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Ilja

Stockwerkeigentum - Wertminderung durch Planänderung??

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Hallo zusammen,

 

ich bin neu in diesem Forum und habe gleich eine Frage.

 

Vorab: letzten Sommer wurde der Kaufvertrag für unsere Wohnung beim Notar unterschrieben. Das Stockwerkeigentum ist noch im Bau und der Einzugstermin soll im Sommer 2016 sein. Die Abnahme des Rohbaus ist bereits gelaufen.

 

Wir haben Hanglage und vor unserem Fenster sollte eine Wiese sein. Nun habe ich festgestellt, dass eine Treppe im Hang durch diese Wiese führt. Diese Treppe sollte laut Plan von unserer Wohnung weg in die andere Richtung führen. Mir ist auch nicht klar, ob es dann dort einen Blickschutz gibt. Diese Treppe befindet sich nun in unserem Sichtfeld, was mich extrem stört, weil die Benutzer der Treppe auch direkt in unsere Wohnung sehen können.

 

Über diese Änderung wurden wir natürlich nicht informiert. Man hat mir nur auf meine Beschwerde hin einen neuen Umgebungsplan geschickt. Die Begründung der Änderung steht im Zusammenhang mit einem  Projekt für einen Rad- und Gehweg der Gemeinde, wobei überhaupt noch nicht geklärt ist, ob dieses Projekt überhaupt zustande kommt. 

Angeblich war der Bau unserer Wohnung bereits zu weit fortgeschritten, so dass eine andere Lösung nicht möglich gewesen sei. Ich denke, dass es ein Planungsfehler war und dieses Projekt einfach vergessen wurde.

 

Muss ich das nun einfach so hinnehmen, obwohl es für eine Wertminderung bedeutet? Hätte ich das gewusst, hätte ich vermutlich die Wohnung nicht gekauft. Was würdet ihr in diesem Fall tun? Hinnehmen oder etwas unternehmen?

 

Vielen Dank und liebe Grüsse, 
Ilja

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ich würde erst einmal in den Vertrag schauen, ob nicht doch irgendwas darin steht, dass man ein Recht hat, während des Baus bestimmte Sachen selbst zu entscheiden. Wenn nicht, würde ich versuchen die Wertminderung der Wohnung geltend zu machen. Sollte das nicht funktionieren würde ich auf einen Sichtschutz bestehen, der vom GU oder TU finanziert wird.

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Ich sehs so wie Hans - und sehe da schon Chancen. 

 

Schlussendlich ist das ein Kaufvertrag, und den Leistungsumfang unterwegs flexibel zu ändern (und das ohne den Käufer zu informieren, und dann ist es auch noch ne echt wesentliche Änderung) - das kann ich mir nicht vorstellen, das das geht. 

 

Also man kanns sicher in einen Vertrag schreiben. Aber der Inhalt wäre ja dann quasi du zahlst, und wir liefern irgendwie irgendwas. 

 

das geht ned..  B)

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Das sehe ich auch so. Der Kaufvertrag ist ja das eine und der Projektplan eine andere. Sollte es wirklich zu einer Änderung gekommen sein, dann ist das zu beanstanden. Das kann für mich eine Wertminderung bedeuten oder der Bauträger muss einen Sichtschutz errichten. Diese zusätzlichen Arbeiten und das Material muss natürlich der Bauträger tragen.

Wenn das ein Planungsfehler sein sollte, das siehst du ja im Bauplan. Dort muss ja die Treppe eingezeichnet sein. Ist das nicht der Fall, dann setze dich durch. Notfalls mit einem Anwalt und auf dem Gerichtsweg.

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Gast
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