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David

Wandeinzug bei Stockwerkeigentum, wie ist das geregelt?

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Hallo zusammen,

Ich möchte in meiner Eigentumswohnung nachträglich eine Wand einziehen, um ein Zimmer zu teilen. Kennt sich da jemand aus, wie das normalerweise bei Stockwerkeigentum geregelt ist? Kann ich da frei entscheiden oder muss ich die Zustimmung der Gemeinschaft einholen?

Ausserdem würde ich gerne wissen, ob diese bauliche Massnahme einer Baugenehmigung bedarf und ob sie im Grundbuch vermerkt werden muss.

Vielen Dank

David

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Hallo David,

Solange die Miteigentümer von deiner Massnahme nicht tangiert werden, kannst du innerhalb der vier Wände machen, was du willst. Sollte allerdings die Statik des Hauses beeinträchtigt werden, könnten die Miteigentümer einschreiten. Ich denke, das Einziehen einer Wand dürfte im Gegensatz zum Rausbrechen einer Wand die Statik nicht beeinflussen.

Die Zustimmung der Miteigentümer müsstest du beispielsweise einholen, wenn du deine Fenster in einer anderen Farbe streichen möchtest. :D

Gruss

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Gast
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