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Also wenn ich das richtig erfasst habe, ist die Aussenseite des Balkons zwingend ein gemeinschaftlicher Teil der Stockwerkeigentümergemeinschaft. 

 

Der Innenteil des Balkons jedoch, der ist Sonderrechtsfähig. Das heisst die Versammlung kann bestimmen, dass du den Innenteil im Sonderrecht nutzen kannst. Also alleine für dich wie wenn du der alleinige Eigentümer wärst. 

Zumindest steht das auch aktuell im Magazin  :D

 

http://bawos.ch/stockwerkeigentum-schweiz-sonderrecht-balkon/

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Gast
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