Jump to content
peter1984

Vermietung von Stockwerkeigentum?

Recommended Posts

Grüezi Peter,

Wenn du deine Eigentumswohnung vermietest, dann gelten die Grundsätze des Mietrechts.:)

Mit dem zukünftigen Mieter musst du einem Mietvertrag abschliessen, wo alles geregelt wird.

Diesem zukünftigen Mieter musst du aber auch klar machen, dass es sich um diese Wohnung, um eine Eigentumswohnung handelt. Damit können Missverständnisse im Vorfeld ausgeräumt werden.

Das halte ich für sehr wichtig.:rolleyes:

BG

David

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Zitat

Diesem zukünftigen Mieter musst du aber auch klar machen, dass es sich um diese Wohnung, um eine Eigentumswohnung handelt. Damit können Missverständnisse im Vorfeld ausgeräumt werden.

Das halte ich für sehr wichtig.

In meinen Augen ist das auch sehr wichtig. Dass kenne ich aus eigenen Erfahrungen. Auch kann diese Wohnung wegen Eigenbedarfs ja auch jederzeit gekündigt werden. Das darf nicht unterschätzt werden.:angry:

Dann besitzen die anderen Mitbewohner einen anderen Status. So wird das Miteinander auch oft schwierig. Darauf muss sich der zukünftige Mieter einlassen.

Für uns war es recht schwierig und es gab ernsthafte Probleme. So haben wir dann die Reissleine gezogen.:ph34r:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hoi zämä,

Ich würde mir auch überlegen, so eine Wohnung zu mieten. :oGerade im Stockwerkeigentum kommt es ja oft zu Spannungen. Das geht ja oft von den Eigentümern aus und nicht vom Mieter. Auch muss dem Mieter klar gemacht werden, der Ansprechpartner ist und bleibt der Eigentümer dieser Wohnung.:rolleyes:

Das kann zu erheblichen Problemen führen und hier muss es klare Regelungen geben. Die müssen schriftlich fixiert werden.:o

BG

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es wurden ja schon einige und wichtige Dinge geschrieben. Für mich muss auch der zukünftige Mieter zur Hausgemeinschaft passen.:lol: Das ist für mich ein wichtiger Fakt. Deshalb diese Wohnung eventuell im Bekanntenkreis anbieten.:rolleyes: Hier kennt man sich man sich bereits. Bevor es dann zum Mietvertrag kommt, dann sich den Mitbewohnern vorstellen. So denke ich, dann kann das miteinander besser funktionieren.B)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Leute,

Vielen Dank für eure Informationen. So erkenne ich schon, diese Vermietung im Stockwerkeigentum, das wird keine einfache Sache. ^_^Ja, es stimmt, dass mit den anderen Eigentümern kann schon zu Problemen führen. So werde ich mir noch Rat bei einem Fachanwalt holen. Dieser Mietvertrag muss ja sauber und richtig sein.

Besten Gruss

Peter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Salü,

Also die Eigentümer vom Stockwerkeigentum, das ist schon ein Völkchen für sich.:rolleyes: Das habe ich auch persönlich kennen gelernt. Bei uns wollten einige Passus in das Reglement einbringen, dass die Vermietung untersagt wird. Dann ist es zu einem offenen Streit gekommen. Einige Eigentümer sind dafür und einige dagegen. So halte ich das auch rechtlich nicht umsetzbar. Jetzt befassen sich die Anwälte damit.:wacko:

Viele Grüsse

Yannick

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat

Bei uns wollten einige Passus in das Reglement einbringen, dass die Vermietung untersagt wird.

Bei dem Stockwerkeigentum, was ich kenne, wurde das eingebracht. :DDabei geht es um die Vermietung als Ferienwohnung. Das haben Eigentümer wochenweise getan und das sollte dann verhindert werden.:rolleyes:

Das ist ein Vermietungsverbot und das muss einstimmig beschlossen werden. Das funktioniert um Moment noch nicht und es gibt diese Mehrheiten nicht.:o

BG

Urs

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Salü Leute,

Das ist ein grosses Problem und ich gebe den Eigentümern Recht, die dagegen vorgehen. Leider wird es auch im Stockwerkeigentum Trend, dass dann diese Wohnungen gekauft werden. Mit dem Ziel, dass diese Wohnungen dann auf gewisse Portale als Ferienwohnungen angeboten werden. Eine Wohnung in diesem Objekt wurde mir selbst angeboten.;)

Die Vermietung erfolgt ja dann oft wochenweise. Natürlich kommt es dann zu Problemen mit den Nachbarn. Denen stört das ständige wechseln der Bewohner. Das ist auch nicht mein Fall. Viele Juristen von den Stockwerkeigentümern halten dieses Vermietungsverbot für unzulässig an.

So entstehen hier Konflikte und dazu kommt es oft zu Spannungen. Das Leben miteinander, das wird dann erschwert.:(

Viele Grüsse

Ferienwohnung.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich denke, hier muss differenziert werden.Viele Stockwerkeigentümer haben nichts dagegen, gegen eine längere Vermietung. Oft muss der Eigentümer beruflich in das Ausland. Dann halte ich eine Vermietung für zulässig und das ist auch okay.:lol:

Aber ein ständiges wechseln der Mieter, wie bei einer Ferienwohnung, dass ist für die Eigentümer echt eine Zumutung. Dass kann und muss verhindert werden.:angry:

Gut in einer Tourismusgemeinde, wo der Anteil der Ferienwohnung eh hoch ist, dann wird das wohl kein Problem darstellen.

Aber in einer Gemeinde, wo viele Stockwerkeigentümer ihren Erstwohnsitz haben, dann ist das ein echtes Problem.:wacko:

Soll das verhindert werden, dann müssen die Stockwerkeigentümer selbst aktiv werden. Dazu muss eine Eigentümerversammlung einberufen werden. Erfolgt das nicht, dann wird es keine Veränderungen geben.:rolleyes:

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Salü,

Vielen Dank, dass dieses Thema angesprochen wird. So denke ich, diese Thema hat sich zu einem echten Problem entwickelt.:o Gerade durch diese online Buchungsportale werden immer mehr Wohnungen vom Stockwerkeigentum angeboten.

Für die Mitbewohner ist das eine Zumutungen, denn sie sind ja auch Eigentümer. Die wissen also nicht, wer alles in ihrem Mehrfamilienhaus auftaucht. Diese Idylle, die vorher herrschte, die gibt es nicht mehr. An der Tagesordnung sind jetzt nur Streit und Zank.:mellow:

Gruss

Hubert

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hoi zämä,

So kenne ich jemanden, der vermietet seine Eigentumswohnung auf so einem Portal. Diesen Namen möchte ich nicht nennen, denn ich möchte keine Werbung betreiben. Aber es gibt jetzt riesen Probleme mit den anderen Eigentümern. ^_^Gut, der Nebenverdienst ist nicht von der Hand zu weisen, aber auf Kosten der anderen Eigentümer. Das kann ich nicht gut heissen.:(

BG

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


×
×
  • Neu erstellen...