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B.Anrig

Was bedeutet beim STWE "zwingend gemeinschaftlich"?

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Mit zwingend gemeinschaftlich ist im Stockwerkeigentum, wenn es sich nicht um Sonderrecht handelt.

Hier diese Definition habe ich gefunden:

Das Stockwerkeigentumsrecht sieht in ZGB 712b Abs. 2 vor, dass diejenigen Bauteile, Anlage und Einrichtungen, eine gemeinschaftliche Zwecksetzung haben, nebst des Bodens zwingend nicht zu Sonderrecht ausgeschieden werden können.

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