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Hallo Zusammen, 

Ich bin der Empfehlung welche ich an dieser Stelle bekommen habe gefolgt und habe jetzt vor dem Kauf auch die Protokolle der Stockwerkeigentümerversammlungen verlangt. Der Verwalter sagt mir jetzt er habe nur noch diese vom letzten Jahr, vorher wäre ein anderer Verwalter zuständig gewesen, darf der mich so abblitzen lassen? 

 

Danke 
Jolli

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Hi jolanda80,

 

Eigentlich nicht, denn du hast ein Recht darauf, diese Protokolle einzusehen. Jetzt wird aber das Problem sein, dass der Verwalter gewechselt hat. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass dieser damals keine Protokolle hatte anfertigen lassen. Aber erst einmal bist du in der Defensive.

 

Mache das zum Thema auf der nächsten Versammlung.

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Gast
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