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Wir wollen eine Doppelgarage bauen lassen. Damit das optisch besser aussieht, soll diese etwas abseits vom Haus gebaut werden. Das ist aber sehr tief und hier wird es ein Gefälle geben. Das wir mindestens 20 % sein und das ist mir etwas zu steil. Gerade im Winter wird es erhebliche Probleme geben.:(

Der Architekt meinte aber, damit gebe es keine Probleme.:o

Gibt es ein maximales Gefälle für eine Garageneinfahrt?

Ich habe im Netz nichts gefunden.:ph34r:

Besten Dank.

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Servus Jutta,

Also ich kenne keine speziellen Regelungen dazu. Das einfachste ist, du gehst zur Stadtverwaltung oder auch Gemeinde und fragst dort nach.:D

Ich finde auch, dass die 20 % schon sehr steil sind.

So eine Garageneinfahrt, kann ja auch aus 2 Teilen bestehen und so kann diese Steigung entschärft werden.:rolleyes:

Viele Grüsse

Urs

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vor einer Stunde schrieb Louis:

So vermute ich, dass es gesetzliche Normen bei Strassen oder Quatierswegen gibt. Aber auf einem privaten Grundstück sehe ich keine Regelungen.:o

Für mich sind diese 20 % auch zu steil, da würde ich mit dem Architekten reden. Die Gefahr besteht, dass auch das Auto aufsitzt, wenn es tief liegt.:ph34r:

 

Hallo Leute,

Vielen Dank für eure Antworten. Mit meinem Auto, da hätte ich schon Probleme, denn der liegt sehr tief. Aber der Architekt lässt sich nicht beirren und er besteht auf „seine“ 20 % Steigung.:angry:

Zu meinem Mann sagte er, dass ich mir ein anderes Auto zulegen sollte.:ph34r:

Damit bin ich überhaupt nicht einverstanden.

^_^Dann sehe ich auch, dass bei so einer Steigung auch der Wert der Liegenschaft gemindert wird.

Viele Grüsse

Jutta

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Hoi Zämä,

Es existieren schon Regelungen, wie die maximale Steigung einer Grundstückseinfahrt sein darf. So bedarf es einer Gesamtbetrachtung.B)

Auf dem Foto ist ein Beispiel aus dem Kanton Zürich zu sehen. Dort gibt es die Firma Buchhofer und sie berät Architekten und auch Planer für diesen Bereich.

Das würde ich einfach deinem Architekten unter die Nase halten.:D

Gruss

Phillipp

norm zufahrt.png

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Zitat

Auf dem Foto ist ein Beispiel aus dem Kanton Zürich zu sehen. Dort gibt es die Firma Buchhofer und sie berät Architekten und auch Planer für diesen Bereich.

Das würde ich einfach deinem Architekten unter die Nase halten.

Vielen Dank und das hilft mir sehr weiter.:wub:

Lieben Gruss

Jutta

 

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Bei meiner Tiefgarage beträgt die Neigung 18% und beginnt und endet mit einem Abschnitt von je 12%. Natürlich hätte ich auch lieber flacher, aber es gibt ja noch viele andere Rahmenbedingungen und es ist einfach nicht mehr Platz. Sonst hätte man auf die ganze TG verzichten müssen. Frage doch mal den Architekten, ob es überhaupt möglich wäre, flacher zu bauen und was die Konsequenzen wäre. Der ist ja bestimmt weder dumm, noch setzt er sich über gute, machbare und bezahlbare Vorschläge seines Kunden hinweg, solange man in der Planungsphase ist.

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Gast Juerg hat den Durchblick

Du hast vollkommen Recht Juerg und bist der einzige mit dem Durchblick hier. Freiwillig macht niemand ein steiles Gefälle von 18 oder mehr Prozent, es war einfach aus diversen Gründen nicht anders machbar sonst hättet du Jutta halt auf die Tiefgarage verzichten sollen. Ich bin selber auch Architekt im Kt. Zürich. Spannt mal eine Schnur mit 18 Prozent, dann seht ihr dass das eingentich 0 Problem ist, auch wenn Normen davon abraten..

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Am 6.2.2020 um 14:17 schrieb Gast Juerg hat den Durchblick:

Du hast vollkommen Recht Juerg und bist der einzige mit dem Durchblick hier. Freiwillig macht niemand ein steiles Gefälle von 18 oder mehr Prozent, es war einfach aus diversen Gründen nicht anders machbar sonst hättet du Jutta halt auf die Tiefgarage verzichten sollen. Ich bin selber auch Architekt im Kt. Zürich. Spannt mal eine Schnur mit 18 Prozent, dann seht ihr dass das eingentich 0 Problem ist, auch wenn Normen davon abraten..

Architekten die die Normen so sehen wie sie wirklich sind - gefällt mir gut! 

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Gast
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