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Nina

Berechnung der Heizkosten der ETW?

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Hallo,

Ich habe mit meiner Schwester eine ETW, die aber leer steht. Dieser Leerstand gibt es seit etwa zwei Jahren. Meine Schwester und ich haben das geerbt. In diesem Haus befinden sich drei Wohnungen. Davon besitzen zwei Wohnungen eine Wertquote von 60 Prozent und diese gehören dem Mitbesitzer. Meiner Schwester und mir gehören eine Wohnung. Diese wird minimal beheizt, also damit nicht einfriert. Jetzt stellt sich für uns die Frage: Müssen wir die 40 % Heizkosten weiterhin bezahlen?

Oder gibt es eine Reduzierung?

Die gleiche Frage stellt sich bei dem allgemeinen Strom und beim Wasser.

Wer kennt sich hier aus und kann uns einen Rat geben?

Vielen Dank.

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Servus,

Es kommt auch darauf an, ob etwas über die Heizung läuft. Im Winter denke ich ja. Dann gibt es einen Verbrauch und der muss bezahlt werden. Bei Wasser gibt es oft eine Pauschale, so 10 Franken. Das ist auch bei Gas so, wenn die Heizung mit Gas betrieben wird. Hier einfach den Anbieter kontaktieren. Der gibt dann ausreichende Auskünfte. Diese Situation ist zu speziell, das kann hier nur an der Oberfläche behandelt werden.:P

Viele Grüsse

Louis

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Gast
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