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Ilona

Wie ist eigentlich im Stockwerkeigentum die Beitragspflicht geregelt?

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Grüezi Leute,

 

Es geht um das Stockwerkeigentum und hier speziell um die Beitragspflicht. Wir wissen natürlich, dass sich jeder Stockwerkeigentümer sich an den gemeinschaftlichen Kosten beteiligen muss.

 

Aber wie ist das jetzt im einzelnen geregelt?

 

Bevor wir uns tiefer mit dem Thema Stockerwerkeigentum befassen, möchte ich das hier thematisieren.

 

Vorab vielen Dank für die Antworten.

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Hi Ilona,

Bei uns nennen wir das Erneuerungsfonds und das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.:rolleyes:

Wir haben auch ein Stockerwerkeigentum und das war damals ein Neubau. Zuerst dachten wir nicht an das Einzahlen, denn das Haus war ja neu.

Jedoch eines ist sicher, irgendwann beginnen die Reparaturen und die Zeit ist ja schnelllebig.

 

Dann das Geld zur Sanierung aufbringen, das ist dann oft schwierig. Also haben wir uns entschieden, mit den anderen Stockwerkeigentümern diesen Erneuerungsfonds ins Leben zu rufen.:D

 

Viele Grüsse

Andrin

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Servus,

Also nicht nur die Sanierung muss zur gegebener Zeit finanziert werden. Es fallen ja auch Betriebskosten und Kosten zum Unterhalt an.;)

Dabei existiert ein gesetzlicher Verteilerschlüssel. Das richtet sich auch nach der Wertqoute.

So zahlen wir dann so eine Art von Vorschuss auf die Betriebskosten. Hier ist die Grundlage die letzte Jahresabrechnung, die vom Verwalter vorgelegt wird.:D

VG

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Grüezi,

Also ich finde so einen Fonds ausgesprochen sinnvoll. Wir besitzen auch eine Wohnung im Stockwerkeigentum und das Haus wurde 1965 gebaut. Im letzten Jahr musste eine Renovation erfolgen. Das Geld lag im Erneuerungsfonds bei uns.:D Aber das hatten nicht alle Eigentümer und jetzt ging das Theater los. :huh:Neben der Aussenfassade musste auch die Heizung erneuert werden.

Das waren wieder einmal eine Menge Kosten.:rolleyes:

Besten Gruss

Renovation.jpg

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Grüezi Leute,

Vielen Dank für die Antworten. Besonders freue ich mich über den Beitrag von Misterfong.:wub:

 

So denke ich auch, so ein Erneuerungsfonds für das Stockwerkeigentum ist schon eine gute Sache.

 

Dazu habe ich noch zwei Fragen:

1. Wie schaffe ich es, dass es so einen Erneuerungsfonds in meinem zukünftigen Stockwerkeigentum gibt?

2. Wie lange muss in der Regel eingezahlt werden?

 

Vielen Dank für die Antworten.:rolleyes:

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Zu 1. Dazu ist eine Versammlung der Stockwerkeigentümer einzuberufen. Also muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dafür ist auch eine ausführliche Begründung erforderlich. Es gibt ja immer welche, die dem nicht folgen und die sind von der Notwendigkeit zu überzeugen.:rolleyes:

Dazu ist eine einfache Mehrheit auf der Versammlung notwendig.

 

Eine zweite Variante ist, eine Anpassung des Reglements. Das ist aber oft schwieriger, denn bei so einer Reglementanpassung muss es eine qualifizierte Mehrheit geben.

 

Zu 2. Wir haben 25 Jahre in den Erneuerungsfonds jetzt 25 Jahre eingezahlt. Es gibt natürlich auch kürzere Laufzeiten. Jedoch es ist entscheidend, wenn die Sanierung erfolgt, dann muss genügend Geld vorhanden sein.

 

Bei uns ist das der Fall.:D

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Hallo zusammen,

Ich bin zwar kein Besitzer vom Stockwerkeigentum, aber ich kenne jemanden, der so etwas besitzt.:o

 

Die haben nicht so einen Fonds und hier Haus sieht etwas erbärmlich aus.

Ein Teil dieser Eigentümer befindet sich im AHV-Alter und besitzen kaum finanzielle Rücklagen.

So ist ein Konflikt vorprogrammiert.:angry:

 

Es gibt zur Sanierung auch einige Fördermittel, die sind aber in den Kantonen unterschiedlich hoch.

