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Paul

Neuer Eigentümer für Grünparzelle, wie die Abstimmung?

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Hallo zusammen,

Zu unserer Überbauung mit mehreren Häusern gehören auch gemeinschaftliche Strassen, Wege und Grünflächen.

Eine dieser Grünparzellen möchte nun ein Eigentümer erhalten und hat darauf einen Antrag gestellt. Diese Grünparzelle möchte er gestalten und pflegen. Der Antrag soll der Eigentümerversammlung vorgelegt werden.

Kann mir nun vielleicht jemand sagen, wie die Abstimmungsquote in diesem Fall gesetzlich geregelt ist und ob dazu eine einfache Mehrheit reicht?

Wir haben dazu in unserem gemeinsamen Reglement nichts finden können. Ich könnte mir nur vorstellen, wenn der besagte Eigentümer die Nutzung nicht nur zur Gestaltung und Pflege beantragt, dass dann die Abstimmung einstimmig sein sollte.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke im Voraus

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Hallo Paul,

ich gehe davon aus, dass der Miteigentümer, der die Grünparzelle gestalten und pflegen will, diese wahrscheinlich auch alleine nutzen. Da wäre ein „alleiniges Nutzungsrecht“, das der Zustimmung aller Miteigentümer bedarf und im Grundbuch eingetragen wird.

Will er jedoch wirklich nur die Parzelle gestalten und pflegen und er auch in Kauf nimmt, dass andere diese Parzelle mit nutzen, dann reicht ein Beschluss der Eigentümerversammlung. Über eine Beschlussfassung müsste normalerweise auch etwas in eurem Vertrag stehen. Ist dort nicht vereinbart, dann kommt der Art. 712p ZGB zum Tragen der da heißt:

„Die Versammlung der Stockwerkeigentümer ist beschlussfähig, wenn die Hälfte aller Stockwerkeigentümer, die zugleich zur Hälfte anteilsberechtigt ist, anwesend ist. Stets müssen mindestens zwei Stockwerkeigentümer anwesend oder vertreten sein.“

Ist die Beteiligung nicht ausreichend, kann ein Beschluss nicht gefasst werden und es muss eine zweite Versammlung einberufen werden. Diese darf jedoch nicht vor Ablauf von zehn Tagen seit der ersten Versammlung stattfinden. Eine Beschlussfähigkeit bei der zweiten Versammlung ist dann gegeben, wenn ein Dritter aller Stockwerkeigentümer, mindestens jedoch zwei, anwesend oder vertreten sind.

Ich hoffe, ich konnte dir mit dieser Auskunft helfen. :rolleyes:

Grüsse

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Hallo ,

vielen Dank für deine sehr hilfreiche Antwort.

Exakt auf „gestalten und pflegen“ lautet der Antrag. Sollte er also einen Obstbaum pflanzen, muss er das Obst mit der Gemeinschaft teilen.

Im Reglement ist der hier vorliegende Fall nicht explizit erwähnt, sondern nur der Punkt bezüglich Nutzung, der der Einstimmigkeit bedarf. Gemäss deiner Ausführung würde aber die Mehrheit ausreichen, wie ich mir das auch gedacht hatte, ich mir aber nicht sicher war. :rolleyes:

Merci und lieben Gruss

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Hallo,

in der Versammlung können die Eigentümer mit Qualifiziertem Mehr alles beschliessen, es sei denn, der Beschluss benachteiligt grob Einzelne. Darunter würde beispielsweise das Zumauern eines Fensters im Erdgeschoss fallen. Sinnvoll muss ein Beschluss auch nicht sein.

Wenn denn jemand gegen einen Beschluss klagt, muss er nachweisen, dass mit diesem Beschluss gegen einen Artikel im ZGB bezüglich Stockwerkeigentum verstossen wurde. Ausserdem kann die Versammlung jederzeit wieder auf ihre Beschlüsse zurückkommen.

Ein Stück Gemeinschaftsland kann problemlos jemanden zur Nutzung überlassen werden, wenn alle Details, die später zu Ärger führen könnten, vorher geregelt werden, denn man weiss ja nicht was wird, wenn beispielsweise jemand das Kräuterbeet zertrampelt hat oder einem die Pflanzung nicht gefällt oder jemand sein Wohnmobil dort abstellen möchte.

Sollten weitere Sondernutzungsrechte oder Dienstbarkeiten begründet werden, reicht nicht nur ein einstimmiger Beschluss sondern es braucht auch einen Notar. Man sollte überlegen, ob dann so ein Garten nicht einfach zu teuer wird. :o

Gruss Renzo

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