmachen würde. Wenn ich alles richtig verstanden habe, sollte dort alles ausser Strom gedeckt sein. Wäre es in diesem Fall nicht sinnvoll, wenn ein Erneuerungsfond eingerichtet würde, denn darüber habe ich gelesen, dass der auch so zirka 1 % vom Verkaufspreis ausmacht. Angenommen, das ist so, dann müsste ich ja neben den Zinsen und der Amortisation auch noch gut 1000 Franken für Nebenkosten und Erneuerungsfond bezahlen. Habe ich da was falsch verstanden oder ist das wirklich so? Ich habe immer gedacht, dass man als Stockwerkeigentümer mit zirka 500 Franken im Monat für Nebenkosten und Reparaturen, die irgendwann anfallen, rechnen muss. Zurzeit überlege ich, ob sich Stockwerkeigentum wirklich rentiert. Ich würde mich freuen, wenn mir das jemand erklären könnte und bedanke mich schon mal. Freundliche Grüsse Bruno
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Verwaltung Stockwerkeigentum selber machen - Honorar?
ein Thema hat FWinkler erstellt in: Stockwerkeigentum
Grüezi, vor kurzem haben wir uns eine Eigentumswohnung in einem 4-Familienhaus, Neubau, gekauft. Da wir noch keinen Verwalter haben und sich keiner der anderen Eigentümer dafür angeboten hat, habe ich mich dafür angeboten. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich für diese Stelle ein Verwaltungshonorar verlangen kann. Wenn ja, wie viel kann ich da verlangen? Mein Aufgabenbereich wird wahrscheinlich in der Erstellung der Buchhaltung, der Verteilung gemeinsamer Kosten gemäss Wertquoten sowie Einladung und Führung der Versammlung liegen. Im Grunde also alles Aufgaben im finanztechnischen Bereich. Trotz Durcharbeitung entsprechender Literatur habe ich dahingehend keine klaren Antworten gefunden. Deshalb die Frage an euch: Ist jemand hier im Forum der sich mit solchen Dingen auskennt. Vielleicht wohnt ja jemand ebenso wie wir in einem Stockwerkeigentum bei dem die Verwaltung von einem Eigentümer übernommen wurde. Ich bin dankbar für jede hilfreiche Antwort. Merci!- 8 Antworten
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Hallo zusammen, Ich habe eine Frage, die die Rechtslage bei Stockwerkeigentum betrifft. Wenn man eine kleine Eigentumswohnung besitzt und die Wohnung nebenan steht zum Verkauf, kann man die kaufen und einen Durchbruch machen und umbauen, so dass es eine große Wohnung wird? Meine Frage bezieht sich nur auf die rechtliche Situation und nicht auf die Statik. Ist hier ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft notwendig, werden die Wertquoten dann einfach addiert und was ist mit den Eigenmietwerten? Ich bedanke mich jetzt schon für eure Antworten. Gruss Severin
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Stockwerkeigentum - Wertminderung durch Planänderung??
