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Stockwerkeigentum Bodenheizung Sonderrecht?

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Gast Bodenheizung mit Anschluss

Hallo

Wir möchten eine bodenheizung einbauen und die vorhandenen Leitungen der jetzigen Heizkörper dafür nutzen innerhalb unserer Wohnung. Muss ich dann trotzdem die Einwilligung der anderer Eigentümer  einholen? 

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vor 11 Stunden schrieb Gast Bodenheizung mit Anschluss:

Hallo

Wir möchten eine bodenheizung einbauen und die vorhandenen Leitungen der jetzigen Heizkörper dafür nutzen innerhalb unserer Wohnung. Muss ich dann trotzdem die Einwilligung der anderer Eigentümer  einholen? 

Hallo! 

Für mich ein klarer Fall von Sonderrecht, sprich dafür brauchst du niemanden fragen. Ich hab dir noch ein PDF angehängt, Abschnitt 2, ich denke da ist das ziemlich gut beschrieben. Wenn man jetzt noch mehr ins Detail geht, ist die Frage wie du die Bodenheizung umsetzt. Wenn du in den Boden fräst, dann bearbeitest du vermutlich wieder Teile im "Gemeinrecht". Aber wenn du die Rohre in einer Zwischenlage verbaust, meiner Meinung nach nicht, siehe PDF: https://www.voser.ch/sites/default/files/dateiuploads/vos_2019_lexpress_baurecht_nr-24_web_0.pdf 

Gruss
Jolli 

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Hallo Mittenand! Ich sehe, dass der Post schon ein Alter hat. Möchte mich trotzdem erkundigen ob jemand noch das oiben genannten Dokument von Voser noch hätte und was war bitte die Lösung für das Thema. Nämlich wir (ich und meinem PArtner) sind in die gleiche Situation. Herzlichen Dank!

Gruss,

Cristina

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"Die Zentralheizung ist gemeinschaftlich.

Die Zuleitungen aber, die zu den einzelnen Einheiten führen, gehören ab

der Abzweigung der Hauptleitung zum Sonderrecht.

Bodenheizungen: Wenn die Leitungen einbetoniert und für die Statik des

Gebäudes von tragender Bedeutung sind, sind sie gemeinschaftlich. Falls

sie lediglich aufgelegt sind, gehören sie zum Sonderrecht."

Quelle: Beobachter, Stockwerkeigentum, wem gehört was?

 

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Gast
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