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baldrian

qualifiziertes Mehr Stockwerkeigentum

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Das ist grundsätzlich bei bestimmten Tagesordnungen der Versammlung der Stockwerkeigentümer der Fall. Dazu muss auch ein Protokoll gefertigt werden. Das muss auch schriftlich erfolgen, denn ein Mündliches hat keine Rechtskraft.

Eine gute Auflistung und Erklärungen zu diesem Thema findest du hier.

http://www.stockwerk-eigentum.ch/die-stockwerkeigentuemergemeinschaft/beschlussfassung

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