Franke Geschrieben December 16, 2014 Melden Share Geschrieben December 16, 2014 Hey Community, ich habe ein großes Problem. Wir haben einen Wasserschaden und beim Aufnehmen der Platten sehe ich, es wurde nicht abgedichtet. Das Haus wurde nach SIA gebaut, und soweit ich mich entsinnen kann, war der Architekt gleichzeitig der Bauführer. Wer kommt jetzt für den Schaden auf? Wer ist hier haftbar zu machen oder gibt es Schadenersatz? P.S. Das Haus gehört meiner Freundin und wurde vor etwa 34 Monaten gebaut. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ruudi Geschrieben December 17, 2014 Melden Share Geschrieben December 17, 2014 Guten Morgen, Dieser Mangel ist natürlich nicht schön. Diese Folgen kosten natürlich Geld und viele Nerven. Wenn es um Schadenersatz geht, dann geht nur der Klageweg. Jedoch vorher muss geklärt werden, ob der Architekt und zugleich Bauleiter diesen Mangel bemerken musste. Oder hat er sich einfach verlassen auf die einwandfreie Ausführung. Ich finde es unheimlich wichtig, vor dem Baubeginn sich vom Architekten und Bauleiter eine Prüfliste aushändigen zu lassen. Diese muss dann immer ergänzt werden. Hier müssen Firmen die in diesem Werkvertrag stehen jede einzelne Arbeit protokollieren. Dabei sind Qualitätsmerkmale festzuhalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thomas Geschrieben December 18, 2014 Melden Share Geschrieben December 18, 2014 Hi, leider schreibst du nicht, wo der Wasserschaden aufgetreten ist. Ist das im Bad gewesen, dann die SIA-Norm 248 aus dem Jahr 2006 hat hier seine Gültigkeit. Für mich keine Frage, der Bauleiter hätte diesen Fehler erkennen müssen. Er ist einfach seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. Aber die Verantwortung tragen auch die Handwerker. Die müssen den Mangel beseitigen oder Schadenersatz leisten. Dabei kann ja der Architekt helfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
David Geschrieben December 18, 2014 Melden Share Geschrieben December 18, 2014 Grüessech, ich besitze auch noch ergänzende Fragen. Wurde diese Bauleistung ausgeschrieben und ein Bestandteil des Auftrages im bestehenden Werkvertrag? Erfolgte das nicht, dann hätte das ausführende Unternehmen dem Architekten darauf hinweisen müssen. Wäre das weiterhin nicht erfolgt, dann musste eine Abmahnung erfolgen. Aber es kann natürlich sein, dass beide geschlafen haben. Das sind dann für mich verdeckte Mängel nach SIA 118. darauf gibt es eine Garantiezeit von 5 Jahren. Diese auf alle Fälle geltend machen. Wenn erforderlich vor Gericht ziehen, aber vielleicht gibt es eine Einigung zuvor. BG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ruudi Geschrieben December 19, 2014 Melden Share Geschrieben December 19, 2014 Guten Morgen, Aber bei der Ausführung hätte der Bauleiter das doch sehen müssen. Das kann ich nicht nachvollziehen. Oder der wusste nicht, was in seiner Norm festgeschrieben wurde. So nach dem Motto, Augen zu und durch. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ist das bei allen Platten so? Ist das aber nur an dieser Stelle, wo der Wasserschaden entstand, dann ist es schwierig, vor Gericht etwas durchzusetzen. So fehlt ja die Verhältnismäßigkeit. Viele Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dieter Geschrieben December 20, 2014 Melden Share Geschrieben December 20, 2014 Hi, An dieser Stelle ist die Ausschreibung entscheidend. Wurden hier schon Mängel gemacht, dann kann der Unternehmer nichts dafür. So eine Abschreibung muss gem. SIA118 Art. 8 Abs. 1 übersichtlich und vollständig erfolgen. Das werden auch die Juristen so werten, sollte es vor Gericht gehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franke Geschrieben December 21, 2014 Autor Melden Share Geschrieben December 21, 2014 Hey Leute, Ich bedanke mich für die Rückmeldungen. Ich habe morgen am Nachmittag einen Termin angesetzt. In dieser Runde werden der Architekt und einer von der Versicherung anwesend sein. Auch unser Rechtsanwalt wird mit dabei sein. Leider kann der Plattenleger nicht teilnehmen und lässt sich entschuldigen. Ich werde hier berichten, wie das Gespräch endete und welche Vereinbarungen wir treffen konnten. Einen schönen Sonntag wünsche ich noch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Paul Geschrieben December 22, 2014 Melden Share Geschrieben December 22, 2014 Hallo, Da bin ich mal gespannt, was bei diesem Gespräch herumgekommen ist. Eigentlich müsste der Plattenleger eine Abmahnung erteilen, denn sonst haftet er für den Schaden. Die Beweispflicht liegt beim Bauherrn und das nach 2 bis 5 Jahren. Ich wünsche einen Erfolg. