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Meierhans

Stockwerkeigentum - Lift Kosten

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Guten Tag zusammen,

 

seit einiger Zeit bin ich stolzer Besitzer einer kleinen Eigentumswohnung, die sich im zweiten Obergeschoss befindet, und habe nun eine Frage bezüglich der Betriebskostenabrechnung, die ich gerade erhalten habe.

Die Berechnung der Liftkosten ist für mich nicht nachvollziehbar. So müssen wir im zweiten OG pro Jahr 1040 Franken bezahlen. Im Gegensatz dazu müssen die Eigentümer der Wohnungen im ersten OG nur 624 Franken und die im Erdgeschoss nur 208 Franken bezahlen, obwohl deren Wohnungen alle größer sind als unsere im zweiten OG.  Das bedeutet nun, dass meine Nebenkosten höher sind als die Nebenkosten für die größeren Wohnungen.

 

Im Stockwerk-Reglement ist festgelegt, wie die Unterhalts- und Betriebskosten der Lifte berechnet werden sollen. Nach dem Verteilungsprinzip nach theoretischen Wohnfaktoreinheiten tragen die Eigentümer pro Wohnung im Erdgeschoss 0,5 und jeweils 1,0 auf die höher gelegenen Wohnungen. Das bedeutet die Wohnungen im ersten OG 1,5 und die Wohnungen im zweiten OG 2,5. Die Gesamtsumme dieser Berechnung entspricht der nach Wohnfaktoreinheiten zu verteilenden Gesamtbetriebs- und -unterhaltskosten. Es kann aber doch nicht sein, dass wir mit unseren viel kleineren Wohnungen mehr Liftkosten bezahlen müssen, als die Eigentümer der größeren Wohnungen zusammen.

Uns wurde beim Kauf der Wohnung mitgeteilt, dass die Wertquoten der Wohnungen im ersten und zweiten OG nach oben korrigiert wurden. Ich konnte einen Blick auf die Berechnung werfen und stellte fest, dass im zweiten OG 8 % und im ersten OG 3 % zugeschlagen wurden.

Ich habe mit der Verwaltung diesbezüglich gesprochen und man sagte mir, dass man nichts machen könnte, da das im Stockwerk-Reglement Festgelegte umgesetzt werden müsse.

 

Was kann man nun tun?

 

Gruss Martin

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Hallo Martin,

 

Da ich den Verteilschlüssel im Reglement nicht kenne, kann ich nur vermuten, dass dieser korrekt angewendet wurde. Eine Veränderung des Verteilschlüssels kann nur in einer Eigentümerversammlung entschieden werden.

 

Außerdem ist die Frage, wie oft wird der Service in Anspruch genommen und wie viel Zeit wird für die Wartung benötigt. Vielleicht ist der Service einfach zu teuer. Man könnte selber Angebote für die Wartung des Lifts einholen und diese dann der Eigentümergemeinschaft vorlegen. Diese kann dann aus den vorliegenden Angeboten das auswählen, was am ehesten entspricht. Danach kann die Gemeinschaft die Verwaltung mit dem Wechsel beauftragen. 

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Hallo Martin,

Also, wir wohnen in einer Wohnanlage mit über 100 Eigentumswohnungen. Nur ein Haus mit insgesamt 54 Wohneinheiten in dieser Wohnanlage hat einen Lift. Alle anderen Häuser, alle 3-stöckig, haben keinen Lift. Trotzdem werden die Wartungskosten auf alle Eigentümer, einschließlich derer, in deren Haus kein Lift ist, umgelegt. Das finde ich persönlich auch ungerecht, aber bisher hat sich darüber noch keiner beschwert oder es bei einer Eigentümerversammlung angesprochen...

 

that's life!  :rolleyes:

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Für mich ist ganze Sache eigentlich logisch, dass die Eigentümer im zweiten Erdgeschoss mehr zahlen, als die im Erdgeschoss, die den Lift ja überhaupt nicht brauchen. Aber es ist nun mal so bei euch. Wenn du daran etwas ändern möchtest, musst du es auf der Eigentümerversammlung ansprechen. Nur so kann man herausfinden, ob sich die Regelung ändern lässt. Versuch es einfach und lass darüber abstimmen!

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Cooler Artikel, spricht mir aus der Seele. Zwei Sachen stören mich dabei extrem: 

 

1. Der GU interessierts überhaupt nicht was die Folgekosten sind. Im Artikel stehts auch, 75% Gewinnmarge, (75%!!!!). Die spinnet doch. 

 

2. Und das stört mich als langjähriger (seit kurzem Eigentümer) Mieter am meisten. Die Verwaltungen bestehen auf teure Verträge, weil Sie selber dann auch mehr verdienen... 

 

Also sorry, das zeigt einfach mal wieder - der kleine Mann ist das A****loch vom Dienst. 

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Das bestätigt sich wieder, das Stockwerkeigentum besitzt einige Nachteile. Gerade die Verteilerschlüssel sind oft nicht nachzuvollziehen.

Jetzt zu der Frage Lift. Hier ist für mich klar, dass der Stockwerkeigentümer im 2.OG mehr bezahlen muss als der im EG. Denn dieser wird ja den Lift ja nicht benutzen.

Unverständlich ist für mich, dass ich bezahlen muss, wenn sich kein Lift im Aufgang befindet.

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Ja ein herrliches Thema. Ich denke auch, das Problem hat die zweit Eckpfeiler wie meskaa das bereits erklärt hat, zweimal falsche Anreize. 

 

Die Lösung liegt eigentlich auf der Hand: 

 

1. Die GUs müssten auch die Betriebskosten einer Liegenschaft im Auge haben. (Müsste als Bauherr eigentlich leicht durchzusetzen sein). Vor allem wenn der Bauherr z.B. eine Genossenschaft ist, verstehe ich nicht warum das nicht schon gemacht wird - aber nevermind. 

 

2. Die Verwaltungen müssten die richtigen Anreize bekommen. Modelle wie "Mehr Kosten gleich mehr Gewinn für dich", kann man nur machen wenn man mit dem Geld anderer wirtschaftet, ansonsten macht das keinen Sinn.

 

Gut, und mit welchem Geld wird gewirtschaftet? - Genau, mit unserem. Denn die meisten Bauherren sind Pensionskassen, tja und so schliesst sich der Kreislauf :D  

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Das sehe ich auch so und hier sind oft die falschen Leute am Ruder. Gerade die Frage des Liftes ist im Stockwerkeigentum immer ein Reizthema. Nicht der Lift an für sich, sondern die Kosten.

Da habe ich schon erlebt, dass es auf der Eigentümerversammlung hoch hergeht. So ist eben alles der Gewinnmaxime unterworfen. Alle sehen nur Gewinne, Gewinne und nichts als Gewinne.

Das stört mich unheimlich.

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Gast
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