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Franke

In Bad und Dusche, die Abdichtung mangelhaft

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Hey Community,

ich habe ein großes Problem. Wir haben einen Wasserschaden und beim Aufnehmen der Platten sehe ich, es wurde nicht abgedichtet. Das Haus wurde nach SIA gebaut, und soweit ich mich entsinnen kann, war der Architekt gleichzeitig der Bauführer.

Wer kommt jetzt für den Schaden auf? Wer ist hier haftbar zu machen oder gibt es Schadenersatz?

P.S. Das Haus gehört meiner Freundin und wurde vor etwa 34 Monaten gebaut.

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Guten Morgen,

Dieser Mangel ist natürlich nicht schön. Diese Folgen kosten natürlich Geld und viele Nerven. Wenn es um Schadenersatz geht, dann geht nur der Klageweg. Jedoch vorher muss geklärt werden, ob der Architekt und zugleich Bauleiter diesen Mangel bemerken musste. Oder hat er sich einfach verlassen auf die einwandfreie Ausführung.

Ich finde es unheimlich wichtig, vor dem Baubeginn sich vom Architekten und Bauleiter eine Prüfliste aushändigen zu lassen. Diese muss dann immer ergänzt werden. Hier müssen Firmen die in diesem Werkvertrag stehen jede einzelne Arbeit protokollieren. Dabei sind Qualitätsmerkmale festzuhalten.

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Hi,

leider schreibst du nicht, wo der Wasserschaden aufgetreten ist. Ist das im Bad gewesen, dann die SIA-Norm 248 aus dem Jahr 2006 hat hier seine Gültigkeit.

Für mich keine Frage, der Bauleiter hätte diesen Fehler erkennen müssen. Er ist einfach seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. Aber die Verantwortung tragen auch die Handwerker. Die müssen den Mangel beseitigen oder Schadenersatz leisten. Dabei kann ja der Architekt helfen.

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Grüessech,

ich besitze auch noch ergänzende Fragen. Wurde diese Bauleistung ausgeschrieben und ein Bestandteil des Auftrages im bestehenden Werkvertrag?

Erfolgte das nicht, dann hätte das ausführende Unternehmen dem Architekten darauf hinweisen müssen. Wäre das weiterhin nicht erfolgt, dann musste eine Abmahnung erfolgen.

Aber es kann natürlich sein, dass beide geschlafen haben. Das sind dann für mich verdeckte Mängel nach SIA 118. darauf gibt es eine Garantiezeit von 5 Jahren. Diese auf alle Fälle geltend machen.

Wenn erforderlich vor Gericht ziehen, aber vielleicht gibt es eine Einigung zuvor.

BG

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Guten Morgen,

Aber bei der Ausführung hätte der Bauleiter das doch sehen müssen. Das kann ich nicht nachvollziehen. Oder der wusste nicht, was in seiner Norm festgeschrieben wurde. So nach dem Motto, Augen zu und durch. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ist das bei allen Platten so?

Ist das aber nur an dieser Stelle, wo der Wasserschaden entstand, dann ist es schwierig, vor Gericht etwas durchzusetzen. So fehlt ja die Verhältnismäßigkeit.

Viele Grüße

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Hey Leute,

Ich bedanke mich für die Rückmeldungen. Ich habe morgen am Nachmittag einen Termin angesetzt. In dieser Runde werden der Architekt und einer von der Versicherung anwesend sein. Auch unser Rechtsanwalt wird mit dabei sein. Leider kann der Plattenleger nicht teilnehmen und lässt sich entschuldigen.

Ich werde hier berichten, wie das Gespräch endete und welche Vereinbarungen wir treffen konnten.

Einen schönen Sonntag wünsche ich noch.

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Hi,

Ich habe als Bauherr die Beweispflicht erbracht. Ich habe vieles mit Fotos dokumentiert und bei der Platte, die ich rausgeritzt hatte, ist eben keine Abdichtung vorhanden. Diesen Schaden hatte ich bereits beim Architekten aber auch beim Plattenleger abgemahnt. Die haben sich das vor Ort angesehen und mussten eben feststellten, dass die Abdichtung fehlt.

Jedenfalls bin ich froh, dass wir einen Rechtsanwalt haben. Gestern der Termin ist geplatzt, denn keiner ist erschienen. Jetzt müssen wir härtere Geschütze auffahren.

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Grüessech,

So steht also eine gütliche Einigung nicht bevor. Eigentlich schade und manchmal hilft nur die harte Tour. Du bist natürlich auch nach SIA in der Pflicht, dem Unternehmen eine Besserung zu gewähren. Dazu musst du eine Frist setzen. Die Firma kann den Mangel selbst beseitigen, oder auch damit eine Drittfirma beauftragen.

Frohes Fest.

