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Hi zusammen,

Ich musste bei der Hypothekarberechnung angeben, ob wir die Immobilie selbst bewohnen oder nicht. So habe ich damals „selbst bewohnt“ angegeben.

Jedoch jetzt stellt sich für mich die Frage, was ist wenn ich die Immobilie demnächst vermiete?

So können sich ja die Lebensumstände verändern.:D

Jetzt habe ich bei einer örtlichen Bank eine „Familienhypothek“ abgeschlossen. In den Vertragsunterlagen gibt es aber keinen Hinweis auf eine spätere Vermietung.

Sind diese Angaben eigentlich relevant, wenn später diese Immobilie doch vermietet wird?

Gibt es Schwierigkeiten mit der Bank oder einfach so weiter laufen lassen?

Danke.

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Grüezi,

Also ich würde die Bank informieren, wenn diese Immobilie vermietet werden soll.^_^

So finde ich es gut, wenn im Vertrag nichts steht. Aber, wenn ihr sie Angabe machen musst „selbst bewohnt“, dann würde ich mich daran halten.

Jetzt weiss ich nicht, wie das bei den Hypotheken genau ist, aber bei den Versicherungen, wäre das wahrscheinlich ein Underwriting Fraud oder so an zusehen.

Gruss

Walti

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Ich kenne das nur im Zusammenhang mit der Amortisation. So hat mir meine Hausbank mitgeteilt, wenn eine Vermietung der Immobilie in Betracht kommt, dann direkt amortisiert werden muss. Eine indirekte Amortisation bei einer vermieteten Immobilie kommt durch die Bank nicht infrage.:huh:

Das geht dann nur, wenn der Vertrag verändert wird.

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Hoi zämä,

Für die Bank spielt das schon eine Rolle, ob diese Liegenschaft vermietet ist oder nicht.:rolleyes: Oder besser geschrieben, ob du diese bewohnst. So ist eine indirekte Amortisation über eine Säule 3A Konto nur bei einem selbst bewohnten Eigentum möglich. Respektive der Verpfändung dieser Säule 3A oder auch der Pensionskassengelder.

Viele Grüsse

Luca

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Ciao,

Ich kann mir auch vorstellen, dass die Tragbarkeitsberechnung eine Rolle spielt. Vor allem, wenn der erzielte Mietzins die kalkulatorischen Zinskosten der Hypothek decken.:D

Deine Bank erfährt von der Vermietung spätestens, wenn du die Adresse änderst. Dann weiss sie, das ihr umgezogen seid. So würde ich an deiner Stelle schon vorher aktiv werden und die Angaben bei der Bank machen.^_^

Gruss

Norbert

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Hi zusammen,

Ist der Ehegatte mit im Kreditvertrag enthalten, dann Bedarf es auch der Zustimmung. Das ist im ZGB geregelt.:D

Dann rechnet die Bank, die Tragbarkeit anders. So stuft sie intern, dass in eine andere Risikoklasse ein. Das Ausfallrisiko ist bei einem fremd vermieteten Objekt höher, als bei einem selbst bewohnten Haus.;)

 

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Hi zusammen,

Vielen Dank für die Informationen.B)

Wegen der Tragbarkeit gibt es keine Probleme. Auch sind genügend Sicherheiten vorhanden.

Obwohl ich das Gehalt meiner Frau angeben musste, was für mich ein Rätsel ist. Das Eigenkapital ist hoch. Auch gibt es Mieteinnahmen von einer anderen Immobilie. Unsere beiden Pensionsgelder sind noch vorhanden und auch die 3A Konten.

BG

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Gast
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