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Ruben

Wer bezahlt beim Stockwerkeigentum die Fenstersanierung?

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Hallo zusammen,

Wir besitzen eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Dieses Haus ist 35 Jahre alt. Jetzt erfolgt die Fenstersanierung. In der letzten Woche habe ich ein Brief vom Verwalter bekommen. Darin ist enthalten, dass ich die Fenstersanierung mit bezahlen muss. Der Grund ist, diese Fenster sind Bestandteil der Fassade. Aber ich habe vor einem Jahr Fernster erneuern lassen. So gibt es eine Fensterfront, die nicht zur Fassade gehört. Diese Kosten musste ich allein tragen. Es war für mich auch verständlich.

Jetzt bin ich etwas ratlos und wer kann mir helfen?

Ruben

 

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Hi Ruben,

Ich bin auch Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Vor über 2 Jahren gab es auch eine Fenstersanierung. Diese Kosten wurden mir in Rechnung gestellt, weil sie nicht zur Fassade gehörten. Die Fenster sind ein Bestandteil der Wohnung und somit ist der Eigentümer auch haftbar.:D

BG

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Ciao,

Bei uns wurden auch die Eigentumswohnungen erneuert und dazu gehörte auch die Fenstersanierung. Die Kosten hat jeder Eigentümer selbst übernommen.:DJetzt gab es einen Streit, um die Kosten für das Dachfenster. Drei Stockwerkeigentümer haben auch diese Kosten übernommen, jedoch einer weigerte sich.:( Es gab sogar eine Klage. Dabei wurde festgestellt, dass die ein Sonderrecht ist. Dazu gehören Balkontüren, Dachfenster und auch Dachluken. Denn sie bilden ja einen räumlichen Abschluss des Sonderrechtsbereiches. Damit ist das Interesse des Stockwerkeigentümers tangiert. So muss er die Kosten für die Unterhaltung und für die Instandsetzung selbst bezahlen. Also musste er dann auch diese Kosten tragen.:lol:

BG

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vor 21 Stunden schrieb Stefan:

Ciao,

Bei uns wurden auch die Eigentumswohnungen erneuert und dazu gehörte auch die Fenstersanierung. Die Kosten hat jeder Eigentümer selbst übernommen.:DJetzt gab es einen Streit, um die Kosten für das Dachfenster. Drei Stockwerkeigentümer haben auch diese Kosten übernommen, jedoch einer weigerte sich.:( Es gab sogar eine Klage. Dabei wurde festgestellt, dass die ein Sonderrecht ist. Dazu gehören Balkontüren, Dachfenster und auch Dachluken. Denn sie bilden ja einen räumlichen Abschluss des Sonderrechtsbereiches. Damit ist das Interesse des Stockwerkeigentümers tangiert. So muss er die Kosten für die Unterhaltung und für die Instandsetzung selbst bezahlen. Also musste er dann auch diese Kosten tragen.:lol:

BG

Genau und so sieht das aus. So ist es ja auch im Reglement enthalten. Dieser Stockwerkeigentümer hatte damit schlechte Karten. Den Gang vor dem Gericht hätte er sich sparen können.:ph34r:

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Salü,

Das ist immer ein Thema, was viele Stockwerkeigentümer berührt. Bei uns war das vor Jahren auch ein Thema und das hat auch Juristen beschäftigt. Auch die sind sich nicht einig. :ph34r:Unsere Fenstersanierung wurde auch durchgeführt und wir haben auch alle Kosten selbst getragen.

Im Reglement sind die Fenster als Sonderrecht ausgewiesen und somit vom Stockwerkeigentümer zu bezahlen.:(

Viele Grüsse

Thomas

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Sind Fenster nicht Sondernutzungsrecht?
Der jeweilige Eigentümer hat auch als einziger den Nutzen.
Einzige Vorraussetzung: das äusserliche Erscheinungsbild darf nicht verändert werden (resp. nur auf Antrag).
Kann Fenstersanierung überhaupt von der Gemeinschaft/Verwaltung angeordnet werden?
Ich zahl doch nicht für den mangelnden Unterhalt meiner Nachbarn.
Sonst müsste der Hauswart auch diese Fenster reinigen.
Genauso den Balkon, Sitzplatz, Terrasse, Fenster-, Sonnenstoren etc.

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Gast
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