ein Thema hat Ilja erstellt in: Stockwerkeigentum
Hallo zusammen, ich bin neu in diesem Forum und habe gleich eine Frage. Vorab: letzten Sommer wurde der Kaufvertrag für unsere Wohnung beim Notar unterschrieben. Das Stockwerkeigentum ist noch im Bau und der Einzugstermin soll im Sommer 2016 sein. Die Abnahme des Rohbaus ist bereits gelaufen. Wir haben Hanglage und vor unserem Fenster sollte eine Wiese sein. Nun habe ich festgestellt, dass eine Treppe im Hang durch diese Wiese führt. Diese Treppe sollte laut Plan von unserer Wohnung weg in die andere Richtung führen. Mir ist auch nicht klar, ob es dann dort einen Blickschutz gibt. Diese Treppe befindet sich nun in unserem Sichtfeld, was mich extrem stört, weil die Benutzer der Treppe auch direkt in unsere Wohnung sehen können. Über diese Änderung wurden wir natürlich nicht informiert. Man hat mir nur auf meine Beschwerde hin einen neuen Umgebungsplan geschickt. Die Begründung der Änderung steht im Zusammenhang mit einem Projekt für einen Rad- und Gehweg der Gemeinde, wobei überhaupt noch nicht geklärt ist, ob dieses Projekt überhaupt zustande kommt. Angeblich war der Bau unserer Wohnung bereits zu weit fortgeschritten, so dass eine andere Lösung nicht möglich gewesen sei. Ich denke, dass es ein Planungsfehler war und dieses Projekt einfach vergessen wurde. Muss ich das nun einfach so hinnehmen, obwohl es für eine Wertminderung bedeutet? Hätte ich das gewusst, hätte ich vermutlich die Wohnung nicht gekauft. Was würdet ihr in diesem Fall tun? Hinnehmen oder etwas unternehmen? Vielen Dank und liebe Grüsse, Ilja- 3 Antworten
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Hallo zusammen! Unser Stockwerkeigentum wird bald vom GU abgenommen werden. Nach der Abnahme wird die Garantie an uns abgetreten. Auf was müssen wir bei der Abnahme besonders achten? Ich bin dankbar für jeden Tipp. Gruss Jolly
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Hallo, Seit letztem Jahr sind wir stolze Besitzer eines Stockwerkeigentums in einem neu gebauten Wohnhaus in Genf. Nun haben wir feststellen müssen, dass im Winter in einem Raum, der zurzeit als Schlafzimmer benutzt wird, die Raumtemperatur bei maximal 16 bis 17 Grad liegt. Auf Nachfrage bei der Baugesellschaft wurde uns mitgeteilt, dass das bei dem Gebäude der Minergiestandard angewendet wurde und dass solche niedrigen Temperaturen für Schlafzimmer normal seien. Wir sind jedoch der Meinung, dass ein Raum individuell genutzt werden kann und nicht unbedingt als Schlafzimmer genutzt werden muss. Eine entsprechende Auskunft gab uns auch Minergie. Es gibt keine Vorgaben für die Regulierung der Raumtemperatur. Ebenso konnte ich im Vertragswerk keinerlei Angaben darüber finden. Nun ist die Frage, ob eine Regulierung der Raumtemperatur auf kantonaler- oder Bundesebene vorgeschrieben ist. Vielleicht weiss ja jemand wo ich diese Regulierung für den Kanton Genf finden kann. Ich bin für Vorschläge über die weitere Vorgehensweise dankbar. Wahrscheinlich muss ich hier einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Auch in diesem Fall wäre ich für Emfehlungen sehr dankbar. Es müsste ja ein Anwalt sein, der sich auf Baurecht spezialisiert hat, im Raum Genf ansässig ist und der Deutsch oder Englisch spricht. Danke Martin
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Kann mir jemand hier ne Liste reinstellen, was genau die gemeinschaftlichen Teile sind beim Stockwerkeigentum? Hab nix Schlaues gefunden... Vielen Dank Martin
