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Swiss.Stephan

stwe - Mehrkosten Klausel bei Änderungen

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Seit kurzem sind wir stolze Besitzer eines Stockwerkeigentums, das sich zurzeit jedoch noch im Bau befindet. Bei nochmaligem Lesen des Vertrages machte mich ein Freund auf folgende Klausel aufmerksam: „Auf den durch den Bauherrn verursachten Mehrkosten wir ein Honorar von 15 % berechnet.“

 

Dieser Freund erklärte uns nun, dass sich diese Klausel nicht nur, wie wir glaubten, auf anfallende Mehrkosten im Bezug auf den Bau des Stockwerkeigentums bezieht sondern auch auf alle anderen Änderungen. Dies würde ja bedeuten, dass wir, wenn wir und für teurere Plättli entscheiden auf diese Mehrkosten nochmal 15 % an den Architekten zahlen sollen.

 

Meine Frage ist nun, ob solch eine Klausel üblich und auch rechtens ist?

 

Vielen Dank im Voraus.

Steph

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Wir haben uns auch ein Stockwerkeigentum gekauft. Bei uns war es so, dass wir mit dem GU ein fixes Honorar ausgehandelt haben.

 

Wir können uns auch die Handwerker selber aussuchen wie Elektriker, Installateur usw. Haben wir einen uns genehmen Handwerker gefunden, wird uns das dafür vorgesehene Budget voll gutgeschrieben. Eine Preisgarantie kann der GU nicht geben, wenn er nicht weiss, welche Handwerker ihr mit den Arbeiten betrauen wollt...

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Wenn ihr den Vertrag so unterschrieben habt, könnt ihr daran auch nichts mehr ändern. Ihr hättet das im Vorfeld der Unterzeichner abklären müssen. Wenn im Vertrag die Möglichkeit einer Vertragsauflösung nicht geregelt ist, müsst ihr leider zahlen.

 

Üblicherweise werden solche Aufschläge für Mehrkosten in einem GU- oder TU-Vertrag immer festgelegt und betragen in der Regel 10 %. Die 15 % in eurem Vertrag finde ich jedoch auch schon ziemlich viel.

 

Ich hoffe, dass ich euch ein klein wenig helfen konnte.

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Bruno hat recht - das, was im Vertrag festgelegt wurde, gilt, wenn er von Euch unterzeichnet wurde...

 

Freunde von mir haben sich auch ein Stockwerkeigentum gekauft, die für Mehrkosten für ihre Küche kein Honorar zahlen mussten, obwohl es laut Vertrag hätte berechnet werden können. Das war natürlich sehr kulant und passiert nicht oft.

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Bei uns genau dasselbe! Auch wir müssen für alle Mehrkosten 15 % Honorar an den GU zahlen.

 

Allerdings kann ich nicht nachvollziehen, wo für den GU ein Mehraufwand besteht, wenn wir beispielsweise das Budget für das Bad überziehen. Der GU verdient ja bereits daran, dass Bruttopreise an uns weitergegeben werden obwohl er zu Nettopreisen einkauft.

 

Man nimmts halt, wo man's (der Generalunternehmer) nehmen kann!  :angry:

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Vielen Dank für die vielen Antworten. Sie haben uns etwas weitergeholfen.

 

Allerdings liegt das Problem in der Kommunikation der Kosten bei Änderungen.

 

Er hat uns nie die neuen Gesamtkosten nach Änderungen mitgeteilt. Vielleicht hätten wir anders entschieden, wenn uns diese neuen Kosten bekannt gemacht worden wären. So war das letztendlich für eine Überraschung.

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Ich finde, das ist nicht so eindeutig geregelt. Auch die Definition Mehrkosten lässt vieles interpretieren. Auch finde ich 15 % auch viel zu hoch.

Bei uns war das vor Jahren 8 % und was Mehrkosten sind, das wurde genau bezeichnet. Aber heute werden oft die Verträge mit der heissen Nadel gestrickt. Wer hier kein Jurist ist, der hat wirklich Probleme damit.

Ich hoffe nur, dass ihr nicht auf die Nase fallt. Sonst wird das ein teures Unterfangen.

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Gast
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