Jump to content
B.Anrig

Stockwerkeigentum Besucherparkplätze

Recommended Posts

Das ist ganz klar nicht erlaubt. Und zwar aus folgendem Grund: Die gemeinschaftlichen Teile bei der Stockwerkeigentümergemeinschaft (zu welchen auch die Besucherparkplätze gehören) dürfen gemäss Ihrem Zweck genutzt werden. Und der Besucherparkplatz hat ganz sicher nicht den Zweck, dass dort andauernd eine Person parkiert. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


×
×
  • Neu erstellen...