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Meierhans

Was bedeutet "zwingend gemeinschaftlich" beim Stockwerkeigentum??

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Das sind gemäss (Art. 712b Abs. 2 Ziff. 1 bis 3 ZGB):

 

  • Alles, was fest mit dem Boden verbunden ist, aber nicht zum Gebäude selbst gehört. (z.B. Garten, Bäume, Pools, Zäune, etc.) 

  • Das Baurecht, sonfern vorhanden

  • Elementare Gebäudeteile welche für den Bestande des Gebäudes wichtig sind. (Also z.B. tragende Wände, Böden, Isolationen, etc.)

  • Gebäudeteile welche das äussere Erscheinungsbild beeinflussen. (z.B. Fensterfronten, Fassaden, etc.) 

  • Gemeinsame  Einrichtungen. (Also z.B. die Waschküche, immer ein beliebtes Beispiel :-)

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