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Hey,

was mich spannend interessieren würde, wie das der Anwalt einschätzt. Das kann ja noch lange hin und her gehen. Ein Ende ist doch nicht in Sicht. Das kann ja gerne bis zu 100.000 CHF kosten. So mit externer Bauleitung, Anwaltskosten, Hotel usw.

Wenn die schlau sind, dann übernehmen der Architekt und der Plattenlager die Kosten. Oder die beseitigen den Mangel. Das ist doch besser als du eine andere Bauleitung damit beauftragst.

Auf jeden Fall alles Gute.

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Hi, hier ist ja einiges faul.

Ich meine doch, die Haftpflicht ist doch dafür da, wenn ein Schaden eintritt. Dabei ist es doch egal, ob der Schaden fahrlässig oder nicht entstanden ist. Bei einem grob fahrlässigen Schaden kann doch dann die Versicherung den Verursacher in Regresse nehmen.

Das alles hat aber nichts mit Dir zu schaffen. Die Haftpflichtversicherung muss doch bis zur maximalen Deckung bezahlen.

Das verstehe, wer will.

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Hi,

Also ich habe mit der Versicherung gesprochen. Die meinten zu mir, ich würde völlig übertrieben reagieren. Das stünde in keinem Verhältnis und wir haben ja in anderen Nassbereichen keinen Wasserschaden.

Irgendwie bin ich perplex über die Auffassung der Haftpflichtversicherung. Veranlassen wir nicht die Nachbesserung und es entsteht dann einen Schaden, dann müssen wir dafür aufkommen. Wir wussten ja von dem Problem und wissen, es wurde nicht korrekt ausgeführt. .

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Hallo Franke,

Das kann ich ehrlich gesagt, auch nicht nachvollziehen. Ich bezahle fleißig das Geld, und wenn es dann zu einem Schaden kommt, dann verweigern die das. Aber gerade die Mangelbeseitigung kostet ja Geld und ich glaubte, dass bezahlt die Versicherung. Jetzt musst du nur aufpassen, dass die Verjährung nicht eintritt.

 

Ich wünsche Dir viel Erfolg.

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Hallo,

Ich denke bei so einem Mangel muss gehandelt werden. Das kann doch zu einem großen Schaden entstehen und das kostet dann richtig Geld. Ich denke, ohne Rechtsanwalt wird das eine Hängepartie. Der Rechtsanwalt muss dann versuchen, das Geld von den Baufirmen einzutreiben. Das wird scher genug.

Alles Gute

 

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Servus,

 

Ich hatte ein ähnliches Problem. Nach der SIA-N20 gibt es die Verjährungsfrist bei versteckten Mängeln von 10 Jahren. Wir hatten innerhalb von 2 Jahren unseren Mangel immer wieder gerügt. Jedoch die Baufirma blieb stur. Nach dem Einschalten eines Rechtsanwaltes gab es dann seitens der Baufirma ein Einlenken. Der Architekt war in dieser Frage keine große Hilfe.

 

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Guete Morge,

 

Mit den Fristen bin ich oft überfragt. Also das mit den 2 Jahren, das kapiere ich. Aber mit den versteckten Mängeln mit der 10 Jahresfrist bin ich mir unsicher. Also wenn die Dusche noch nie dicht gewesen ist, das ist doch eher zu bemerken. Hier würde ich Messungen durchführen lassen.

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Servus,


 


Das ist schon klar, diese Fristen gibt es, um sie einzuhalten. Jeder Mangel ist auch nicht gleich sichtbar. Oft kommt das mit der Zeit und deshalb gibt es eben diese Fristen von 2 und 10 Jahren. Manche Mängel werden auch erst nach 3 oder 4 Jahren erkennbar oder treten auf. Wichtig ist, wenn der Mangel auftritt schriftlich zu rügen.


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Hallo, das ist wirklich sehr ärgerlich und man ist vor allem enttäuscht, wenn man baut und so etwas schon nach kurzer Zeit passiert. Man ärgert sich auch über viel kleinere Schäden, geschweige denn so etwas. Ich habe mir zum Beispiel vor kurzem eine Glasdusche gekauft und schon beim ersten Duschen festgestellt, dass sie undicht ist und Wasser ins Badezimmer aus der Dusche läuft. Als ich mich beschwert habe, gab es ein großes Theater um nichts und am Ende war mein Handwerker Schuld, der die tolle Dusche nicht richtig eingebaut hat, was natürlich völliger Quatsch war. Ich habe dann für die nagelneue Dusche bei https://glaszentrum-west.de/duschdichtung-48mm-glas-von-bis-200-c-301.html neue Dichtungen bestellt, die ausgetauscht wurden und nanu, es lief kein Wasser mehr aus. Um es kurz zu sagen, die Dichtung an der Dusche war Schrott. LG

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