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ueli

Was ist erlaubt im Stockwerkeigentum?

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Hey Leute,

Es gibt ein Riesenproblem in unseren Stockwerkeigentum. Ein Nachbar hat seinen beiden Söhnen drei Schildkröten geschenkt. Daran habe ich nichts auszusetzen. Jedoch das Dilemma ist ein anderes.

Der Nachbar hat eine Gehege auf den Gartensitzplatz erstellt. Dieses ist etwa 5 qm gross. Uns als Stockwerkeigentümer hat er nicht um Erlaubnis gefragt. Er hat das also eigenmächtig gemacht und damit bin ich nicht einverstanden.

Jetzt werde ich dagegen vorgehen. Jedoch ich möchte mir vorher eure Ratschläge aufnehmen.

Ist das erlaubt im Stockwerkeigentum?

Vielen Dank für die Unterstützung.

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Salü Ueli,

Jedoch es muss erst im Vorfeld geklärt werden, ob dieser Stockwerkeigentümer eine Sondernutzungsrecht besitzt. :huh:Ist das nicht der Fall, dann ist diese Fläche zwingend gemeinschaftlich. Dann sieht die Rechtslage anders aus. Hier darf nichts ohne Zustimmung der Gemeinde nichts verändert werden.:lol:

Ich halte es für wichtig, dass zuerst zu klären.

Gruss

Volker

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Hey Leute,

Vielen Dank für eure Antworten. Der Verwalter hat diesen Nachbarn schon aufgefordert, dieses Gehege sofort zu entfernen. Jedoch er weigert sich, denn der behauptet, dass Rechte stehe im zu.:angry:

Ob er jetzt ein Sondernutzungsrecht besitzt, dass muss noch geklärt werden.:(

Viele Grüße

Ueli

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Am 23.3.2018 um 10:31 schrieb ueli:

Hey Leute,

Vielen Dank für eure Antworten. Der Verwalter hat diesen Nachbarn schon aufgefordert, dieses Gehege sofort zu entfernen. Jedoch er weigert sich, denn der behauptet, dass Rechte stehe im zu.:angry:

Ob er jetzt ein Sondernutzungsrecht besitzt, dass muss noch geklärt werden.:(

Viele Grüße

Ueli

Aber das muss doch dem Verwalter bekannt sein, ob er für diesen Platz ein Sondernutzungsrecht besitzt oder nicht?:angry:

Jedoch ich denke eher nicht. Bei einem Gartensitzplatz vermute ich eher nicht. Das ist doch ein gemeinschaftlicher Platz, der von allen im Stockwerkeigentum genutzt werden kann.

Dieser Ort dient ja, um zu entspannen und Ruhe zu finden.:lol:

Mit diesem Gehege wird ja auch das Umfeld verändert. Hier muss die Zustimmung der anderen Stockwerkeigentümer mit eingeholt werden.

Das kann er nachholen und sich die Zustimmung einholen. Macht der das nicht, dann muss dieses Gehege entfernt werden und auf dessen Kosten auch.:rolleyes:

 

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Gast
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