 

Jedoch reicht dieses Geld nicht aus, um das Stockwerkeigentum zu sanieren.:unsure:

 

Viele Grüsse

ruudi

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Ein Teil dieser Eigentümer befindet sich im AHV-Alter und besitzen kaum finanzielle Rücklagen.

Genau und das wollten wir umgehen. Noch ein Hinweis, was haben wir finanziert?

 

Unser Stockwerkeigentum hat 3 Millionen Franken gekostet. Dabei gibt es so eine Faustregel.

Es sollen mindestens 5 Prozent des Gebäudeversicherungswertes in den Erneuerungsfonds eingezahlt werden.:lol:

 

Das sind bei uns jedes Jahr 7.500 Franken und das ist für uns keine allzu grosse Hürde.:rolleyes:

Aber auch diese Summe ist für einige schon zu viel.:angry:

 

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Hallo zusammen,

Vielen Dank für dieses Thema und hier gibt es immer wieder Streitereien. Das kenne ich auch und das nervt unheimlich.:angry:

 

Bei uns gibt es auch so ein Quertreiber. Der hatte damals bei dem Beschluss zum Erneuerungsfonds mit Nein gestimmt. Jetzt verweigert er die Zahlung für die Dachsanierung.

 

Jetzt schlagen sich die Anwälte damit herum. Für mich ist klar, es gilt der Mehrheitsbeschluss.:rolleyes:

Aber das sieht er nicht ein und somit verschiebt sich diese Sanierung.

Viele Grüssse

Urs

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Grüezi Leute,

Ich bin auch mit den Nerven am Ende. Bei uns stellen sich auch zwei Stockwerkeigentümer quer und schiessen immer dagegen.:angry:

Jetzt möchte ich die Eigentumswohnung verkaufen. Ich habe natürlich immer brav in den Erneuerungsfonds eingezahlt.

 

So möchte ich das eingezahlte Geld zurückhaben. Wie funktioniert das?:rolleyes:

Besten Dank.

 

Gruss

andy

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Servus andy,

So einen Fall hatten wir und der Eigentümer, der seine Wohnung verkauft hat, hat nichts aus dem Erneuerungsfonds bekommen.:o

 

Die Regelung ist hier eindeutig.

 

Vom Gesetz her ist der Erneuerungsfonds ein Gemeinschaftsvermögen. Dieser Anteil kann nicht abgetrennt werden. So wird dieses Kapital nicht ausgezahlt und geht automatisch an den Käufer über.

 

Es muss jetzt mit dem Käufer verhandelt werden, inwieweit er bereit ist, das Kapital aus dem Erneuerungsfonds an den Verkäufer auszuzahlen.

Das ist also Verhandlungssache.B)

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Hallo Leute

Bei uns wurde ein Erneuerungsfonds beschlossen und das sogar einstimmig. Jetzt haben wir auch das Glück, dass alle Stockwerkeigentümer fast im gleichen Alter sind. Also alle gehen einen Beruf nach und verdienen gutes Geld.:lol:

 

:rolleyes:

 

Die Höhe legen wir jedes Jahr fest und dazu gibt es immer einen Beschluss. Das erfolgt auch immer einstimmig und hier ziehen alle an einem Strang. So werden auch kontinuierlich die Einlagen in diesem Erneuerungsfonds erhöht und das ist uns allen wichtig.:)

 

Gruss

 

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Servus,

Ich kenne das Problem zur Genüge. Dieses Stockwerkeigentum muss gründlich saniert werden und nagte die Zeit an dem Haus. Aber in einer Wohnung brannte es und das war die Schuld eines Eigentümers. Leider hatte er keine Gebäudefeuerversicherung abgeschlossen und wird wohl auf die Kosten sitzen bleiben.:(

 

Manche Eigentümer sind hier auch zu blauäugig und gehen zu lasch an die Sache heran.

Zum einen gibt es den Erneuerungsfonds und dieser muss einfach genutzt werden.

 

Aber auch andere Versicherungen sind möglich und hier ist das die Privathaftpflicht und auch eine Bauherrenhaftpflicht halte ich für erforderlich.

 

Auch eine Gebäudewasserversicherung :Dhalte ich für angebracht. Gerade durch Wasser kann ein grosser Schaden entstehen, der auch sehr kostenintensiv ist.

 

Hier sollte jeder Stockwerkeigentümer in sich gehen und prüfen, ob er nicht am falschen Ende spart.:angry:

 

Viele Grüsse

Yannick

 

 

Sanierung.jpg

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