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franke Geschrieben December 23, 2014 Autor Melden Share Geschrieben December 23, 2014 Hi, Ich habe als Bauherr die Beweispflicht erbracht. Ich habe vieles mit Fotos dokumentiert und bei der Platte, die ich rausgeritzt hatte, ist eben keine Abdichtung vorhanden. Diesen Schaden hatte ich bereits beim Architekten aber auch beim Plattenleger abgemahnt. Die haben sich das vor Ort angesehen und mussten eben feststellten, dass die Abdichtung fehlt. Jedenfalls bin ich froh, dass wir einen Rechtsanwalt haben. Gestern der Termin ist geplatzt, denn keiner ist erschienen. Jetzt müssen wir härtere Geschütze auffahren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
David Geschrieben December 24, 2014 Melden Share Geschrieben December 24, 2014 Grüessech, So steht also eine gütliche Einigung nicht bevor. Eigentlich schade und manchmal hilft nur die harte Tour. Du bist natürlich auch nach SIA in der Pflicht, dem Unternehmen eine Besserung zu gewähren. Dazu musst du eine Frist setzen. Die Firma kann den Mangel selbst beseitigen, oder auch damit eine Drittfirma beauftragen. Frohes Fest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nana Geschrieben December 26, 2014 Melden Share Geschrieben December 26, 2014 Hey, was mich spannend interessieren würde, wie das der Anwalt einschätzt. Das kann ja noch lange hin und her gehen. Ein Ende ist doch nicht in Sicht. Das kann ja gerne bis zu 100.000 CHF kosten. So mit externer Bauleitung, Anwaltskosten, Hotel usw. Wenn die schlau sind, dann übernehmen der Architekt und der Plattenlager die Kosten. Oder die beseitigen den Mangel. Das ist doch besser als du eine andere Bauleitung damit beauftragst. Auf jeden Fall alles Gute. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franke Geschrieben December 27, 2014 Autor Melden Share Geschrieben December 27, 2014 Hi, Zuerst werde ich meine Haftpflichtversicherung kontaktieren. Der Architekt und der Plattenleger haben die gleiche Haftpflicht. Ich gehe aber davon aus, dass dieses ein grob fahrlässiger Fehler ist und die Versicherung nichts übernimmt. Die Kosten werden bei denen bleiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thomas Geschrieben December 28, 2014 Melden Share Geschrieben December 28, 2014 Hi, hier ist ja einiges faul. Ich meine doch, die Haftpflicht ist doch dafür da, wenn ein Schaden eintritt. Dabei ist es doch egal, ob der Schaden fahrlässig oder nicht entstanden ist. Bei einem grob fahrlässigen Schaden kann doch dann die Versicherung den Verursacher in Regresse nehmen. Das alles hat aber nichts mit Dir zu schaffen. Die Haftpflichtversicherung muss doch bis zur maximalen Deckung bezahlen. Das verstehe, wer will. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franke Geschrieben December 31, 2014 Autor Melden Share Geschrieben December 31, 2014 Hi, Also ich habe mit der Versicherung gesprochen. Die meinten zu mir, ich würde völlig übertrieben reagieren. Das stünde in keinem Verhältnis und wir haben ja in anderen Nassbereichen keinen Wasserschaden. Irgendwie bin ich perplex über die Auffassung der Haftpflichtversicherung. Veranlassen wir nicht die Nachbesserung und es entsteht dann einen Schaden, dann müssen wir dafür aufkommen. Wir wussten ja von dem Problem und wissen, es wurde nicht korrekt ausgeführt. . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziska Geschrieben February 3, 2015 Melden Share Geschrieben February 3, 2015 Hallo Franke,Das kann ich ehrlich gesagt, auch nicht nachvollziehen. Ich bezahle fleißig das Geld, und wenn es dann zu einem Schaden kommt, dann verweigern die das. Aber gerade die Mangelbeseitigung kostet ja Geld und ich glaubte, dass bezahlt die Versicherung. Jetzt musst du nur aufpassen, dass die Verjährung nicht eintritt. Ich wünsche Dir viel Erfolg. