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Sieberbord

Stockwerkeigentum Kauf ab Plan - Wo sind die Quadratmeter?

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seit kurzem bin ich auch hier im Forum und habe festgestellt, dass viele Fragen hier sehr hilfreich beantwortet wurden. Nun habe ich auch eine Frage.

 

Es ist nun so, dass wir ein Stockwerkeigentum erworben haben, das noch gebaut werden muss. Der Kauf ist ab Plan und der Einzug soll im Jahr 2016 sein. Bei Unterzeichnung des Vertrages wunderte es mich, dass im Vertrag nirgendwo die Grösse der Wohnung, sprich Quadratmeterzahl, angegeben ist. Auf Nachfrage wurde uns erklärt, dass es bei einem Kauf ab Plan nicht üblich sei, dies im Vertrag auszuweisen und somit wurde der Vertrag von uns unterschrieben. Auch die Bank hatte keine Einwände und befand den Vertrag als in Ordnung. Die Baubeschreibung ist auch ausführlich, jedoch ohne Quadratmeterzahlen, was mich sehr irritiert.

 

Sollte die Wohnung am Ende nun kleiner sein, als es in der Verkaufsdokumentation angegeben ist, kann man in diesem Fall eine Minderung verlangen und worauf könnte ich mich beziehen? Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es normal ist, dass im Kaufvertrag keine Quadratmeter angegeben werden sonder nur die Zimmeranzahl und die Wertquote.

 

Ich bin gespannt auf Eure Antworten.

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Die Quadratmeterangabe im Vertrag erübrigt sich, da neben der Grösse auch noch mehr Angaben zur Wohnung im Plan ausgewiesen sein sollten... 

 

Die Frage in deinem Fall ist hier diese, wie ausführlich ist der Plan ausgearbeitet und ist er Bestandteil deines Kaufvertrages?

 

Wenn dem so ist, hat sich der Verkäufer verpflichtet, dir eine Wohnung mit einem Grundriss zu erstellen wie im Plan vorgesehen. Du schreibst, dass die Bank den Vertrag als in Ordnung befunden hat und dass die Baubeschreibung ausführlich sei. Wie sicher bist du dir, dass die Bank das wirklich seriös geprüft hat? War das etwa die Kantonalbank? 

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Die Quadratmeterangabe im Vertrag erübrigt sich, da neben der Grösse auch noch mehr Angaben zur Wohnung im Plan ausgewiesen sein sollten... 

 

Die Frage in deinem Fall ist hier diese, wie ausführlich ist der Plan ausgearbeitet und ist er Bestandteil deines Kaufvertrages?

 

Wenn dem so ist, hat sich der Verkäufer verpflichtet, dir eine Wohnung mit einem Grundriss zu erstellen wie im Plan vorgesehen. Du schreibst, dass die Bank den Vertrag als in Ordnung befunden hat und dass die Baubeschreibung ausführlich sei. Wie sicher bist du dir, dass die Bank das wirklich seriös geprüft hat? War das etwa die Kantonalbank? 

 

Hello Anrig, 

 

Du schreibst, dass im Plan ausser der Wohnungsgrösse auch noch andere Angaben stehen. In unserem Plan wird nur die Anzahl der Zimmer angegeben. Die Grösse in Quadratmeter ist weder für die einzelnen Zimmer noch von der ganzen Grösse der Wohnung angegeben. Diese Angaben findet man nur in der Verkaufsdokumentation.

 

Die Beschreibung ist von der Bank geprüft und für guten Standard befunden worden. Da wir schon lange mit dieser Bank zusammen arbeiten (war nicht die Kantonalbank), gehe ich davon aus, dass die Prüfung auch seriös war.

 

Deshalb erwarte ich auch vom Verkäufer, dass ich die Wohnungsgrösse erhalte, für die ich bezahlt habe und die aus der Verkaufsdokumentation ersichtlich ist. Wie soll ich das aber wissen, wenn die Quadratmeter im Vertrag nicht angegeben sind? Der Verkäufer wird allerdings als seriös beschrieben und auch die Bank bestätigt das.

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So wie du das beschreibst glaube ich nicht, dass es sich um einen Plan sondern nur um eine Skizze des Grundrisses handelt.

 

Ausserdem ist es wichtig, dass die Verkaufsdokumentation auch Teil des Vertrages ist. Das heisst, diese Dokumentation muss im Vertrag erwähnt werden, denn Fakt ist, dass nur das gilt, was im Vertrag steht. Da ich jedoch deinen Vertrag nicht kenne, kann ich auch nicht wirklich dazu Stellung nehmen. Angaben zu Küchengeräten und dergleichen sind in diesem Fall nicht so wichtig. Schau nochmal im Vertrag nach, ob dort wirklich keine Grösse bzw. Quadratmeterzahlen ausgewiesen sind.

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Ich habe es ja begriffen. Ich wollte ursprünglich nur wissen, ob das allgemein üblich ist, dass bei einem Verkauf ab Plan die Größe, also die Quadratmeterzahl, nicht im Vertrag eingetragen wird.

 

So steht beispielsweise im Vertrag, dass der Baubeschrieb und die Pläne einen wesentlichen Bestandteil des Kaufvertrages darstellen und dem Käufer als Grundlage dienen. Sollten diese voneinander abweichen sind die Angaben im Baubeschrieb relevant. Außerdem steht noch drin, dass nur das tatsächliche Mass des Gebäudes verbindlich ist, da Massabweichungen gegenüber Plänen immer vorkommen können.

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Der Vertrag ist hier entscheidend und für beide Parteien bindend. Darin muss enthalten sein, wie viel Räume diese Wohnung hat und die Größe in Quadratmetern. Etwas anderes kann es nicht sein. Der Bauplan nebst Grundriss, das sind Anhänge und eigentlich in Skizzenform.

Gut, kleine Abweichungen sind immer möglich und dabei ändert sich nichts an der Sachlage.

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