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jolanda80

Abnahme Stockwerkeigentum

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da du nicht schreibst, was du gekauft hast, gehe ich davon aus, dass das Stockwerkeigentum Standard sein wird.

 

Ich würde als erstes den Baubeschrieb prüfen. Ist alles was angegeben ist auch so umgesetzt worden? Sind dir alle Unterlagen wie Baubeschrieb, Pläne und Anleitungen ausgehändigt worden.

 

Schau dir die Oberflächen wie beispielsweise Putz, ist er gleichmässig und sind die Übergänge zwischen Wand und Decke sauber gearbeitet. Ist die Farbe überall deckend und wurden Teile mit angepinselt, die keine Farbe tragen sollten? 

 

Sind die Fliesen ohne Beschädigungen, in der richtigen Grösse und wie sehen die Fugen aus?

 

Die solltest du dir ganz genau anschauen. Hat das Parkett Kratzer oder sonstige Beschädigungen wie Brandlöcher usw. Hier musst du genau hinschauen. Im Bad musst du kontrollieren, ob die richtigen Armaturen angebracht wurden und ob die Sanitäranlagen wie Waschbecken, Badewanne und/oder Duschwanne keine Beschädigungen aufweisen. Überprüfe alle Geräte, ob sie funktionstüchtig sind.

 

Sind alle Steckdosen da, wo sie sein sollten und ist alles installiert, wie der Elektroplan es vorsieht?

 

In der Küche würde ich die Oberflächen kontrollieren, ob alles angeschlossen ist und funktioniert. Auch wichtig, sind alle Bedienungsanleitungen vorhanden. Zum Schluss überprüfe das Schliesssystem und ob du die Sicherheitskarte erhalten hast.

 

So, das ist das was mir so spontan einfällt. Sollte ich etwas vergessen haben, bitte ergänzen.

Gruss, der Hans

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Gibt ja einen Baubeschrieb, da wird sicher drinstehen das nach SIA gebaut wird. 

 

Und die Normen die SIA kennen ja soweit ich weiss auch Regeln zu den Abweichungen, innerhalb dieser Abweichungen müssten sich die Sachen dann bewegen. 

 

Und alles was nicht geregelt ist, würde ich per se mal ablehnen, bei der Abnahme  ;)

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In unserem Baubeschrieb steht klar definiert, dass die Ausführung von Untergründen wie beispielsweise Gipsplatten-Beplankung, Grundputzflächen und Weissputzflächen an Wänden und Decken in der Qualitatsstufe Q3 erfolgt und nicht streiflichtfrei ist. So können Unebenheiten, die im Streiflicht Schatten werfen, nicht ausgeschlossen werden und keinen Ausführungsmangel darstellen.

 

Gruss baldrian

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es stimmt, was baldrian schreibt. Die Qualitätsstufen beziehen sich auf den Putz. Bei ihm ist es eben die Qualitätsstufe Q3. In deinem Baubeschrieb kannst du ersehen, welche Qualitätsstufe du hast. Ich kenne ja nicht deinen Vertrag bin aber davon überzeugt, dass du auch ein Recht auf Mängelbehebung hast. Ich würde alle Mängel die du feststellst notieren und falls diese über der Norm sind beheben lassen. Stellst du nur minime Mängel fest wie beispielsweise irgendwo ist etwas zu viel Farbe drauf oder eine Leiste ist nicht ganz gerade, würde ich diese selber beheben. Das spart dir dann viel Ärger und Zeit.

 

Stellst du jedoch fest, dass Malerarbeiten durchgängig mangelhaft ausgeführt wurden oder beispielsweise Schränke nicht korrekt montiert wurden, sind dies offensichtliche Mängel, bei denen du darauf bestehen kannst, dass diese behoben werden, auch wenn der GU behauptet, dass dies keine Mängel seien. Ich würde auch eine Frist setzen, in der diese Mängel behoben werden müssen.

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Hallo zusammen,

 

bei einer Abnahme muss man natürlich grundsätzlich auf alles achten. Man will doch für sein Geld auch möglichst einwandfreie und ordnungsgemäss ausgeführte Arbeit. Es ist doch dumm, nur spezielle Dinge zu überprüfen und den Rest dann zu übersehen. Dabei ist es auch wichtig zu wissen, nach welchem Garantierecht, OR oder SIA, es dann später geht.

 

Man hat auch die Möglichkeit, zur Abnahme einen Bauberater hinzuzuziehen. Der schaut auf alles wie Baubeschrieb und Vertrag. Dann weiss er, in welche Richtung er überprüfen muss.

 

Passende Berater findet man entweder hier im Forum oder im Branchenbuch.

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Unser Stockwerkeigentum wird auch in Kürze vom GU abgenommen und die Garantie danach an uns abgetreten. Das bedeutet, dass sich nach der Abnahme der Bauherr bzw. die Stockwerkeigentümerversammlung um etwaige Mängel selber kümmern muss.

 

Das bedeutet weiterhin, dass man sich im Ernstfall juristisch mit Firmen auseinandersetzen muss, die man überhaupt nicht kennt. Darum ist es auch wichtig, dass man diese Unternehmen, die am Bau beteiligt waren kennt und weiss, welche Arbeiten von diesen Firmen ausgeführt wurden.

 

Deshalb sollte man im Vorfeld bereits auf eine plan- und sachgemässe Ausfrührung der Arbeiten zu achten. Bei der Abnahme der Wohnung sollte man einen Vorbehalt anbringen, dass sich diese Abnahme nur auf die Teile im Sondernutzungsrecht bezieht, denn eine nicht gelegte  Drainageanschlussleitung stellt man in der Regel nicht sofort bei der Abnahme fest. 

 

zum Grusse! 

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Gast
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