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan Geschrieben February 24, 2015 Melden Share Geschrieben February 24, 2015 Hi,Das stimmt, die Verjährungsfrist muss unbedingt beachtet werden.Ich glaube bei versteckten Mängeln liegt die Verjährungsfrist bei 5 Jahren. Dann gibt es noch eine Frist von 10 Jahren bei verschwiegene Mängeln Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gritli Geschrieben March 17, 2015 Melden Share Geschrieben March 17, 2015 Servus, Vielen Dank für den Hinweis. Aber ich dachte, die 10 Jahre gelten bei Planungsfehlern. An dieser Stelle würde ich mich noch einmal das genau anschauen.Viel Erfolg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ilona Geschrieben March 19, 2015 Melden Share Geschrieben March 19, 2015 Hallo,Ich denke bei so einem Mangel muss gehandelt werden. Das kann doch zu einem großen Schaden entstehen und das kostet dann richtig Geld. Ich denke, ohne Rechtsanwalt wird das eine Hängepartie. Der Rechtsanwalt muss dann versuchen, das Geld von den Baufirmen einzutreiben. Das wird scher genug.Alles Gute Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yannick Geschrieben March 28, 2015 Melden Share Geschrieben March 28, 2015 Servus, Ich hatte ein ähnliches Problem. Nach der SIA-N20 gibt es die Verjährungsfrist bei versteckten Mängeln von 10 Jahren. Wir hatten innerhalb von 2 Jahren unseren Mangel immer wieder gerügt. Jedoch die Baufirma blieb stur. Nach dem Einschalten eines Rechtsanwaltes gab es dann seitens der Baufirma ein Einlenken. Der Architekt war in dieser Frage keine große Hilfe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
NoraLuzern Geschrieben April 6, 2015 Melden Share Geschrieben April 6, 2015 Guete Morge, Mit den Fristen bin ich oft überfragt. Also das mit den 2 Jahren, das kapiere ich. Aber mit den versteckten Mängeln mit der 10 Jahresfrist bin ich mir unsicher. Also wenn die Dusche noch nie dicht gewesen ist, das ist doch eher zu bemerken. Hier würde ich Messungen durchführen lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Phillipp Geschrieben April 9, 2015 Melden Share Geschrieben April 9, 2015 Hier ist bei Unsicherheiten, immer einen Fachmann hinzuzuziehen. Schlecht ist, wenn eine Frist verpasst, denn dann gibt es oft kein Geld bzw. der Mangel wird nicht beseitigt. Man bleibt dann auf die Kosten sitzen. Besten Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Renzo Geschrieben April 24, 2015 Melden Share Geschrieben April 24, 2015 Servus, Das ist schon klar, diese Fristen gibt es, um sie einzuhalten. Jeder Mangel ist auch nicht gleich sichtbar. Oft kommt das mit der Zeit und deshalb gibt es eben diese Fristen von 2 und 10 Jahren. Manche Mängel werden auch erst nach 3 oder 4 Jahren erkennbar oder treten auf. Wichtig ist, wenn der Mangel auftritt schriftlich zu rügen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andrin Geschrieben May 7, 2015 Melden Share Geschrieben May 7, 2015 Hallo, Ich habe damit noch wenig Erfahrungen. Aber das interessiert mich schon, das mit den Mängeln. Auch die Fristen habe ich verstanden. Jedoch glaube ich, wenn es keine Einigung bei einem Mangel gibt, dann ist oft das Gericht die Endstation oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Billy Geschrieben September 19, 2018 Melden Share Geschrieben September 19, 2018 Hallo, das ist wirklich sehr ärgerlich und man ist vor allem enttäuscht, wenn man baut und so etwas schon nach kurzer Zeit passiert. Man ärgert sich auch über viel kleinere Schäden, geschweige denn so etwas. Ich habe mir zum Beispiel vor kurzem eine Glasdusche gekauft und schon beim ersten Duschen festgestellt, dass sie undicht ist und Wasser ins Badezimmer aus der Dusche läuft. Als ich mich beschwert habe, gab es ein großes Theater um nichts und am Ende war mein Handwerker Schuld, der die tolle Dusche nicht richtig eingebaut hat, was natürlich völliger Quatsch war. Ich habe dann für die nagelneue Dusche bei https://glaszentrum-west.de/duschdichtung-48mm-glas-von-bis-200-c-301.html neue Dichtungen bestellt, die ausgetauscht wurden und nanu, es lief kein Wasser mehr aus. Um es kurz zu sagen, die Dichtung an der Dusche war Schrott. LG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...