Verena Geschrieben September 12, 2015 Melden Share Geschrieben September 12, 2015 Wir haben demnächst eine Versammlung. Bei dem Verwalter haben wir beantragt, dass er zwei wichtige Traktanden auf die Liste setzen soll. Jedoch er verweigert das. Wir haben ihm das per Mail mitgeteilt, jedoch er reagiert nicht darauf. Ist der dazu nicht verpflichtet? Ich bitte um schnelle Unterstützung. Vielen Dank. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pauli Geschrieben September 12, 2015 Melden Share Geschrieben September 12, 2015 Für mich ist das auch eine klare Angelegenheit. Der Verwalter muss mindestens ein Traktanden auf die Liste nehmen. Diesen Artikel habe ich gefunden. http://www.hausinfo.ch/de/home/recht/stockwerkeigentum/stockwerkeigentuemergemeinschaft/stockwerkeigentuemer-versammlung.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
David Geschrieben September 13, 2015 Melden Share Geschrieben September 13, 2015 Das wird ja eine spannende Versammlung. Hier liegt ja schon im Vorfeld viel Sprengstoff in der Luft. Wenn keine Traktanden vom Verwalter auf die Tagesordnung gebracht wird, dann können die Beschlüsse angefochten werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andrin Geschrieben October 14, 2015 Melden Share Geschrieben October 14, 2015 Also manche Verwalter finde ich auch unmöglich. Passt denen etwas nicht, dann kommt die Verweigerungstaktik. Vom Gesetz aus sind die verpflichtet, das aufzunehmen. Ich hoffe, das passiert noch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franke Geschrieben November 25, 2015 Melden Share Geschrieben November 25, 2015 Das ist eigentlich unzulässig und der Verwalter muss das aufnehmen. Ich hoffe, ihr konntet euren Verwalter davon überzeugen. Bitte berichte doch einmal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...