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FWinkler

Verwaltung Stockwerkeigentum selber machen - Honorar?

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Grüezi,

 

vor kurzem haben wir uns eine Eigentumswohnung in einem 4-Familienhaus, Neubau, gekauft. Da wir noch keinen Verwalter haben und sich keiner der anderen Eigentümer dafür angeboten hat, habe ich mich dafür angeboten. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich für diese Stelle ein Verwaltungshonorar verlangen kann. Wenn ja, wie viel kann ich da verlangen?

 

Mein Aufgabenbereich wird wahrscheinlich in der Erstellung der Buchhaltung, der Verteilung gemeinsamer Kosten gemäss Wertquoten sowie Einladung und Führung der Versammlung liegen. Im Grunde also alles Aufgaben im finanztechnischen Bereich.

 

Trotz Durcharbeitung entsprechender Literatur habe ich dahingehend keine klaren Antworten gefunden.

 

Deshalb die Frage an euch: Ist jemand hier im Forum der sich mit solchen Dingen auskennt. Vielleicht wohnt ja jemand ebenso wie wir in einem Stockwerkeigentum bei dem die Verwaltung von einem Eigentümer übernommen wurde.

 

Ich bin dankbar für jede hilfreiche Antwort.

 

Merci!

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Hallo,

 

Ich bin auch sehr an Antworten interessiert, da wir demnächst auch in ein 3-Familienhaus einziehen, wo wahrscheinlich eine Partei die Abrechnung usw. übernehmen wird.

 

Ich würde das auch gerne selbst übernehmen, was aber noch geklärt werden muss. Deshalb ist für mich die Frage des Honorars auch sehr interessant.

 

Allerdings glaube ich auch, dass diese Arbeit für eine 3- oder 4-Parteien-Einheit nicht so viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich kann mich aber auch täuschen.

 

Viele Grüsse

Martin

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Hallo zusammen,

 

meine Kenntnisse stammen aus einem MFH mit vier Eigentumswohnungen.

 

Bei uns kostet die Hauswartung, die Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie die Koordination der Handwerker umfasst, CHF 3600.00 im Jahr.

Beim Kassier liegt der Aufwand bei jährlich CHF 550.00. Seine Aufgaben sind die monatlichen Zahlungen erledigen und die jährliche Bilanz/ER.

 

Gruss Hans

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meine Erfahrungen beziehen sich auf die Berechnung fremder Objekte.

Danach liegt das Honorar zwischen CHF 400.- und CHF 700.- pro Einheit. Natürlich kommt es dabei auch auf die Komplexität der Liegenschaft an. So kann es durchaus sein, dass noch eine separate Buchhaltung für Garagen, Einstellhalle und/oder gemeinschaftliche Parzelle erstellt werden muss. Darüber hinaus muss sich die Verwaltung unter anderem um die Vorstandssitzungen, Instandhaltung, Reparaturen und Sanierungen kümmern.

 

Nach gültigem Vereinsrecht müsste auch ein Vorstand gewählt werden, der berät und prüft. Ausserdem muss jedes Jahr eine Revision von einem externen Treuhänder oder von gewählten Eigentümern als Revisoren durchgeführt werden.

 

Hier rate ich, mal unter SVIT nachzuschauen, die Richtsätze für Verwaltungen haben.

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Hallo zusammen,

 

Ihr seid euch also dahingehend einig, dass ich als Stockwerkeigentümer und interner Verwalter ein Honorar verlangen kann. Da ich mich zudem auch noch um die Verwaltung der Tiefgarage bewerben möchte, hätte ich, wenn ich die Zustimmung erhalte, zwei Verwaltungsaufgaben. Zum einen die Verwaltung für ein 4-Familienhaus und zum Anderen die Verwaltung für eine Tiefgarage, die von 13 Parteien genutzt wird. Dies würde bedeuten, dass ich für beide Verwaltungstätigkeiten jeweils ein Honorar verlangen kann.

 

@Stephan, du schreibst ein Honorar zwischen CHF 400.00 und CHF 700.00 pro Einheit. Bedeutet das pro Wohnung?

@Meierhans, du hast geschrieben, dass ein Kassier jährlich CHF 550.00 erhält. Ist dieses Honorar pro Wohnung oder für das ganze Haus?

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Hallo,

 

Meine Aufgabe ist die Verwaltung für unsere Tiefgarage, die von 10 Parteien genutzt wird, und zwar für die Posten Strom Kanalisation und Feuerlöscher. Ausserdem bin ich verantwortlich für die Einladungen zur jährlichen Eigentümerversammlung, à-Kontozahlungen die zweimal im Jahr anfallen und für die Schlussrechnung.

 

Diese Arbeit habe ich gerade neu vom auswärtigen Verwalter übernommen und wird mir, genauso wie dem auswärtigen Verwalter, mit CHF 1100.- jährlich vergütet, aber nicht pro Einheit sondern gesamt. 

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Hallo,

die Verwaltungskosten von zirka 100 Franken rechnet die SVIt für einen Einstellplatz, soviel ich weiss. Somit beziehen sich die 400 bis 700 Franken auf eine Wohneinheit. Natürlich stellt der Verwalter der Gemeinschaft eine Gesamtrechnung. Somit werden die Verwaltungskosten nach WQ verteilt und nicht nach Wohneinheit.

 

Gruss

Stephan

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Gast
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