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Hallo,

Wir haben am 10. August 2015 ein Haus erwoben. Bei dem Kauf versicherte und der Verkäufer, dass es im Keller keine Feuchtigkeit gibt. Jetzt müssen wir aber feststellen, dass es an drei Stellen feuchte Stellen im Keller gibt.

Davon ist eine Stelle so richtig nass, als wenn dort Wasser fliesst. Dann sind auch Ausblühungen an der Wand zu sehen. Ich bin natürlich sauer, denn ich habe den Verkäufer vertraut.

So bin ich der Auffassung, das sind versteckte Mängel. Ich habe eine Firma kommen lassen und die haben sich das angeschaut und mir eine Offerte gegeben. Das sind einige Kosten für die Beseitigung. Gut, jetzt werde ich noch zwei Offerten einholen und die Preise vergleichen.

Die Kosten muss der Verkäufer tragen und liege ich hier auf der richtigen Seite?

Vor ab vielen Dank für eure Unterstützung.

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Das ist natürlich ärgerlich, dass die Feuchtigkeit im Keller auftritt. Es wird schwer sein, dagegen vorzugehen. Du musst eine arglistige Täuschung nachweisen. Das ist juristisch auch sehr umstritten.

Auch ein Rücktritt vom Vertrag wird nicht mehr möglich sein.

Was du einfordern kannst, ist, dass der Verkäufer den Schaden reguliert. Aber das ist mehr eine Bitte. Sonst nur einen Anwalt aufsuchen, der kostet aber auch Geld.

Viel Erfolg und gutes Gelingen.

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Servus,

Also das ist für mich kein versteckter Mangel. Wenn dort schon das Wasser läuft, dann ist es ja offener Mangel.

Einfach an den Verkäufer herangehen und in damit konfrontieren. Auch zu einer Ortsbesichtigung einladen. Wichtig ist dann noch zu wissen, wann dieser Wasserschaden sichtbar wurde. Dann sich einigen, wenn das möglich ist. Vielleicht sich die Sanierungskosten teilen. Das wäre für mich so eine Variante. Für eine gerichtliche Einigung bin ich nicht. Das dauert viel Zeit und kostet dann auch viel Geld.

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Hier gibt es aus meiner Sicht, das grosse Problem mit dem Nachweis. Es ist eben sehr schwer, Arglist nachzuweisen. Damit denke, ich ist die Haftung für versteckte Mängel ausgeschlossen.

 

Deshalb rate ich, weitere Infos einzuholen, die der Sache dienen. Das muss in die Richtung laufen, dass der Verkäufer eben diese Mängel verschwiegen hat.

 

Dann ist aufzuzeigen, eventuell mit Fotos, wann diese Wasserschäden zum ersten Mal sichtbar wurden.

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Gast
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