Reto Geschrieben June 11, 2015 Melden Share Geschrieben June 11, 2015 Hallo Zusammen, Die Stockwerkeigentümerversammlung bei uns sind regelmässig der Horror. Es gibt immer einen netten Herren, der sich bei jeder nur möglichen Gelegenheit querstellt. Ich wollte prüfen, ob man diesen Herren ausschliessen kann aus der Stockwerkeigentümergemeinschaft - genug ist genug. Wie muss ich vorgehen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
meskaa Geschrieben June 11, 2015 Melden Share Geschrieben June 11, 2015 Das ist im ZGB geregelt und kannst du hier nachlesen: http://www.gesetze.ch/sr/210/210_077.htm#L7081 als dann, wenn dir die Fortsetzung der Gemeinschaft "nicht mehr zugemutet werden kann" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
NoraLuzern Geschrieben July 4, 2015 Melden Share Geschrieben July 4, 2015 Hi Reto, Das ist natürlich ein schwieriger Weg und harter Kampf. Dieser Herr wird ja nicht klein beigeben wollen. Da wird viel Schmutzwäsche gewaschen und das wird an den Nerven zerren. Ich würde diesen Menschen einfach ignorieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
meskaa Geschrieben July 21, 2015 Melden Share Geschrieben July 21, 2015 Aus aktuellem Anlass, es gibt jetzt auch einen guten Artikel im Magazin dazu: Stockwerkeigentum Ausschluss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pauli Geschrieben September 20, 2015 Melden Share Geschrieben September 20, 2015 Das sehe ich immer als ein großes Problem an, wenn ein Miteigentümer grob gegen die Regeln verstößt. Dabei geht es ja um Eigentum und um keine Mietwohnung. Bei einer Mietwohnung kann ich die Kurve kriegen und wechsle die Wohnung. Beim Eigentum geht das nicht so einfach. Guter Artikel und der beschreibt gut die Situation. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...