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Ciao Regina,

Das ist oft ein Problem und viele Paare sind sich über die Konsequenzen nicht bewusst. Das ist auch bei meiner Familie, aber auch bei Freunden und bekannten so. So meine ich, es wird oft zu schnell geschieden.:huh:

Jetzt zu dem eigentlichen Problemen. Wenn das Paar geschieden wurde, dann gibt es immer die Frage, wer bewohnt jetzt das Haus oder die Wohnung?

Macht das ein Partner, dann muss er den anderen entschädigen. Das können sich aber die meisten nicht leisten. Mit der Hypothek sieht das eben so aus.:(

Gruss

Beat

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Grüezi,

Bei meiner Scheidung stellte sich auch die Frage, was wird mit der Hypothek? Das Haus hat die Ex Frau mit den Kindern weiterhin bezogen.:wacko:

So habe ich einen unabhängigen Experten kommen lassen und der hat das Ganze geschätzt.

Dann haben wir den gesamten Güterstand betrachtet und dafür wurde eine Vereinbarung getroffen. Jetzt habe ich natürlich mit einem Fachanwalt gemacht.

Es gab aber einige Differenzen, aber letztendlich hat dann meine Ex zugestimmt.:ph34r:

Besten Gruss

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Grüezi,

Bei meiner Scheidung stellte sich auch die Frage, was wird mit der Hypothek? Das Haus hat die Ex Frau mit den Kindern weiterhin bezogen.:wacko:

So habe ich einen unabhängigen Experten kommen lassen und der hat das Ganze geschätzt.

Dann haben wir den gesamten Güterstand betrachtet und dafür wurde eine Vereinbarung getroffen. Jetzt habe ich natürlich mit einem Fachanwalt gemacht.

Es gab aber einige Differenzen, aber letztendlich hat dann meine Ex zugestimmt.:ph34r:

Besten Gruss

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Zitat

So habe ich einen unabhängigen Experten kommen lassen und der hat das Ganze geschätzt.

Dann haben wir den gesamten Güterstand betrachtet und dafür wurde eine Vereinbarung getroffen. Jetzt habe ich natürlich mit einem Fachanwalt gemacht.

Ich denke auch, dass ist die beste Lösung. Es ist auch klar, dass bei einem Scheidungsverfahren oft dreckige Wäsche gewaschen wird. So ist es um so wichtiger, dass alles in einer Gütertrennung fixiert wird. Das mit einem Anwalt machen und schriftlich festhalten.B)

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Grüezi Regina,

Bist du aktuell betroffen?

Das ist in der Tat nicht einfach. Wurde die Immobilie in der gemeinsamen Ehezeit angeschafft, dann gehört es beiden.B)

Jetzt gibt es ja noch die Möglichkeit, diese Immobilie nach der Scheidung zu verkaufen. So gehört nach aktueller Rechtsprechung jedem der Ehepartner 50 % zu. Dabei ist es unerheblich, wie hoch der Anteil des jeweiligen Ehepartner gewesen ist.

Aber so bin ich einen anderen Weg gegangen. Meine Ex blieb mit den Kindern in diesem Haus weiter wohnen.

Für die Hypothek bin ich, auch wenn ich mit dem Haus nichts mehr zu tun habe, auch haftbar.:angry:

Das nennt sich solidarische Haftung.

Es ist eben bei einer Scheidung so, es gibt keine Gewinner, sondern nur Verlierer.:o

Besten Gruss

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Zitat

Jetzt gibt es ja noch die Möglichkeit, diese Immobilie nach der Scheidung zu verkaufen. So gehört nach aktueller Rechtsprechung jedem der Ehepartner 50 % zu. Dabei ist es unerheblich, wie hoch der Anteil des jeweiligen Ehepartner gewesen ist.

Das stimmt nicht ganz so. Es kann natürlich einen Ehevertrag geregelt werden.:lol: Es ist auch zu empfehlen, gerade wenn ein Partner mit viel Vermögen in die Ehe gegangen ist.