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Guten Tag zusammen, seit einiger Zeit bin ich stolzer Besitzer einer kleinen Eigentumswohnung, die sich im zweiten Obergeschoss befindet, und habe nun eine Frage bezüglich der Betriebskostenabrechnung, die ich gerade erhalten habe. Die Berechnung der Liftkosten ist für mich nicht nachvollziehbar. So müssen wir im zweiten OG pro Jahr 1040 Franken bezahlen. Im Gegensatz dazu müssen die Eigentümer der Wohnungen im ersten OG nur 624 Franken und die im Erdgeschoss nur 208 Franken bezahlen, obwohl deren Wohnungen alle größer sind als unsere im zweiten OG. Das bedeutet nun, dass meine Nebenkosten höher sind als die Nebenkosten für die größeren Wohnungen. Im Stockwerk-Reglement ist festgelegt, wie die Unterhalts- und Betriebskosten der Lifte berechnet werden sollen. Nach dem Verteilungsprinzip nach theoretischen Wohnfaktoreinheiten tragen die Eigentümer pro Wohnung im Erdgeschoss 0,5 und jeweils 1,0 auf die höher gelegenen Wohnungen. Das bedeutet die Wohnungen im ersten OG 1,5 und die Wohnungen im zweiten OG 2,5. Die Gesamtsumme dieser Berechnung entspricht der nach Wohnfaktoreinheiten zu verteilenden Gesamtbetriebs- und -unterhaltskosten. Es kann aber doch nicht sein, dass wir mit unseren viel kleineren Wohnungen mehr Liftkosten bezahlen müssen, als die Eigentümer der größeren Wohnungen zusammen. Uns wurde beim Kauf der Wohnung mitgeteilt, dass die Wertquoten der Wohnungen im ersten und zweiten OG nach oben korrigiert wurden. Ich konnte einen Blick auf die Berechnung werfen und stellte fest, dass im zweiten OG 8 % und im ersten OG 3 % zugeschlagen wurden. Ich habe mit der Verwaltung diesbezüglich gesprochen und man sagte mir, dass man nichts machen könnte, da das im Stockwerk-Reglement Festgelegte umgesetzt werden müsse. Was kann man nun tun? Gruss Martin
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Seit kurzem sind wir stolze Besitzer eines Stockwerkeigentums, das sich zurzeit jedoch noch im Bau befindet. Bei nochmaligem Lesen des Vertrages machte mich ein Freund auf folgende Klausel aufmerksam: „Auf den durch den Bauherrn verursachten Mehrkosten wir ein Honorar von 15 % berechnet.“ Dieser Freund erklärte uns nun, dass sich diese Klausel nicht nur, wie wir glaubten, auf anfallende Mehrkosten im Bezug auf den Bau des Stockwerkeigentums bezieht sondern auch auf alle anderen Änderungen. Dies würde ja bedeuten, dass wir, wenn wir und für teurere Plättli entscheiden auf diese Mehrkosten nochmal 15 % an den Architekten zahlen sollen. Meine Frage ist nun, ob solch eine Klausel üblich und auch rechtens ist? Vielen Dank im Voraus. Steph
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Stockwerkeigentum Kauf ab Plan - Wo sind die Quadratmeter?
ein Thema hat Sieberbord erstellt in: Stockwerkeigentum
seit kurzem bin ich auch hier im Forum und habe festgestellt, dass viele Fragen hier sehr hilfreich beantwortet wurden. Nun habe ich auch eine Frage. Es ist nun so, dass wir ein Stockwerkeigentum erworben haben, das noch gebaut werden muss. Der Kauf ist ab Plan und der Einzug soll im Jahr 2016 sein. Bei Unterzeichnung des Vertrages wunderte es mich, dass im Vertrag nirgendwo die Grösse der Wohnung, sprich Quadratmeterzahl, angegeben ist. Auf Nachfrage wurde uns erklärt, dass es bei einem Kauf ab Plan nicht üblich sei, dies im Vertrag auszuweisen und somit wurde der Vertrag von uns unterschrieben. Auch die Bank hatte keine Einwände und befand den Vertrag als in Ordnung. Die Baubeschreibung ist auch ausführlich, jedoch ohne Quadratmeterzahlen, was mich sehr irritiert. Sollte die Wohnung am Ende nun kleiner sein, als es in der Verkaufsdokumentation angegeben ist, kann man in diesem Fall eine Minderung verlangen und worauf könnte ich mich beziehen? Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es normal ist, dass im Kaufvertrag keine Quadratmeter angegeben werden sonder nur die Zimmeranzahl und die Wertquote. Ich bin gespannt auf Eure Antworten.- 5 Antworten
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