Wird von einem Partner viel Vermögen mit in die Ehe gebracht, dann gibt es die Möglichkeit, das im Grundbuch festhalten zu lassen. Das nennt sich Eigentumsquoten. Das habe ich machen lassen, denn ich habe das gesamte Eigenkapital von 30 % der Bausumme mit eingebracht.

Dann kann bei einer eventuellen Scheidung dann an diese Eigentumsquote mein Anteil an der Hypothek berechnet werden.:rolleyes:

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Servus Leute,

Vielen Dank für eure weiteren Hinweise.

Nein, ich bin nicht aktuell betroffen. :wub:Aber eine gute Freundin von mir. Aber, so wie es aussieht, wird das keine einfache Scheidung. So deutet es darauf hin, dass es eine Schlammschlacht wird.:angry:

Einen Ehevertrag gibt es nicht, aber das ist ja für meine Freundin kein Problem. Denn ihr Güterstand ist ja eh viel niedriger als vom Nochehemann. Jetzt bin ich gespannt, wie sich das alles entwickelt.:o

Viele Grüsse

Regina

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Hoi zämä,

Auch zweimal von einer Scheidung betroffen und ich wurde richtig zur Kasse gebeten.:angry:

So kann ich nur empfehlen, die Immobilie zu verkaufen. Dann darauf achten, dass es einen Gewinn gibt und das muss dann geteilt werden.:lol:

Es gab ja noch einmal die Möglichkeit, dass beide Besitzer dieser Immobilie bleiben. Aber dann müssen beide auch ihren Verpflichtungen nachkommen. Jedoch das ist bei mir in beiden Fällen nicht passiert. So wurden diese Immobilien verkauft.:rolleyes:

Bei der Ablösung der Hypothek musste dann eine Strafgebühr geleistet werden. Das war zwar ärgerlich, aber nicht zu umgehen.:(

BG

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Diese Strafgebühr der Bank, dass ist schon der Hammer. Das hat bei meiner Scheidung CHF 22'000.- gekostet und das ist viel Geld.:angry:

Jetzt haben wir eine Gütertrennung bei einem Notar abgeschlossen. Das bedeutet, bei einer Scheidung behält jeder sein Vermögen. Die Wertsteigerungen der Immobilie und beim Vermögen werden geteilt. Das jeweils zur Hälfte.:ph34r:

 

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Am 11.5.2018 um 10:59 schrieb Regina:

Servus Leute,

Vielen Dank für eure Hilfe. Das sind schon einmal gute Ansatzpunkte. Aber, wenn der Güterstand unterschiedlich ist und das ist es ja oft, dann entstehen ja viele Konflikte.

Wie das zu lösen ist, das ist eine schwere Kunst.;)

Viele Grüsse

Regina

Es gilt, daß das, was nach Heirat gemeinsam an Vermögen geschaffen wurde, beiden gehört.

Bei einer Hypothek handelt es sich ja um Schulden, auch diese sind zu teilen.

Wobei bei einer abbezahlten bzw. teilweise abbezahlten Hypothek ja auch Werte geschaffen wurden.

Beispiel:

Bei oder nach Hochzeit Hypothek mit 400.000 Franken. 10 Jahre später Scheidung, aber - sagen wir - bereits 100.000 Fr. wurden getilgt.

Dann handelt es sich hier um einen Vermögenszuwachs von 100.000 Fr.

Derjenige wer das Haus behält, sofern einvernehmlich beschlossen wird oder durch ein Gericht, daß eine Person es behält, muß also hierfür einen Ausgleich schaffen und 50.000 Fr. zahlen.

 

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Die Menschen sind eben offener geworden. Vielleicht ist sie an beiden Geschlechtern interessiert und konnte sich das in einem jüngeren Alter nicht eingestehen. Wenn sie mit ihrer Freundin wirklich glücklicher ist, dann verbessert sich der Kontakt auf lange Sicht bestimmt. Schließlich hat sie jetzt was sie will. Die gemeinsame Tochter ist natürlich ein komplizierterer Fall. Weiß sie über die Gegebenheiten Bescheid? Je nach Alter kann man ihr die Situation vielleicht erklären. In jeden Fall braucht ihr einen Familienanwalt wie zum Beispiel familienrecht-allgaeu.de.

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Gast
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